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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-12-13

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-13

Wortprotokoll

Am 17. Juni 2021 reichte Nationalrätin Badran die parlamentarische Initiative 21.469, "Periodische Revisionspflicht der Rendite auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands", ein. Die Kommission hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2022 vorgeprüft.

Die Initiative verlangt Folgendes: Damit sichergestellt wird, dass Mietzinsen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und zur Verhinderung von missbräuchlichen Mietzinsen durch einen übersetzten Mietertrag ist für die Bemessung der erzielten Renditen für Vermietende, die mehrere Wohnungen vermieten, eine periodische Revisionspflicht einzuführen. Das Mietrecht sei dahin gehend anzupassen.

Zur Begründung wird angeführt, es gehe im Wesentlichen um die ökonomische Situation der privaten Haushalte in der Schweiz. Absolut entscheidend für unsere Wirtschaft sei nicht nur die Einkommenssituation der Haushalte, sondern auch die Kostensituation. Für 90 Prozent der Haushalte seien die Wohnkosten der grösste Posten, insbesondere für Mieterinnen und Mieter. Hintergrund der Initiative sei eine Studie, die aufgezeigt habe, dass die Mieten 40 Prozent höher seien, als wenn sie sich gemäss dem gesetzlichen Pfad entwickeln würden. Allein die Miethaushalte würden 14 Milliarden Franken zu viel bezahlen. Eine weitere Studie vom Februar 2022 zeige, dass die privaten Haushalte in den letzten fünfzehn Jahren 78 Milliarden Franken zu viel an Miete bezahlt hätten. Allein im letzten Jahr seien es 10,5 Milliarden Franken bzw. 380 Franken pro Miethaushalt und Monat gewesen. Die parlamentarische Initiative sei aktueller denn je. Im Moment sei eine Kaufkraftdebatte im Gang. Die Umsetzung der Initiative wäre der mit Abstand wirksamste Hebel, um die Kaufkraft der Menschen in diesem Land massiv zu stärken.

Die Mietrenditen sollen mittels einer periodischen Revision überprüft werden müssen. Eine Revisionspflicht sei ein bewährtes Instrument, das von der AHV und der Mehrwertsteuer bekannt sei. Das Instrument sei einfach, man müsse nichts anderes tun, als die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Durch die Entwicklung der letzten Jahre sei es z. B. Gewerbetreibenden nicht mehr wie früher möglich, Wohneigentum zu erwerben. Zunehmend seien es Aktiengesellschaften, die Wohnliegenschaften erwerben würden. Weil zu viel Geld für Mieten ausgegeben werden müsse, könne weniger konsumiert werden, das Gewerbe leide darunter. Die Umsetzung der Initiative würde den Mittelstand stärken.

Die Befürworter mahnten, gewisse Regeln des Mietrechts würden massiv verletzt. Die Regeln für die Ertragsberechnung und für maximale Erträge seien gegeben und würden trotzdem missachtet. Es gehe nicht an, dass die Mieterinnen und Mieter 14 Milliarden Franken zu viel bezahlen würden. Vor allem in Städten, wo der Wohnungsmangel bedeutend sei, bestehe ein Malaise. Weil die bestehenden Vorschriften nicht eingehalten würden, brauche es jetzt eine Kontrolle zur Einhaltung des Gesetzes. Die Details könnten in einer zweiten Phase festgelegt werden.

Es wären nur Vermieterinnen und Vermieter betroffen, die 15 oder mehr Wohnungen vermieten, also institutionelle Vermieter. Es würde für diese zu einem überschaubaren Aufwand führen, aber die Präventivwirkung wäre bestimmt gegeben. Sanktionen wären nicht beabsichtigt, sehr wohl aber Rückzahlungen. Mit dem Rhythmus der Kontrolle könnte man den Vermietern entgegenkommen, bei denen es keine Beanstandungen gab. Bei Fehlbaren würden die Intervalle kürzer.

Die Gegner der Initiative befürchten einen grossen administrativen Aufwand. Auch sei unklar, wer die Revisionen durchführen würde und ob dies mit dem bestehenden Personalbestand des zuständigen Amts möglich sei. Die Bürokratie würde ausgebaut, die Stellung der Vermieterschaft weiter verschlechtert. Mehrere Punkte seien nicht geregelt, etwa, wer über die Senkung des Mietzinses entscheide; die Revisionsbehörde habe im Moment keine Befugnis in diese Richtung. Rückerstattungen seien im Mietrecht nicht vorgesehen. Es wird angeführt, dass es wahrscheinlich einfachere und bessere Wege geben würde, um ein solches Ansinnen umzusetzen. Die Kontrollintensität sei zu hoch.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

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