Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13
Wortprotokoll
Vor zwei Jahren nahmen wir die Beratungen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 auf. Die Botschaft umfasste vier Vorlagen: Vorlage 1 zum Landwirtschaftsgesetz, Vorlage 2 zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, Vorlage 3 zum Tierseuchengesetz sowie Vorlage 4, einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025.
Vorlage 4 haben wir damals beraten, sie ist erledigt. Die Vorlagen 1 bis 3 haben wir sistiert. Wir haben den Bundesrat beauftragt, zuerst einen Bericht vorzulegen, der langfristige Perspektiven für die Landwirtschaft aufzeigt. Mittels der Postulate 20.3931 der WAK-S und 21.3015 der WAK-N haben wir dem Bundesrat den entsprechenden Auftrag gegeben. Dazu gehören Massnahmen, die es ermöglichen, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen noch grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann. Das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum soll in die Überlegungen einbezogen werden. Dazu soll die Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion erweitert werden. Die Kreisläufe aller Nährstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive Konsum, sollten möglichst weitgehend geschlossen werden.
Die agrarpolitischen Instrumente seien bezüglich Komplexität zu reduzieren, und es sei auf besonders wirksame zu fokussieren. Damit soll der administrative Aufwand für die Landwirtschaft und beim Bund reduziert werden. Es seien Rahmenbedingungen für eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit und wirtschaftliche Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft zu schaffen. Die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Inlandproduktion und Importen aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Vorschriften für die Produktion seien unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen zu reduzieren, und schlussendlich seien auch Massnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung vorzusehen.
Mit der Publikation seines Berichtes vom 22. Juni ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen. Der Bericht zeigt auf, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft künftig einen noch grösseren Beitrag an die Ernährungssicherheit leisten kann, und bezieht, wie vom Parlament gefordert, das gesamte Ernährungssystem von der Produktion bis zum Konsum in die Überlegungen mit ein. Aufbauend auf dem Landwirtschaftsartikel und dem Artikel zur Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung, lautet die Vision des Bundesrates für 2050: Ernährungssicherheit durch Nachhaltigkeit, von der Produktion bis zum Konsum. In einem entsprechenden Zukunftsbild zeigt der Bundesrat, wie die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im Zeithorizont 2050 dieses Ziel erreichen kann. So soll die Inlandproduktion im Jahr 2050 weiterhin mehr als die Hälfte der nachgefragten Lebensmittel [PAGE 1273] herstellen. Die Arbeitsproduktivität soll gegenüber 2020 um 50 Prozent gesteigert werden, und die Treibhausgasemissionen der Produktion sollen mindestens 40 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen.
Doch auch die Verarbeiter und die Konsumenten müssen ihren Beitrag leisten. So sollten im Vergleich zu heute die Lebensmittelverluste entlang der ganzen Wertschöpfungskette um drei Viertel reduziert werden und die Treibhausgasemissionen des Lebensmittelkonsums um zwei Drittel sinken.
Der Bundesrat legt vier Stossrichtungen fest, um diese Ziele zu erreichen:
1.[NB]Eine resiliente Lebensmittelversorgung ist sicherzustellen. Die Produktionsgrundlagen wie zum Beispiel Boden und Wasser werden schonend genutzt. Den Auswirkungen des Klimawandels wird durch vorausschauendes Handeln begegnet. Die Lieferketten bleiben stabil.
2.[NB]Eine klima-, umwelt- und tierfreundliche Lebensmittelproduktion ist zu fördern. Die Landwirtschaft trägt verstärkt zum Klimaschutz bei und erhöht die Produktion erneuerbarer Energie. Die Landwirtinnen und Landwirte vermindern Nährstoffverluste und die Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
3.[NB]Eine nachhaltige Wertschöpfung ist zu stärken. Die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft wird weiter verbessert. Neue Ernährungstrends werden proaktiv genutzt. Die agrarpolitischen Instrumente werden vereinfacht und der administrative Aufwand verringert.
4.[NB]Der nachhaltige Konsum ist zu begünstigen. Die Konsumentinnen und Konsumenten kennen die Herstellungsmethoden der Lebensmittel sowie deren Wirkung auf das Klima oder das Tierwohl. Sie achten auf eine gesündere und ausgewogenere Ernährung und werfen keine Lebensmittel weg, die noch geniessbar wären.
Diese Strategie soll jetzt in drei Etappen umgesetzt werden. Die erste Etappe hat der Bundesrat mit der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", bereits beschlossen. Wir haben diesbezüglich auch legiferiert. Damit wird der ökologische Fussabdruck weiter verkleinert, und es wurden ambitionierte Ziele für die Branche definiert. Eine zweite Phase soll gewisse noch nicht umgesetzte Elemente der AP22+ sowie gezielte Verbesserungen der ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bringen. Das entspricht der heute zu diskutierenden Gesetzesvorlage. In einem dritten Schritt soll nach einer Auslegeordnung in den Jahren 2025 und 2026 in einer weiterführenden Reform der Fokus verstärkt auf das gesamte Ernährungssystem gerichtet werden.
