Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2022-12-14
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-14
Wortprotokoll
Wir werden in den nächsten Stunden viel über die AHV sprechen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, zu Beginn auf unser Dreisäulensystem zu sprechen zu kommen, und zwar zur Frage, wieso sich dieses eben bewährt.
Die erste Säule, die AHV, funktioniert bekanntlich im Umlageverfahren. Das heisst, die Risiken werden zwischen den Generationen umverteilt. Die arbeitstätige Bevölkerung zahlt für die Rentnerinnen und Rentner. Man partizipiert nicht an der wirtschaftlichen Entwicklung, und man hat in diesem Sinne auch geringe Ertragschancen, weil die Gelder, die einbezahlt werden, gleich wieder ausbezahlt werden. Demgegenüber setzt die berufliche Vorsorge auf das Kapitaldeckungsprinzip. Das heisst, man zahlt gemeinsam mit seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin für die eigene Rente ein. Die Solidarität spielt nicht zwischen den Generationen, sondern innerhalb der Generationen, man trägt das Anlagerisiko gemeinsam. Bei der dritten Säule, der privaten Säule, trägt man das volle Risiko selber.
Diese drei Säulen ergänzen sich sehr gut. Ich sage das deshalb, weil in den Debatten, teilweise auch in der Kommission, zu Unrecht immer die eine Säule gegen die andere ausgespielt wird. Jede hat ihre eigene Aufgabe und ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Die Aufgaben der AHV sind in Artikel 112 Absatz 2 der Bundesverfassung verankert. Dort steht unter anderem: "Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken." Weiter steht in Artikel 112a Absatz 1 der Bundesverfassung aber auch: "Bund und Kantone richten Ergänzungsleistungen aus an Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht gedeckt ist."
Das heisst, dass wir heute innerhalb der ersten Säule schon ein sehr austariertes System haben. Mit der AHV wollen wir den Existenzbedarf sichern. Dort, wo wir das nicht tun können, greifen die Ergänzungsleistungen, sodass keine Person, die eine Rente bezieht und die in der Schweiz im Pensionssystem ist, um ihre Existenz fürchten muss. 87,5 Prozent aller AHV-Rentnerinnen und -Rentner beziehen heute keine Ergänzungsleistungen. Für die Mehrheit aller Rentnerinnen und Rentner funktioniert das bestehende System gut. Die AHV kann ihre Existenz sichern. Es ist "nur" bei 12,5 Prozent der Fall, dass Ergänzungsleistungen bezogen werden müssen. Mit den Ergänzungsleistungen ist auch für diese Personen die Existenzsicherung gewährleistet.
Die Armutsquote im Alter nimmt sehr stark ab, wenn eine Person auch eine Rente aus der beruflichen Vorsorge bezieht. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass wir der Bevölkerung alle Säulen zugänglich machen und nicht die eine Säule gegen die andere ausspielen. Die sogenannte Ersatzquote sagt aus, wie viel vom bisherigen Einkommen durch die Rentenleistungen gedeckt wird. Tiefe Einkommen werden bis zu 80, 100 oder sogar 140 Prozent über eine AHV-Rente gedeckt. Wer im Erwerbsleben ein tiefes Einkommen erzielt hat, erhält mehr AHV, als er an Lohn erhalten hat. Diese Quote nimmt mit zunehmendem Lohn ab. Dort greift dann auch die berufliche Vorsorge, sodass man bei einem Lohn von etwa 80[NB]000 Franken aus der ersten und der zweiten Säule eine Ersatzquote von doch 60 Prozent hat. Das zeigt: Unser Vorsorgesystem ist sehr leistungsstark.
