Lexipedia

Rutz Gregor · Nationalrat · 2022-12-12

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-12

Wortprotokoll

Wie es der Präsident gesagt hat, sind wir hier in der Differenzbereinigung. Wir haben die Vorlage beraten und fast einstimmig, ich glaube, mit einer Gegenstimme, verabschiedet. Es geht ja hier um die Handlungsfähigkeit des Parlamentes, die wir vor allem in Krisensituationen verbessern möchten. Wenn Sie die Fahne durchsehen und die Beschlüsse des Ständerates studieren, dann sehen Sie, dass hier das Zweikammersystem gespielt hat. Wir kamen in der Kommission einhellig zum Schluss, dass die meisten Verbesserungen, die der Ständerat hier angebracht hat, eben tatsächlich Verbesserungen sind, und beantragen Ihnen entsprechend auch, diese so zu übernehmen.

Eine Differenz haben wir, das ist allerdings eine sehr zentrale Frage. Es ist die Frage der Verwaltungskommission.

Ich gehe die Differenzen in aller Kürze durch: Sie sehen in Artikel 2 Absatz 3bis eine Formulierungsänderung. Es geht dort um die Einberufung ausserordentlicher Sessionen. Es geht natürlich darum, dass dann diese Sessionen unverzüglich stattfinden sollen, und nicht darum, dass nur die Einberufung unverzüglich stattzufinden hat. Diese Änderung des Ständerates ist unseres Erachtens eine Verbesserung. Wir empfehlen Ihnen hier, dem Ständerat zu folgen.

Ebenso ist es bei Artikel 10a Absatz 1, wo der Ständerat das Wort "bestimmter" gestrichen hat. Der Entwurf der nationalrätlichen Kommission lautet, dass ein Rat "aufgrund bestimmter Ereignisse, welche [...] die Teilnahme an Ratssitzungen verunmöglichen, die nicht physische Teilnahme [...] ermöglichen" kann. Das Wort "bestimmter" ist irreführend, es ist nicht genau umschrieben. Darum ist es wahrscheinlich besser, wie es der Ständerat beschloss, diesen Begriff hier zu streichen. Dann braucht es einen Ratsbeschluss, dass man diese virtuelle Teilnahme eben ermöglichen kann.

In Absatz 2 geht es dann wieder um eine kleine Formulierungsänderung. Unser Rat hatte beschlossen, dass dem Ratsmitglied diese virtuelle Teilnahme dann ermöglicht werden soll, wenn aufgrund einer behördlichen Anordnung oder weil ein Fall höherer Gewalt vorliegt, seine physische Teilnahme nicht möglich ist. Über die Frage, die wir hier diskutiert haben, nämlich ob behördliche Anordnungen ein Fall höherer Gewalt sind, kann man auch juristisch streiten. Sprachlich betrachtet ist es indessen sicher besser, wie es jetzt hier im Beschluss des Ständerates formuliert ist.[NB]Deswegen[NB]empfehlen[NB]wir[NB]Ihnen,[NB]auch hier dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 10a Absatz 3 möchte der Ständerat ergänzen - wie es übrigens auch schon in der Vorlage 20.483 über die befristete Möglichkeit für die Remote-Teilnahme an Abstimmungen enthalten war -, dass Abstimmungen nicht wiederholt werden, wenn Ratsmitglieder, die von zuhause aus stimmen, dies aus technischen Gründen nicht richtig machen können. Es würde natürlich den ganzen Rat blockieren, wenn dann jemand von zuhause aus den Knopf nicht richtig betätigen kann. Deswegen macht diese Bestimmung hier sicher Sinn, und wir empfehlen Ihnen, auch hier dem Ständerat zu folgen. Das ist dasselbe, was auch in Artikel 32a Absatz 2bis noch einmal wiederholt wird.

Dann sind wir, wie der Ständerat auch, der Auffassung, dass es sinnvoll ist, dass das Ratsbüro befristete Änderungen des Ratsreglementes beschliessen kann, wenn das Funktionieren des Rates ansonsten nicht gut gewährleistet wäre. Dasselbe hatten wir schon einmal bei unserer Session in der Bernexpo. Es soll hier klar vorgesehen werden, dass das Ratsbüro diese Flexibilität hat, um eben in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben. Wir meinen, auch diese Änderung ist gerechtfertigt, und empfehlen Ihnen, auch hier dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 38 sind wir allerdings anderer Auffassung als der Ständerat. Dort geht es um die Frage der Verwaltungskommission. Wenn Sie die Fahne anschauen, sehen Sie, dass der Ständerat durchaus gewisse Punkte geändert hat und uns in kleinen Punkten entgegengekommen ist. So soll die Budgetkompetenz der Verwaltungsdelegation auf Gesetzesstufe verankert werden. Man ist sich klar, dass das Zurverfügungstellen der Ressourcen eine ganz wichtige Sache ist, und man will neu eine interne Revision installieren.

Wir haben diese Punkte diskutiert und meinen, dass es hier wahrscheinlich sinnvoll ist, wenn das der Ständerat noch einmal anschaut. Wir sind der Auffassung, dass hier die Diskussion wahrscheinlich noch nicht in der gebührenden Tiefe geführt worden ist, und empfehlen Ihnen deshalb, bei diesem Thema festzuhalten und noch einmal eine Diskussion zu ermöglichen.

Wir meinen, dass die Unabhängigkeit der Führung der Parlamentsdienste ein ganz wichtiger Punkt ist. Gerade in Krisensituationen hat sich das gezeigt. Deswegen meint die Kommission sogar einhellig, dass die Verwaltungskommission ein guter Schritt in die richtige Richtung wäre, und zwar dahin gehend, dass in diesem Gremium auch unabhängige, erfahrene [PAGE 2271] Ratsmitglieder Einsitz nehmen könnten - das in aller Kürze aus der Kommission.

Wir empfehlen Ihnen, überall dem Ständerat zu folgen ausser bei der Verwaltungskommission. Da sind wir der Auffassung, dass ein Festhalten richtig wäre.