Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2022-12-13
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13
Wortprotokoll
Der Ständerat hat in seiner Beratung des Jagdgesetzes in der zweiten Runde drei Differenzen gegenüber unserem Beschluss stehengelassen. Ihre Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun, bei diesen drei Differenzen dem Ständerat zu folgen.
Einstimmig die ständerätliche Variante übernommen hat Ihre Kommission in Artikel 3 Absatz 1. Es ist dies die Kompetenzdelegation für die Jagd an die Kantone. Der Ständerat wollte, dass der Grundsatz festgeschrieben ist, wonach die Regulierung der Wildbestände so zu erfolgen hat, dass die nachhaltige Bewirtschaftung und die natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten gesichert sind. Die Formulierung des Nationalrates sprach nur von der Ermöglichung dieser Bewirtschaftung und Verjüngung. Die Kommission übernimmt die striktere Formulierung des Ständerates zugunsten des Waldes gerne.
Es bleiben zwei Minderheitsanträge, über die wir zu befinden haben. In Artikel 11 hat unser Rat vorgeschlagen, den Begriff "Jagdbanngebiete" durch den Begriff "Wildtierschutzgebiete" zu ersetzen. Der Ständerat hat diesen Beschluss nicht übernommen, mit dem Hinweis, dass diese Vorlage materiell an den Bestimmungen zu den Jagdbanngebieten nichts ändert und ergo auch der Begriff jetzt nicht im Rahmen dieser Revision geändert werden soll. Die Minderheit Schneider Schüttel, in der Kommission unterlegen mit 10 zu 15 Stimmen, argumentiert, es gehe bei diesen Gebieten schon seit Langem [PAGE 2320] um mehr als nur darum, die Jagd zu bannen, sondern eben um den Schutz der Wildtiere, was die eidgenössischen Räte mit der Annahme der Motion Landolt 14.3830, "Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennen", auch schon so beschlossen haben.
Letztlich bleibt bei Artikel 12 Absatz 7 die Frage, wie der Bund festlegt, nach welchen Grundsätzen die Herdenschutzmassnahmen zu erfolgen haben, und wer die Anforderungen an die Zumutbarkeit festlegt. Der Ständerat hat beschlossen, dass der Bund dies "im Einvernehmen" mit den Kantonen tut. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dieser Formulierung an, mit dem klaren Hinweis, dass dieses Einvernehmen kein Einverständnis jedes einzelnen Kantons, also sämtlicher Kantone, bedeutet. Es wird also kein faktisches Vetorecht eines einzelnen Kantons eingeführt. Der Bund wird aber ganz klar angewiesen, dass er nicht eigenmächtig die Grundsätze der Herdenschutzmassnahmen und die Anforderungen an die Zumutbarkeit festlegt, sondern sich mit den[NB]Kantonen[NB]eben[NB]darüber einigt und diese dann einvernehmlich festlegt.
Die Minderheit I (Flach), unterlegen mit 12 zu 13 Stimmen, moniert, dass dieses "Einvernehmen" kein stehender Rechtsbegriff sei und deshalb in der Umsetzung nicht klar sein werde. Sie möchte den Begriff "nach Anhörung" einfügen. Das möchte auch die Minderheit II (Clivaz Christophe), wobei sie bemerkt, dass gemäss dem nationalrätlichen Beschluss die Grundsätze der Herdenschutzmassnahmen komplett beim Bund liegen und dass dies auch mit Blick auf die Differenzbereinigung so bleiben soll.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen also, sich hier dem Ständerat anzuschliessen, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Agenda. Wir haben in dieser Session keine Möglichkeit mehr für eine Einigungskonferenz, und wenn wir dieses Geschäft nicht ins Ziel bringen, dann wird sich die Inkraftsetzung hinauszögern und die Leidenssituation im Berggebiet noch länger bestehen bleiben.
Es gibt natürlich noch einen anderen Grund, weshalb wir das Geschäft unbedingt heute bereinigen sollten. Es wurde bereits von der Frau Bundesrätin angetönt: Dies ist die allerletzte Gelegenheit, um es in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Sommaruga ins Ziel zu bringen. Sie weilt das letzte Mal als Amtsträgerin in diesem Saal. Weil mir jetzt die Ehre zukommt, allerletzter Kommissionssprecher zu sein, der ihr gegenübersitzt, möchte ich es nicht unterlassen, ihr auch im Namen der Kommission herzlich zu danken. Ich verzichte darauf, irgendwelche Kalauer mit Wölfen und Schafen zu bemühen, sie könnten nur missraten. Ich sage einfach, wie es war: Frau Bundesrätin, die Zusammenarbeit mit[NB]Ihnen[NB]war[NB]stets[NB]ein Genuss. Herzlichen Dank und alles Gute!