Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-12
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-12
Wortprotokoll
Unbestritten ist, dass alle echten Umstrukturierungen von der Umsatzabgabe befreit sein müssen, und das haben Sie eben stillschweigend beschlossen. Der Ständerat hat nun aber etwas beigefügt - und die Mehrheit Ihrer Kommission noch etwas darüber hinaus -, das nun hier zur Diskussion steht und eine Befreiung von der Umsatzabgabe vorsieht, die nichts mehr mit jener bei einer echten Umstrukturierung zu tun hat. Der Ständerat hat nämlich beschlossen, auch den Erwerb und die Veräusserung von steuerbaren Urkunden zwischen Konzerngesellschaften - was nicht eine eigentliche Restrukturierung darstellt - von der Umsatzabgabe auszunehmen. Damit werden auch entgeltliche Veräusserungen von Beteiligungen innerhalb des Konzerns von der Umsatzabgabe befreit.
Die Mehrheit Ihrer Kommission geht aber noch weiter. Sie will zusätzlich die Ersatzbeschaffung auf Beteiligungen von der Umsatzabgabe ausnehmen - wie es im Fusionsgesetz im Gewinnsteuerrecht vorgeschlagen wird. Im Gewinnsteuerrecht ist der Fall aber anders, weil dort das Steuersubstrat ja nicht verloren geht, sondern es nur zu einem Aufschub kommt, sodass eine Besteuerung je nachdem später nachgeholt werden könnte.
Diese zusätzlichen Entlastungen passen nun eben nicht in das System des Umsatzabgaberechtes. Die Umsatzabgabe fällt an, wenn das Eigentum an Wertpapieren gegen Entgelt übertragen wird, und zwar unabhängig davon, wer das sein muss und wohin es führt. Auch bei Veräusserungen von Beteiligungen innerhalb des Konzerns werden eben Wertpapiere gegen Entgelt übertragen. Eine konzernrechtliche Betrachtungsweise ist dem Umsatzabgaberecht auch aus Gründen der Logik fremd. Das Gleiche gilt natürlich für die Ersatzbeschaffung; das führt auch bei der Gewinnsteuer nicht zu Steuerverzicht, sondern lediglich zu einem Steueraufschub. Hier geht es aber um einen definitiven Steuerausfall.
Beides zusammen macht zwischen 25 und 35 Millionen Franken aus. Auch das sind wieder Beträge, die im momentanen Umfeld für die Bundesrechnung überaus beachtlich sind. Es geht auch hier nicht um eine Frage, die letztlich in [PAGE 254] irgendeiner Weise standortrelevant wäre, sondern es geht um einen Systembruch. Natürlich wäre es schön, man würde alles in dieser Richtung so machen. Noch schöner wäre es selbstverständlich, man würde die Steuern überhaupt abschaffen. Aber letztlich haben wir Staatsleistungen zu finanzieren, die auch ihre Bedeutung haben.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitten möchte, das doch zu berücksichtigen und der Minderheit der Kommission zuzustimmen, obschon ich feststelle, dass Sie heute und vor allem in diesem Jahr in Spendierlaune sind.