Lexipedia

Müller Leo · Nationalrat · 2022-12-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13

Wortprotokoll

Wir behandeln heute den Entwurf des Bundesgesetzes über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Der Bundesrat hat die Botschaft mit dem entsprechenden Gesetzentwurf am 4. Mai 2022 zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Tonnagesteuer ist ein Förderinstrument für die Seeschifffahrt. Sie ist international breit akzeptiert und insbesondere in der Europäischen Union weit verbreitet. So haben 21 EU-Mitgliedstaaten eine solche Regelung eingeführt. Diese spezielle Besteuerung bewirkt bei rentablen Seeschifffahrtsunternehmen eine vergleichsweise tiefere Steuerbelastung. International findet diesbezüglich ein Wettbewerb statt. Mit der Vorlage sollen im Vergleich zum Ausland gleich lange Spiesse geschaffen werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz verbessert werden.

Bei diesem Anliegen handelt es sich um eine bereits seit mehreren Jahren pendente Angelegenheit. Im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform III hatte das Parlament im Jahr 2016 einen Entwurf zu dieser Thematik an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Verfassungsgrundlage für eine Tonnagesteuer zu prüfen, die Formulierung der Gesetzesbestimmungen zu überarbeiten und anschliessend eine Vernehmlassung durchzuführen. Mit der im Jahr 2021 durchgeführten Vernehmlassung zur Einführung des Bundesgesetzes über die Tonnagesteuer nahm der Bundesrat das parlamentarische Anliegen auf.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung waren mehrheitlich positiv. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der bürgerlichen Parteien wie auch der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sprach sich für die Aufnahme dieses Instruments in das Schweizer Steuerrecht aus. Ablehnend haben sich die SP und die Grünen sowie einige Verbände geäussert.

Welches ist der Inhalt dieser Vorlage? Bei der Tonnagesteuer handelt es sich um eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer bei Schiffen. Bemessungsgrundlage ist nicht der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn oder Verlust, sondern die pauschal mit einem gestaffelten Tarif multiplizierte Nettoraumzahl. Oder anders gesagt: Die Ladekapazität des Seeschiffs spielt eine Rolle. Der so ermittelte Betrag wird anschliessend mit der Anzahl Betriebstage multipliziert und zum ordentlichen Gewinnsteuersatz besteuert.

Die Tonnagesteuer ist freiwillig. Die Wahl erfolgt für jedes Seeschiff, und zwar für die Dauer von zehn Jahren. Es kann später zur ordentlichen Besteuerung zurückgekehrt werden, aber frühestens nach sechs Jahren.

Diese Tonnagesteuer gilt auch für Schiffsmanagementtätigkeiten. Das sind unterschiedliche Dienstleistungen für Reedereien. Diese können in der Form der Wartung und der Überprüfung der Sicherheit von Seeschiffen im Bereich des technischen Managements erfolgen. Ebenso kann diese Tätigkeit die Ausbildung von Seeleuten im Bereich des Besatzungsmanagements umfassen.

Damit die Schweizer Tonnagesteuer überhaupt zur Anwendung kommen kann, ist die hiesige Ansässigkeit der Seeschifffahrtsunternehmen nötig. Die Unterstellung unter die Tonnagesteuer setzt voraus, dass die Flagge, unter der das Schiff fährt, mit den relevanten vier internationalen Seeverkehrsübereinkommen in Einklang steht.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Steuer können nicht abgeschätzt werden, da dies heute aufgrund der Datenlage zu schwierig ist. Allfällige Mindereinnahmen, davon geht man aus, sollen gering sein. Mit dieser Massnahme soll aber die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz verbessert werden.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es Argumente für und gegen die Einführung dieser Steuer. Mit Blick auf die wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz erscheint die Einführung einer solchen Steuer aus verfassungsrechtlicher Sicht aber vertretbar.

Die vorberatende Kommission unseres Rates, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, hat sich an drei Sitzungen intensiv mit dieser Vorlage befasst. Vor Inangriffnahme der Detailberatung lag der WAK auch ein Mitbericht der Finanzkommission unseres Rates vor. Diese weist unter anderem darauf hin, dass sich der Bundeshaushalt heute in einer etwas kritischen Situation befinde. Die Mehrheit der Finanzkommission betonte, dass sich der Systemwechsel aus finanzpolitischer Sicht nicht aufdränge. Zudem hat die Mehrheit der Finanzkommission die WAK ersucht, vertiefte Abklärungen zu den im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage[NB]angepassten Voraussetzungen vorzunehmen. Eine Minderheit der Finanzkommission unterstützt die Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrates.

Die WAK hat zu Beginn der Beratungen sechs Organisationen zur Anhörung eingeladen. Nach diesen Anhörungen [PAGE 2299] führte sie die Eintretensdebatte durch. Es lag auch ein Nichteintretensantrag vor. Dieser wurde insbesondere damit begründet, dass die Tonnagesteuer verfassungswidrig sei und dass mit diesem Systemwechsel vom Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgewichen werde. Zudem wurde die Notwendigkeit einer solchen Steuer infrage gestellt. Ebenso wurde kritisiert, dass die finanziellen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden können. Diesem Antrag wurde entgegengehalten, dass die Einführung einer solchen Steuer notwendig sei, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechtzuerhalten. Insbesondere hätten 21 EU-Staaten bereits eine solche Regelung eingeführt. Für die Schweiz sei es wichtig, diesbezüglich wettbewerbsfähig zu bleiben. Nach intensiver Beratung ist die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf diese Vorlage eingetreten.

Die Kommission hat zur weiteren Beratung diverse Fragen an die Verwaltung gestellt, die dann beantwortet wurden. Insbesondere hat sie nochmals Fragen zum Flaggenerfordernis und zu den finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage gestellt. Die WAK unseres Rates hat die Beratung dann an der Sitzung vom 14./15. November 2022 wieder aufgenommen. Insbesondere wurde dann auch ein Rückweisungsantrag gestellt. Begründet wurde dieser damit, dass die Vorlage im Sinne der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so umzubauen und zu erweitern sei, dass die Nachhaltigkeitsziele für die Schifffahrtsbranche an erster Stelle stehen würden. Aus dieser Diskussion ging hervor, dass mit der Rückweisung dieser Vorlage eine andere Zielsetzung verfolgt werden soll. Der Rückweisungsantrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt.

Nach der erfolgten Detailberatung hat die Kommission dieser Vorlage schliesslich in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt.

Noch ein Hinweis: Mit der Vorlage sollen einerseits die Anpassungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, andererseits aber auch die Anpassungen im Steuerharmonisierungsgesetz vorgenommen werden. Das heisst, dass mit dem Beschluss zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer gleichzeitig auch die Formulierung an der entsprechenden Stelle im Steuerharmonisierungsgesetz eingefügt wird.

Zusammenfassend halte ich fest, dass Ihnen die WAK unseres Rates hiermit beantragt, auf diese Vorlage einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und der Vorlage so, wie sie aus der Beratung hervorgegangen ist, zuzustimmen. Gleichzeitig - dies als Information - hat die WAK beschlossen, dass sie zu den Verordnungsanpassungen konsultiert werden möchte.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.