Mit dem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" erfüllt der Bundesrat somit die beiden Postulate von Ständerat und Nationalrat. Er bildet aus der Sicht der Kommission eine robuste Grundlage für die weitere Beratung der AP22+. Die WAK-S begrüsste deshalb diesen ganzheitlichen Ansatz ausdrücklich. Sie ist sich bewusst, dass die im Bericht formulierten Ziele hochgesteckt sind. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft sowie die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen parlamentarischen Initiative 19.475 lassen diese Ziele noch ehrgeiziger erscheinen.
An vier Sitzungen haben wir die Vorlage unter Teilnahme von Bundesrat Parmelin und einer Vertretung des Bundesamtes für Landwirtschaft beraten. Wie der Bundesrat mit seinem Bericht will auch die WAK bei der Umsetzung der Agrarpolitik etappenweise vorgehen. Im Landwirtschaftsgesetz soll der Fokus zum jetzigen Zeitpunkt vor allem auf eine Ergänzung der bereits umgesetzten parlamentarischen Initiative 19.475 gelegt werden, dies vor allem mit Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich oder mit Massnahmen zur besseren Strukturierung der gesetzlichen Bestimmungen. Aufnahme fanden Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen - sie waren in der Kommission unbestritten - ebenso wie Massnahmen für einen verbesserten Sozialversicherungsschutz von mitarbeitenden Familienmitgliedern oder in Partnerschaft lebenden Mitarbeitenden. Damit hat die Kommission auch Anliegen angenommener Motionen aufgenommen.
Im Sinn der Empfehlung des Bundesrates beantragt die Kommission, derzeit auf eine gesetzliche Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises sowie der Kulturlandschafts-, der Versorgungssicherheits- und der Übergangsbeiträge zu verzichten. Die AP22+ wird um diese Bestimmungen entschlackt. Sie finden diese Streichungen ab Artikel 70 in der Vorlage. Auch bei weiteren Bestimmungen beantragt die Kommission, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, und verzichtet somit auf einen nach Tierkategorie abgestuften Beitrag zur zielgerichteten Förderung der Tiergesundheit und auf eine Reduktion der maximalen Hofdüngerausbringung im Gewässerschutzgesetz.
Der im Entwurf des Bundesrates enthaltenen Zusammenlegung von Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträgen stimmte die Kommission zu. Sie spricht sich jedoch für eine gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf vereinfachte Lösung aus. Vertieft diskutierte die Kommission auch, ob und wie klimapolitische Zielvorgaben und Massnahmen ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden könnten. Dazu verlangte sie detaillierte Abklärungen. Nach eingehender Diskussion verzichtete die Kommission darauf, bei Artikel 2 oder Artikel 6d Massnahmen zu klimapolitischen Zielen und zur Senkung von Treibhausgasemissionen aufzunehmen. Die Ziele des Bundesrates im Klimabereich sind aus Sicht der Mehrheit wichtig und unterstützenswert. Sie sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht explizit im Landwirtschaftsgesetz verankert sind. Den Antrag, analog zum Absenkpfad für Nährstoffverluste einen Ausbaupfad Tierwohl mit konkreten Zielvorgaben ins Gesetz aufzunehmen, lehnte die Kommission ebenfalls ab. Die Anpassungen im Tierseuchengesetz - Entwurf 3 - waren in der Kommission unbestritten und sollen angenommen werden.
Das sind, kurz umrissen, die wichtigsten Entscheide bezüglich der Gesetzesvorlage. Ich werde dann in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Jetzt noch zu den Motionen, die die Kommission eingereicht hat: Mit der Kommissionsmotion 22.4253 gibt die WAK Ihres Rates dem Bundesrat den Auftrag, die im Rahmen der AP22+ ursprünglich geplante Revision des Bodenrechts separat weiterzuverfolgen. Sie beantragt deshalb, nicht auf Vorlage 2 einzutreten, sondern diese Thematik separat zu behandeln. Mit einer weiteren Kommissionsmotion, der Motion 22.4251, soll der Bundesrat beauftragt werden, seinen im Postulatsbericht 20.3931 skizzierten Konzeptvorschlag zur Zukunft der Agrarpolitik zu konkretisieren und bis Ende 2027 eine neue Botschaft für die nächste Etappe der Agrarpolitik vorzulegen, dies aber unter Einbezug des gesamten Ernährungssystems. Auch ein Kommissionspostulat für mehr Transparenz in der Preisbildung entlang der Wertschöpfungskette fand mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Mehrheit.
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion 21.4186, "Höchste Zeit für eine Ernteversicherung", und die Motion 19.3447, "Nationales Kompetenzzentrum zur Bodenverbesserung des ackerfähigen Kulturlandes", abzulehnen, da sie erfüllt sind.
Ich beantrage namens der WAK, auf die Vorlagen 1 und 3 einzutreten, den Mehrheitsanträgen zuzustimmen und auf Vorlage 2, wie schon gesagt, nicht einzutreten und diese separat zu behandeln.