Haab Martin · Nationalrat · 2022-12-15
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-15
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, wie es der Bundesrat ebenfalls tut. Es ist selbstverständlich auch aus unserer Sicht richtig, dass der Situation von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention wie allgemein bei der Bekämpfung von Gewalt in besonderer Weise Rechnung getragen wird. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass verschiedene Vorstösse am Laufen sind. Die Gewaltbetroffenheit von Menschen mit Behinderung bzw. der Schutz vor Gewalt ist Gegenstand eines Berichtes, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulates Roth Franziska 20.3886, "Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz", bereits begonnen hat. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende dieses Jahres vorlegen. In der Frühjahrssession dieses Jahres wurden zwei weitere Motionen zu diesem Thema im Erstrat angenommen. Es waren die Motion Maret Marianne 21.4418 und die Motion WBK-N 22.3011.
Die Minderheit ist der Meinung, dass hier einiges am Laufen ist, dass es völlig unnötig ist, den Bundesrat und damit die Verwaltung mit einer weiteren Motion zu bestürmen. Selbst der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Anliegen der Motion bereits Rechnung getragen wird.
Ich bitte Sie, die Motion 22.3233 im Sinne der Effizienz abzulehnen.