Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-12-15
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die beiden Vorstösse, der soeben von Kollege de Courten präsentierte und das Postulat, das ich Ihnen jetzt kurz vorstelle, wurden in der Kommission einstimmig angenommen und zielen in dieselbe Richtung. Es geht bei beiden Vorstössen - auch bei diesem Postulat - darum, die Voraussetzungen zu verbessern, dass Rentnerinnen und Rentner mit Behinderung länger selbstbestimmt zuhause leben können, womit natürlich auch Heimaufenthalte vermieden werden können.
Während die soeben angenommene Motion konkrete und aus unserer Sicht umsetzbare Massnahmen fordert, will die Kommission mit dem Postulat prüfen lassen, inwiefern analog zur Invalidenversicherung auch in der AHV Assistenzbeiträge gewährt werden sollen. Bei dieser Prüfung geht es selbstverständlich auch darum, aufzuzeigen, welches die finanziellen Konsequenzen wären. Deshalb reicht die Kommission ein Postulat ein und nicht eine direkte Forderung, diese Beiträge künftig auszurichten.
Gemäss einer Studie des Büros Bass ist ein grosses Sparpotenzial vorhanden, da Heimeintritte, also die stationären Aufenthalte, vermieden werden können, wenn die betroffenen Menschen selbstbestimmt weiterleben können. Der Titel des Postulates sagt dies eigentlich deutlich: "Ambulant vor stationär für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV-Alters durch Zugang zu Assistenzbeiträgen".
Es soll geprüft werden, inwiefern die Ausrichtung von Assistenzbeiträgen auch an Personen im Rentenalter zu einer deutlichen Verbesserung der sozialen Absicherung führen kann. Damit könnten die Heimeintritte zumindest massgeblich verzögert oder eben, wie schon angetönt, gar verhindert werden, was zu einer Entlastung der Kantone führt. Die Kostenfolgen sind ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Gesamtbetrachtung, und zwar Kostenfolgen vor dem Hintergrund Betroffene, Bund, Kantone, Sozialversicherungen.
Personen, die erstmals einen Assistenzbeitrag geltend machen, wenn sie bereits eine Rente der AHV erhalten, haben keinen Anspruch auf Assistenzbeiträge. Diese Rechtslage ist offensichtlich eine Diskriminierung der Menschen im AHV-Alter gegenüber jüngeren Personen.
Die Assistenzbeiträge wurden zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung eingeführt. Mit dieser Massnahme wurden die Voraussetzungen verbessert, um mit einer Behinderung zuhause wohnen zu können. Im Moment ist es so, dass bei Personen, die vor dem Erreichen des Rentenalters oder vor dem Rentenvorbezug bereits einen Assistenzbeitrag der IV erhielten, dieser auch im AHV-Alter weiter ausgerichtet wird, jedoch höchstens im bisherigen Umfang. Für Personen im Rentenalter, die neu in dieser Situation sind, ist das aber eben nicht der Fall.
Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass ernsthaft geprüft werden sollte, was sich an der Situation ändern würde, insbesondere auch, was das Einsparpotenzial ist, wenn wir diese Ungleichheit hier durch die Ausrichtung von Beiträgen auch an diese betroffenen Personen beenden würden. Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, diesem Postulat zuzustimmen.