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AB 312930

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Wir haben hier noch über die Dringlichkeitsklausel zu befinden. Gemäss Artikel 77 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel jeweils von der Gesamtabstimmung ausgenommen. Es wird darüber erst nach erfolgter Differenzbereinigung abgestimmt. Es verbleiben keine Differenzen. Der Ständerat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat der Dringlichkeitsklausel am 13. Dezember zugestimmt. Wir können folglich die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel heute vornehmen. Die Dringlicherklärung von Bundesgesetzen bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Rates.