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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2022-12-12

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Ich äussere mich gleich zu beiden parlamentarischen Initiativen. Die SVP-Fraktion hat mehrere Vorstösse unter dem Titel "Massnahmen gegen die illegale Migration" eingereicht. Zwei davon hat Ihre Staatspolitische Kommission an ihrer Sitzung vom 28. und 29. April beraten. Die Diskussionen in der Kommission waren, wie das meine Vorrednerin bereits gesagt hat, relativ kurz.

Die erste parlamentarische Initiative mit dem Titel "Sogenannte Sans-Papiers von der Versicherungspflicht ausnehmen" verlangt, dass Personen, die sich illegal und ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen werden. Die Kommission hat festgestellt, dass die Wahrnehmung und Diskussion rund um die Situation der Sans-Papiers in der Schweiz in den letzten Jahren viel differenzierter geworden ist. Die SPK Ihres Rates hat sich auch wiederholt mit der Thematik beschäftigt und unter anderem Anhörungen durchgeführt. Die Mehrheit der Kommission erachtet deshalb den Antrag der SVP-Fraktion als nicht zielführend. In der Kommission wurde er mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Ich fasse Ihnen gerne die Gründe für diese Ablehnung zusammen: Das Recht auf die medizinische Grundversorgung haben alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass der Ausschluss der Sans-Papiers von der Krankenversicherung negative Folgen in gesellschaftlicher, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht hätte. Einerseits müssten die Kosten von den Kantonen und Gemeinden getragen werden, andererseits neigen nicht versicherte Sans-Papiers noch viel mehr als andere Personen dazu, auf eine medizinische Behandlung zu verzichten. Das ist aus gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht nicht wünschbar. Die Heilungschancen sinken durch eine spätere Behandlung. Schliesslich verursacht diese längerfristig meist auch höhere Kosten. Zudem weist die Kommission darauf hin, dass der Ausschluss von der Versicherungspflicht im Hinblick auf bestimmte verfassungsrechtliche Grundsätze und internationale Abkommen problematisch wäre.

Es ist die Realität, dass viele Sans-Papiers bereits seit Jahren in der Schweiz leben und hierbleiben werden. Die Gründe dafür sind divers. Die Kommission ist der Meinung, dass die von der parlamentarischen Initiative beantragte Massnahme nicht geeignet ist, um die Problematik der Sans-Papiers anzugehen. Sie würde sie ohne Not noch stärker an den Rand der Gesellschaft drängen.

Die Minderheit erachtet die Versicherungspflicht für Personen ohne Aufenthaltsrecht als problematisch. Sie ist insbesondere der Auffassung, dass ein grosses Missbrauchspotenzial besteht. Die Minderheit verlangt[NB]zudem[NB]ein[NB]kohärentes[NB]Verhalten[NB]der Behörden gegenüber Personen mit rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz und somit den Ausschluss aus der obligatorischen Grundversicherung.

Die zweite parlamentarische Initiative wurde an derselben Sitzung beraten. Auch hier empfiehlt Ihnen die Kommission klar die Ablehnung, nämlich mit 16 zu 7 Stimmen. Die Initiative will, wie es der Titel sagt, wesentliche Vertragsabschlüsse nur nach Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde möglich machen. Die parlamentarische Initiative zählt dabei explizit folgende Verträge auf: Arbeitsverträge, Mietverträge, Bankverbindungen, Krankenversicherung, Unfallversicherungen, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, Fahrzeugversicherungen, Mobilfunkverträge, TV-Empfang sowie Internet- und Festnetzverträge. Die parlamentarische Initiative zielt damit primär auf die hier anwesenden Sans-Papiers, auch wenn die Regelung für alle gleich gelten soll, also auch für Schweizerinnen und Schweizer und Personen mit einem regulären ausländerrechtlichen Status.

Die Kommission anerkannte in der Diskussion die Tatsache, dass die Situation mit den Sans-Papiers rechtsstaatlich unbefriedigend ist. Sie hielt aber gleichzeitig fest, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Realität handelt, auf die Antworten im gesamtgesellschaftlichen Interesse gesucht werden müssen. Ihre Kommission war der Meinung, dass die vorliegende parlamentarische Initiative keinen Beitrag zur Verbesserung der Situation leistet,[NB]weder[NB]für[NB]die[NB]Betroffenen[NB]noch[NB]aus gesamtgesellschaftlicher Sicht.

Die vorliegende parlamentarische Initiative konzentriert sich auf die Frage des Vertragsabschlusses. Die Kommission stellte fest, dass die Möglichkeiten des Vertragsabschlusses eben sehr unterschiedlich sind: Teilweise muss die Identität angegeben werden, aber nicht der ausländerrechtliche Status, und teilweise findet man andere Bedingungen vor. Die Kommission war der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Vertragsnehmer sei, die Migrationspolitik durchzusetzen. Zudem erachtete sie es als unnötig, die verschiedenen Vertragsverhältnisse mit zusätzlichen Verpflichtungen[NB]zu[NB]ergänzen,[NB]die[NB]nichts mit dem Vertragsinhalt zu tun haben.

Der Kommissionsminderheit geht es, wie bei der zuvor behandelten parlamentarischen Initiative, um das Prinzip der Gleichbehandlung durch den Staat. Sie fokussiert sich dabei auf jene, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen. Zudem möchte sie für Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus einen stärkeren Anreiz schaffen, ihren Aufenthalt zu legalisieren.

[VS]