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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2022-12-14

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-14

Wortprotokoll

Wir behandeln eine Motion des Ständerates, welche die UREK-N an ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2022 vorberaten hat. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verordnung über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen dahin gehend anzupassen, dass im Zusammenhang mit Meliorationen und bzw. oder Gewässerrevitalisierungsprojekten ein Abtausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Sömmerungsfläche gesetzlich zugelassen wird, dies allerdings nur unter der Bedingung, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche gesamthaft nicht zunimmt.

Das bedeutet, etwas einfacher erklärt: Auf der einen Seite gehen z. B. durch Renaturierungen eines Gewässerlaufes dem Landwirt entlang dieses Gewässers Boden und Fläche verloren, die er bis anhin als Nutzflächen bewirtschaften und wo er Getreide oder Futter anbauen konnte. Dafür soll er auf der anderen Seite im gleichen Flächenumfang Sömmerungsfläche neu ganzjährig bewirtschaften können. So wird verhindert, dass landwirtschaftliche Nutzfläche verloren geht, die zum sicheren Einkommen des Betriebes beiträgt.

In der Folge werde ich auf einige Argumente der Mehrheit wie auch der Minderheit eingehen.

Seitens der Landwirtschaft wurden in der Vergangenheit des Öfteren kritische Stimmen laut, als es darum ging, Gewässerräume auszuscheiden, wenn den Bauern dadurch landwirtschaftliche Nutzfläche verloren ging. Ich glaube, diese Bedenken der Landwirtschaft können viele hier im Rat nachvollziehen. Es sei aber in aller Deutlichkeit erwähnt, dass es nicht darum geht, Ausscheidungen von Gewässern zu verhindern oder zu verzögern. Es soll vielmehr die Möglichkeit geschaffen werden, den betroffenen Landwirten dort Realersatz für die dem Gewässerraum zur Verfügung gestellte Fläche zu bieten, wo Ausscheidungen bereits beschlossen wurden und umgesetzt werden. Die Motion zielt nicht auf eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche ab, das ist im Motionstext unmissverständlich festgehalten. Es soll nur jene Nutzfläche ersetzt werden, die verloren gegangen ist. Im besten Fall erhöht sich dadurch die Akzeptanz solcher Projekte, da den Bauern ein Ersatz für die zur Verfügung gestellte und landwirtschaftlich nicht mehr nutzbare Fläche gegeben werden kann.

Eine Minderheit der Kommission wie auch der Bundesrat befürchten, dass mit der Motion die berühmte Büchse der Pandora geöffnet würde und durch eine solche Regelung weitergehende Begehrlichkeiten geweckt würden. Da eine allfällige Gesetzesanpassung jedoch nur in eingeschränktem und fix definiertem Rahmen gelten soll, teilt die Mehrheit der Kommission diese Befürchtung nicht. Es geht auch in keiner Weise darum, eine grundsätzliche Neufestlegung des Sömmerungsgebietes zu initiieren. Es geht um Flexibilität in einzelnen, sehr spezifischen Fällen: bei Meliorationen, Gewässerrenaturierungen und Gewässerraumausscheidungen.

Im Rahmen der Diskussion wurde ausgeführt, dass nicht alle Kantone diese Möglichkeit hätten und eine Ungleichbehandlung entstehe. Das liegt in der Natur der Sache. Nicht alle Kantone haben die gleichen topografischen Voraussetzungen, und nicht alle Kantone haben angrenzendes Sömmerungsgebiet. Den Umgang mit solchen Ungleichheiten sind sich die Kantone gewohnt, sie gehören schlicht zu unserem föderalistischen System.

Ein Teil der Minderheit befürchtet, dass Biodiversitätsfläche verloren gehen würde. Dieser Befürchtung darf dahin gehend widersprochen werden, dass mit der Revitalisierung oder der Gewässerraumausscheidung im Gegenteil wertvolle Biodiversitätsfläche geschaffen wird, welche qualitativ wertvoller sein soll als einfache Sömmerungsfläche. Es sei hier noch einmal erwähnt, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche durch diese Motion nicht ausgeweitet werden darf.

Die Motion wurde im Ständerat mit 24 zu 12 Stimmen deutlich angenommen. Ihre Kommission hat der Motion mit 14 zu 11 Stimmen zugestimmt.

Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen die Annahme der Motion.