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preparatory:AB 312212

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12

Wortprotokoll

Antrag der Kommission [GZ]

Annahme der Motion

[VS]

Antrag Rüegger [GZ]

Ablehnung der Motion [GZ]

Schriftliche Begründung [GZ]

Die Motion fordert massive staatliche Eingriffe in die Lebensgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung. Gleichzeitig lässt sie offen, wie diese Umerziehungsmassnahmen umzusetzen sind; dies aus gutem Grund, denn solche Massnahmen sind in einem funktionierenden Rechtsstaat weder kontrollier- noch durchsetzbar. Es ist realitätsfremd zu glauben, mittels Kampagnen innert kürzester Frist den CO2-Ausstoss der Schweizer Bevölkerung beeinflussen zu können. Darüber hinaus hat die Schweiz ihren Pro-Kopf-Ausstoss in den letzten zehn Jahren um rund 20 Prozent reduziert. Um die Versäumnisse der Politik in Bezug auf unsere Energieversorgung zu kaschieren, soll der Bevölkerung nun Sand in die Augen gestreut werden. Dabei liegen die Lösungen auf der Hand: Es braucht einen Kapazitätsausbau bei der Wasserkraft und neue Projekte für die Kernenergie. Für die kurzfristige Deckung von Spitzen wurden soeben mehrere hundert Millionen Franken für ein Reservekraftwerk bewilligt. Zudem muss endlich die Zuwanderung begrenzt werden. In diesem Jahr sind über 200[NB]000 Menschen in die Schweiz eingewandert. Diese Menschen verbrauchen selbstverständlich zusätzliche Energie. Darüber wird kein Wort gesprochen, man gibt den Leuten lieber Tipps, wie sie die Wohnung zu lüften haben. Ein solches Verhalten ist unehrlich. Bereits mittelfristig sind technische Innovationen bei Weitem wirksamer als diese unnötige Gängelung unserer Bevölkerung durch den Staat. Das Energiesparen durch Verhaltensänderungen ist utopisch und faktisch nicht durchsetzbar. Die Motion ist deshalb abzulehnen.

[VS]

Proposition de la commission [GZ]

Adopter la motion

[VS]

Proposition Rüegger [GZ]

Rejeter la motion

[VS]

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen.