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AB 312456

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-12-13

Wortprotokoll

Sie kennen die Differenz: Es geht um die Frage, welche Begrifflichkeit in dieses Gesetz eingefügt werden soll, um eine angemessene Verteilung zwischen Bund, Gemeinden und Städten zu gewährleisten. Wir haben den gleichen Begriff gewählt, den wir bei der STAF-Vorlage hatten, wonach die Kantone die Städte und Gemeinden angemessen zu berücksichtigen haben. Diese Formulierung war auch in der Vernehmlassung. Dort hat man nicht gegen sie opponiert, denn dieses "angemessen" ist bei Städten beziehungsweise Gemeinden und Kantonen bereits ein Element, das man kennt und berücksichtigt.

Ihre Kommissionsminderheit möchte das jetzt weiter präzisieren. Ich möchte Sie bitten, hier bei der Mehrheit und der ursprünglichen Fassung zu bleiben. Die Formulierung der Minderheit ist aus unserer Sicht institutionell problematisch, weil sie in die Steuerhoheit der Kantone eingreift, indem man den Kantonen sagt, in welcher Form sie das zu machen hätten. Das ist institutionell etwas, das wir in dieser Form in unserer Gesetzgebung nicht kennen. Aus unserer Sicht kann man hier den Kantonen und Gemeinden vertrauen, weil sie die Spielregeln kennen und festlegen können, ohne dass man das weiter präzisieren muss.

Diese Präzisierung ist nicht nur institutionell etwas gefährlich, sondern allenfalls auch finanziell. Das Beispiel des Kantons Zürich wurde hier bereits angeführt: Die Gewinnverteilung ist nicht zwingend mit den höheren Einnahmen aus dieser Steuer gleichzusetzen. Mehreinnahmen entstehen eben dort, wo es Unternehmen aus diesem Kreis mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro Umsatz gibt. Die Formulierung kann dann wieder zu neuen Ungerechtigkeiten führen, die Sie damit praktisch vorschreiben würden. Der Begriff "angemessen" hingegen bietet sowohl den Gemeinden wie auch den Kantonen die Möglichkeit, eben angemessen auf die entsprechenden Resultate Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden.

Eine weitere Präzisierung führt nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern allenfalls zu weniger Flexibilität bei der Gewinnverwendung. Denken Sie nur an das Element des interkantonalen Steuerausgleichs. Sie würden mehr Probleme schaffen, als Sie lösen würden. Daher meinen wir, dass die einfache Formulierung der Mehrheit zweckmässig ist.

Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen, der im Übrigen dieser Formulierung fast einstimmig - es gab eine einzige Enthaltung - zugestimmt hat.