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Thurnherr Walter · 2022-12-14

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-12-14

Wortprotokoll

Der Bericht Ihrer vorberatenden Kommission zeigt auf, dass es rechtlich und demokratiepolitisch problematisch wäre, auf dem Stimmzettel oder in der Abstimmungsfrage zu einer Volksinitiative einen Hinweis auf einen bestehenden indirekten Gegenvorschlag zu platzieren, so, wie es die vorliegende Motion verlangt. Denn die Abstimmungsfrage muss neutral formuliert sein, und sie hat keinen Informationsauftrag zu erfüllen. Insbesondere hat sie nicht auf alternative Regulierungsansätze hinzuweisen, die, wie ein indirekter Gegenvorschlag, nicht unmittelbar Gegenstand der Abstimmung sind. Es wäre gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zudem unzulässig, das wurde bis anhin noch nicht gesagt, ein entscheidendes Argument, das für oder gegen eine Vorlage spricht, in die Abstimmungsfrage einzufügen.

Über indirekte Gegenvorschläge soll und wird aber in den Abstimmungserläuterungen informiert; Herr Ständerat Minder hat darauf hingewiesen. Wir haben die Erläuterungen im Jahr 2018 grundsätzlich überarbeitet. Wir haben mehr Platz eingeräumt, auch für die gegenteiligen Ansichten, und wir haben farbige Infoboxen eingeführt und damit die Sichtbarkeit erhöht. Die Erläuterungen und die weiteren behördlichen Informationskanäle von Vote Info, admin.ch usw. bieten genügend zusätzlichen Raum, um verfahrenstechnische Fragen zu klären und die Konsequenzen einer Annahme bzw. einer Ablehnung der Volksinitiative für den Gegenvorschlag einschätzen zu können. Verkürzte Hinweise auf dem Stimmzettel hingegen wären dazu geeignet, Verwirrung zu stiften und die Willensbildung der Stimmberechtigten zu beeinträchtigen.

Entsprechend bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.