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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-12-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte grundsätzlich etwas dazu sagen, was passiert, wenn ein Asylgesuch abgelehnt wird und eine Wegweisung verfügt wird. In jedem Fall prüft das Staatssekretariat für Migration, ob die Rückkehr in den Heimat- und Herkunftsstaat für die betroffene Person völkerrechtlich zulässig ist, zumutbar ist, technisch überhaupt durchführbar ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird eine vorläufige Aufnahme ausgesprochen. Wenn die Rückführung jedoch zulässig, zumutbar und auch technisch möglich ist, dann muss die betroffene Person die Schweiz innerhalb einer festgelegten Frist freiwillig wieder verlassen. Personen, die abgewiesen werden, dürfen nach Ablauf der Ausreisefrist auch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.

Mit der vom Motionär geforderten Möglichkeit, eine allfällige Erwerbstätigkeit über die Ausreisefrist hinaus fortzusetzen, würde man einen falschen Anreiz setzen. Es bestünde nämlich die Gefahr, dass die Bereitschaft zur freiwilligen und auch selbstständigen Ausreise nicht mehr bestünde. Noch einmal: Personen, die abgewiesen worden sind und zurückkehren können, müssen bei der Papierbeschaffung und auch bei der Ausreise mitwirken. Wenn sie über den negativen Asylentscheid hinaus arbeiten dürfen, besteht natürlich kein Anreiz mehr für sie, die Schweiz zu verlassen. In der Regel ist es auch so, dass diese Personen die für die Rückkehr erforderlichen Papiere über die Vertretungen ihres Heimat- oder Herkunftsstaats innert nützlicher Frist beschaffen können. Zu Ausreiseverzögerungen kommt es deshalb nur dann, wenn die ausreisepflichtigen Personen ihre Mitwirkungspflicht verletzen, indem sie beispielsweise bei der Papierbeschaffung nicht kooperieren oder auf andere Weise zu erkennen geben, dass sie die Schweiz nicht freiwillig verlassen möchten.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine Erwerbstätigkeit bei Personen, die rechtskräftig abgewiesen sind und die zurückreisen können, hier falsche Anreize setzen würde. Wir bitten Sie, diese Motion abzulehnen.