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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2022-12-13

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-13

Wortprotokoll

Die Initianten möchten, dass Parlamentsmitglieder Einkünfte, die sie aus Tätigkeiten und Interessenbindungen im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e des Parlamentsgesetzes erzielen und die 12[NB]000 Franken jährlich übersteigen, offenlegen müssen. Die bisherige Praxis verlangt, dass die Interessenbindungen angegeben werden müssen. Ebenso angegeben werden muss, ob die Mandate bezahlt oder nicht bezahlt sind, nicht aber die Höhe der Entschädigung. Den Grenzbetrag von 12[NB]000 Franken begründen die Initianten damit, dass ein Mandat mit einer Entschädigung von 1000 Franken pro Monat noch mehr oder weniger als ehrenamtlich durchgehen kann.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aus folgenden Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben:

1. Die Möglichkeiten, die neuen Bestimmungen zu umgehen, wären denkbar einfach, z. B. mit der Gründung einer Beratungsfirma, in die die Honorare aus Mandaten fliessen könnten.

2. Auch eine solche Transparenzregelung würde keine Transparenz schaffen in einem Bereich, der von der Kommissionsmehrheit als mindestens ebenso relevant eingestuft wird, nämlich der Entlöhnung der Tätigkeit für Organisationen, Unternehmen, Vereine, die direkten Einfluss auf die Politik ausüben bzw. darauf angewiesen sind. Lohnabhängigkeiten sind stärker als Mandatsabhängigkeiten.

3. Die Kommissionsmehrheit hält auch daran fest, dass das Milizprinzip für die Bevölkerung und die Politik wichtig ist und dessen Vorteile im Gegensatz zu einem Berufsparlament überwiegen. Zum Milizparlament gehört auch die Wahrnehmung von ausserparlamentarischen Tätigkeiten, von Mandaten oder die Ausübung eines Berufs. Diese Einkünfte sollen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin nicht offengelegt werden müssen.

4. Ein weiteres Argument war in der Kommissionsberatung eher implizit vorhanden, als dass es breit diskutiert wurde. Die neuen Transparenzvorschriften für die Finanzierung von Parteien und Kandidierenden in einem Wahlkampf wurden erwähnt. Diese Regelung gilt erstmals für die nationalen Wahlen 2023. Einnahmen über 15[NB]000 Franken müssen ab Oktober des nächsten Jahres transparent gemacht werden. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass zuerst diese neuen Vorschriften implementiert werden sollen, bevor man neue Vorschriften beschliesst.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission - der Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.