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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-13

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 73, 74 und 76 beantragt der Bundesrat Vereinheitlichungen oder Verbesserungen, um den administrativen Aufwand geringer zu halten. In Artikel 73 sind die Biodiversitätsbeiträge definiert. Die Biodiversität möchte man vor allem in Art und Qualität fördern. Bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen in Artikel 74 geht es, wie es der Name sagt, um die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften, wie wir sie z. B. im Kanton Jura oder auch im Kanton Graubünden finden. Der Bundesrat beantragt hier die Aufhebung von Artikel 74. Er möchte diese Bestimmung in einem neuen Artikel 76 mit Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft zusammenfassen.

Die Kommission hat diese drei Artikel gemeinsam intensiv beraten und diskutiert. Es gab aus der Praxis Hinweise, dass mit dieser Zusammenführung auch ein Mehraufwand verbunden sein könnte. In der Beratung konnte aber aufgezeigt werden, dass doch ein Effizienzgewinn resultieren kann. Man geht heute davon aus, dass es etwa 3000 Projekte gibt, die unter "Biodiversität" oder "Landschaftsqualität" abgehandelt werden. Wenn man diese zusammenführen würde, könnte der Verwaltungsaufwand - so wurde es uns gesagt - um den Faktor 10 reduziert werden. Dies ist beträchtlich. Es ist zu hoffen, dass der Effizienzgewinn dann auch wirklich zu weniger Aufwand in der Verwaltung führt. Er sollte aber eben nicht nur in der Verwaltung, sondern auch bei den Landwirten ankommen. [PAGE 1286]

Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb übergreifend, Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe b zu streichen, weil ja der ganze Bereich für besondere Leistungen im Bereich der Biodiversität ausgestaltet ist. Im neuen Artikel 76 kommt der Begriff der Biodiversität zudem auch wieder zum Tragen. Die Kommission findet, dass Buchstabe b nicht notwendig ist. Die Kommission beantragt auch, Buchstabe c zu streichen. Es geht um Beratungskosten im Bereich der Biodiversität. Der Kommission ist es wichtig, dass das Geld, das der Bund ausgibt, nicht einfach für Beratungen verbraucht wird, sondern auch bei den betreffenden Landwirten ankommt. Die Kommission ist mit dem Bundesrat darin einig, dass Artikel 74 aufgehoben und dass in Artikel 76 alles entsprechend zusammengefasst werden soll. Artikel 76 ist entsprechend den Anträgen der Kommission in die Absätze 1 und 2 gegliedert. Entsprechend müssten wir bei Artikel 87a noch eine Bestimmung streichen. Damit wäre das neue Konzept in sich kohärent.

Ich empfehle Ihnen namens der Kommission - es gibt keine Minderheit -, diese Anpassungen vorzunehmen.