de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-12-14
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-14
Wortprotokoll
Die SVP lehnt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ab. Ein derartiger Ausbau der AHV ist weder nachhaltig noch finanzierbar. Wir sehen, wie unser Bundesrat übrigens auch, keinen finanziellen Spielraum für eine solche zusätzliche 13. AHV-Rente. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterbliebenenrente gegenüber den Pensionierten benachteiligt. Wir setzen auf die Umsetzung der Altersvorsorge, wie sie kürzlich vom Volk gutgeheissen wurde. Unser Ziel ist es, das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu erhalten und zu sichern sowie das finanzielle Gleichgewicht der ersten und der zweiten Säule zu stärken.
Die Volksinitiative der SP fordert etwas anderes. Sie fordert einen Ausbau für alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente, einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels der Jahresrente, also die 13. AHV-Rente. Dieser Zuschlag soll weder zum Verlust noch zur Reduktion von Ergänzungsleistungen führen. Ich frage Sie nun: Ist das sozial? Oder anders gefragt: Wer soll das bezahlen?
Die Annahme dieser Initiative würde zwar die AHV-Leistungen verbessern, die zusätzlichen Leistungen würden die finanzielle Situation der AHV jedoch weiter verschlechtern, weil sie Mehrausgaben von rund 5 Milliarden Franken jährlich zur Folge hätten. Dies entspräche, Frau Sauter hat es bereits erwähnt, 0,8 Lohnprozenten bzw. 1,1 Mehrwertsteuerpunkten. All das müsste die nachfolgende Generation aufbringen, sie müsste diese zusätzlichen Leistungen finanzieren. Ist das wirklich sozial?
Der Vorschlag der SP würde zudem weitere Ungerechtigkeiten nach sich ziehen: Zum einen ist es sozialpolitisch mehr als fragwürdig, den Zuschlag einfach allen zu gewähren, auch denjenigen, die als Rentnerinnen und Rentner bessergestellt sind - ein solcher Zuschlag wäre gar nicht erst gerechtfertigt. Zum andern würden Altersrentnerinnen und Altersrentner nicht nur bei der jährlichen Rentenhöhe, sondern auch bei den Ergänzungsleistungen profitieren, während die Leistungen von Bezügerinnen und Bezügern von Invaliden- oder Hinterlassenenrenten nach tieferen Ansätzen berechnet würden. Wir erachten eine solche Ungleichbehandlung in der ersten Säule als sehr problematisch. Wir sind zudem der Ansicht, dass mit dem System der Ergänzungsleistungen und dem schweizerischen Sozialsystem der Auftrag der Existenzsicherung in seiner Gesamtheit erfüllt wird.
Mit der Reform zur Stabilisierung der AHV, der AHV 21, die das Volk am 25. September 2022 gutgeheissen hat, werden die Finanzierung der AHV und ihre Leistungen für die nächsten rund zehn Jahre gesichert. Das Rentenalter wird für Männer und Frauen auf 65 Jahre vereinheitlicht. Für Frauen, die bereits kurz vor der Pensionierung stehen, wird die Erhöhung des AHV-Alters mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Für zusätzliche Einnahmen sorgt die Erhöhung der Mehrwertsteuer, zudem wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibilisiert und mit Teilrenten eine schrittweise Pensionierung ermöglicht. Wer länger als bis 65 Jahre arbeitet, könnte neu auch Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern.
Sie alle in diesem Saal wissen, dass die AHV 21 ein schwieriger Schritt war. Sie war aber ein wichtiger Schritt, und sie war ein richtiger Schritt. Sie hilft, unsere erste Säule zu stabilisieren und dort auszubessern, wo es tatsächlich nötig ist. [PAGE 2341] Dieses Ziel - das wissen Sie auch - verfolgen wir auch bei der zweiten Säule. Die aktuelle BVG-Reform ist im Ständerat diskutiert worden und geht wieder an uns zurück. Auch dort diskutieren wir über die Stärkung der schwächsten Einkommen.
Wir unterstützen deshalb den Bundesrat und empfehlen Ihnen wie auch dem Volk diese 13. AHV-Rente zur Ablehnung.