Müller Leo · Nationalrat · 2022-12-15
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-15
Wortprotokoll
Bei der Motion 22.3633 bitte ich Sie, der starken Minderheit zu folgen und diese Motion gutzuheissen. Es geht hier um eine Frage, die Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitungsbetriebe betrifft, die aber auch für das Wohl der Tiere sehr wichtig ist. Das mag jetzt etwas speziell tönen, aber es ist so.
Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe sind bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sehr stark gefordert. Sollten Betriebe aufgrund von angelieferten Tieren, die mit der Afrikanischen Schweinepest verseucht sind, geschlossen werden, so würden sie eine grosse Einschränkung erleiden. Sie müssten eine gewisse Zeit geschlossen bleiben und gereinigt und desinfiziert werden. Das könnte zu einem existenziellen Problem werden. Wir haben zwar einige Grossbetriebe und somit ein Klumpenrisiko, aber nicht nur. Es gibt auch unzählige kleine und mittlere Schlachtereien und vor allem Fleischverarbeitungsbetriebe, die davon betroffen wären. Insbesondere ist die Gefahr gross, dass bei der heutigen hohen Zahl an Anlieferungen von Tieren an die Schlachtbetriebe ein Tierrückstau entstünde und somit das Tierwohl gefährdet würde. Die Schäden an den Tieren werden zwar vergütet, nicht aber die Ertragsausfälle wegen Betriebsunterbrüchen. Diese Lücke ist deshalb zu schliessen.
Argumentiert wird natürlich, dass eine solche Entschädigung in anderen Bereichen nicht ausgerichtet werde. Bei Tieren ist die Situation aber schon etwas anders, zum Beispiel anders als bei Betrieben, die Getreide oder Milch verarbeiten. Dort werden nicht lebende Tiere verarbeitet, sondern Produkte, die allenfalls zur Verarbeitung zurückgestellt oder auch entsorgt werden können, zum Beispiel Milch. Bei den Tieren ist das nicht möglich, weshalb die Kette funktionieren muss. Wenn Betriebe aus finanziellen Gründen aus dieser Kette ausscheiden würden, käme es zu grossen Problemen, die anders gelöst werden müssten.
Der Ausbruch einer landesweiten Tierseuche mit hoher Sterblichkeit der betroffenen Tiere ist ein anerkanntes gesellschaftliches Risiko. Dies erklärt auch, weshalb für den Fleischsektor gerade auch angesichts der aktuellen Bedrohungslage eine andere Lösung bzw. eine andere Regelung als für die übrigen Lebensmittelverarbeitungsbetriebe gesucht werden muss. Zudem ist festzuhalten, dass bei der heutigen Struktur der Schlachtbetriebe ein hohes Klumpenrisiko besteht. Es besteht die Gefahr, dass nicht alle dafür vorgesehenen Tiere geschlachtet werden können. Es käme, wie bereits erwähnt, zu einem Rückstau bei den Tieren, wodurch auch die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährdet sein könnte. Deshalb ist alles daranzusetzen, dass dies nicht eintrifft.
Das Problem, das ist die positive Nachricht, ist lösbar. Die Entschädigung kann über die nicht zweckgebundenen und de facto von der Fleischbranche vorfinanzierten Einnahmen aus der Versteigerung von Teilzollkontingenten bei der Fleischeinfuhr finanziert werden. Das Geld wäre also vorhanden, um hier die Finanzierung sicherzustellen. Das ist ein Grund mehr, weshalb ich Sie bitte, diese Motion zu unterstützen. [PAGE 2402]
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und diese Motion zu unterstützen.