Die Initiative fordert nun einen Ausbau der AHV-Renten nach dem Giesskannenprinzip. Sie will jeder Rentnerin und jedem Rentner eine sogenannte 13. Rente auszahlen. Das würde eine Erhöhung der AHV-Rente von über 8 Prozent bedeuten. Dies will die Initiative unabhängig davon erreichen, ob die Person bedürftig ist oder nicht, also ob sie heute "zu wenig" Rente erhält oder nicht. Wollte man jedoch bei der Bedürftigkeit ansetzen, müsste man dies bei den Ergänzungsleistungen tun. Dieser Ausbau nach dem Giesskannenprinzip wird sehr teuer, dies auch, weil bis im Jahr 2050 eine Million Personen mehr Rente beziehen werden, als dies heute der Fall ist. Es ist nicht nur so, dass wir eine Million Personen mehr haben werden, die eine Rente beziehen werden, sondern die Menschen im Rentenalter leben auch immer länger. Das ist eine sehr erfreuliche Botschaft, und es steigt auch die Lebensqualität im Alter, aber das birgt eine riesengrosse Herausforderung für die AHV.
Das projizierte Umlagedefizit - die Einnahmen minus die Ausgaben - ohne diese Volksinitiative beträgt in zehn Jahren minus 3 Milliarden Franken, in dreissig Jahren minus 10 Milliarden Franken pro Jahr. Wenn die Volksinitiative angenommen wird, sprechen wir von 7 Milliarden Franken Defizit im Jahr 2032 und 14 bis 18 Milliarden Franken Defizit im Jahr 2050. Das heisst, das kumulierte Defizit, der kumulierte Schuldenberg würde anstelle von 100 Milliarden Franken gemäss aktueller Gesetzgebung 200 Milliarden Franken betragen. Das heisst, die Initiative verdoppelt eigentlich die ungedeckten Finanzierungsversprechen zulasten der kommenden Generation.
Wenn man es mit dem Bau des Gotthard-Basistunnels vergleicht, der ein Generationenprojekt war, dann sieht man: Die Kosten, die diese Initiative verursacht, sind 16-mal grösser als die Kosten des damaligen Gotthard-Basistunnels. Wir haben also ein Generationenprojekt mal 16 vor uns, wenn wir diese Initiative gegenfinanzieren wollen. Ihre Kommission ist deshalb der Meinung, dass wir uns eine solche Initiative nicht leisten können.
Es ist bald Weihnachten, und da macht man einander gern Geschenke, aber im Privaten weiss man: Jedes Geschenk muss auch refinanziert werden. So ist es bei der AHV: Jede Rente, die ausbezahlt wird, muss auch refinanziert sein. Die projizierten Mehrausgaben für diese Volksinitiative haben keine Refinanzierung vorgesehen. Aus der Initiative geht nicht klar hervor, wie man diese Mehrkosten decken will. Man kann [PAGE 2335] somit feststellen, dass mit der Initiative die erste Säule massiv ausgebaut würde, ohne zu wissen, wie man das finanzieren will. Das würde unser bewährtes Dreisäulensystem arg ins Wanken bringen.
Ich komme noch zu den prozessualen Hinweisen zur Beratung in der Kommission. Ihre SGK hat am 19. August 2022 die Botschaft des Bundesrates wie auch den Mitbericht der Finanzkommission zur Kenntnis genommen; beide empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung und machen keinen Gegenvorschlag. Es gab Anhörungen von Vertretern des Initiativkomitees und der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Es gab zudem diverse Abklärungsaufträge an die Verwaltung, weshalb die Debatte in der Kommission bis zur Sitzung vom 20. Oktober 2022 unterbrochen wurde. Die Berichte der Verwaltung wurden dann präsentiert, es ging unter anderem darum, einen finanziellen Ausblick für die AHV bis ins Jahr 2050 zu erhalten. Wir haben über mögliche Varianten eines indirekten Gegenvorschlags diskutiert, aber keine dieser Varianten hat eine Mehrheit gefunden. Somit kam es in der Kommission nur noch zur Abstimmung, ob wir Ihnen die Volksinitiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfehlen.
Ihre Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen, und freue mich auf eine lebhafte Debatte in diesem Saal.