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Michel Matthias · Ständerat · 2022-12-12

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die im Januar 2021 eingereichte und im Juni 2021 vom Nationalrat angenommene Motion am 20. Juni 2022 vorberaten. Wir beantragen Ihnen einstimmig und somit ohne Minderheit, übereinstimmend mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

Die Ablehnung bedeutet nicht, dass wir mit der Zielrichtung der Motion nicht einverstanden sind; sie ist aber einerseits inzwischen überholt und andererseits auch etwas zu eng gefasst. Gemäss Motionstitel und -text ist es das Ziel der Motion, durch ein datenbasiertes Ökosystem einen Mehrwert für Forschung und Gesellschaft zu erreichen. Dieses Ziel teilt die Kommission. Wir sollten aber die inzwischen von beiden Räten angenommenen anderen Vorstösse und deren Bearbeitung mitberücksichtigen, was uns schliesslich zur Ablehnung gebracht hat.

Namentlich nenne ich die Motion Ettlin Erich 21.3957, "Digitale Transformation im Gesundheitswesen". Unser Rat hat diese Motion am 27. September 2021 angenommen, der Nationalrat am 17. März 2022. In dieser angenommenen Motion mit einem breiten Aufgabenkatalog wird der Bundesrat unter anderem damit beauftragt, die Digitalisierung des Gesundheitswesens mittels einer Taskforce zu steuern, eine Digitalstrategie für den Gesundheitssektor zu erarbeiten, unter Einbezug des Know-hows von Hochschulen und Industrie ein Gesundheitsdaten-Ökosystem zu schaffen und schliesslich regulatorische Grundlagen für eine papierlose Abwicklung der Gesundheitsdaten im Gesundheitswesen vorzubereiten. Der Katalog ist breit und geht weit über die heutige Motion hinaus.

Seit Einreichung der vorliegenden Motion durch die WBK-N und der Zustimmung durch den Nationalrat hat der Bundesrat am 4. Mai 2022 den Bericht "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung" verabschiedet. Dieser Bericht ergeht in Erfüllung des Postulates Humbel 15.4225. Im Bericht legt der Bundesrat in Erfüllung des erwähnten Postulates die verschiedenen Voraussetzungen dar, damit Gesundheitsdaten künftig für die Forschung auch verknüpft weiterverwendet werden können. Dazu gehören z. B. gemeinsame Standards für den Datenaustausch, ein eindeutiger personenbezogener Identifikator, der Datenzugang an sich, aber auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen für den Datenzugriff und die weitere Nutzung. Für die Umsetzung schlägt der bundesrätliche Bericht den Aufbau eines Systems zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Eine nationale Datenkoordinationsstelle könnte sicherstellen, so der Bundesrat, dass der Datenaustausch und die Datenbearbeitung rechtskonform und sicher erfolgen.

Der Bericht zum Postulat Humbel hat bereits Umsetzungsaufträge zur Folge. Der Bericht ist aber gemäss [PAGE 1259] Postulatsauftrag primär auf die Forschung ausgerichtet. Mit der eingangs erwähnten, schon gutgeheissenen Motion Ettlin Erich soll das Datenökosystem aber auch für weitere Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden.

Hinzu kommt nun ein weiterer Vorstoss, den die WBK-S Ihnen am kommenden Mittwoch zur Annahme beantragen wird; es ist dies die Motion 22.3890 der WBK-S. Die WBK-S fordert nicht nur eine auf den Gesundheitsbereich eingeschränkte, sondern eine generelle Rahmenordnung für Datenökosysteme, dies unter dem Titel "Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten". Denn die Frage, die mit der vorliegenden Motion für den Gesundheitsbereich aufgeworfen wird, stellt sich ebenso in anderen Bereichen wie zum Beispiel Energie, Mobilität, Landwirtschaft, nämlich die Frage, wie einmal für einen Erstzweck erhobene Daten unter Wahrung rechtsstaatlicher und persönlichkeitsschützender Regeln von diversen Akteuren in Forschung, Gesellschaft und Wirtschaft weiter genutzt werden können, um den Mehrwert von Daten wirklich gesellschaftlich und wirtschaftlich besser zu nutzen. Das ist die Metafrage, die auch über dieser Motion schwebt.

Damit kommt Ihre Kommission zu folgendem Fazit: Soweit es das Gesundheitswesen betrifft, haben wir mit der erwähnten Motion Ettlin Erich und dem bundesrätlichen Bericht zum Postulat Humbel ausreichende Aufträge beschlossen, und der Bundesrat hat Wege aufgezeigt. Die im Bericht zum Postulat Humbel aufgezeigten Massnahmen können nicht nur für die Forschung, sondern sehr wohl auch für anderweitige Zwecke umgesetzt werden. Die nun diskutierte Motion bringt hier keinen Mehrwert, sondern macht eigentlich einen einschränkenden Schritt zurück. Wenn Sie die Motion lesen, sehen Sie, dass zuerst eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll; dies ist nun beim heutigen Erkenntnisstand nicht mehr nötig. Wir können bzw. der Bundesrat kann direkt zur Ausarbeitung gesetzlicher und anderer Grundlagen schreiten. Zum andern ist es angezeigt, die Mehrfachnutzung von Daten sektorunabhängig bzw. sektorübergreifend zu regeln; das ist dann, wie gesagt, Gegenstand der Motion der WBK-S betreffend Sekundärnutzung von Daten an der Sitzung vom kommenden Mittwoch.