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Minder Thomas · Ständerat · 2022-12-15

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-15

Wortprotokoll

Lobbying ist gerade nach dem EU-Parlaments-Skandal hochaktuell. Wir sind alle in der Politik tätig und haben ein und dasselbe Ziel: dass Lobbying nicht in Korruption endet. Auch bei uns im Parlament liegt das Thema Lobbying immer wieder auf dem Pult. Schon 2008 versuchte eine parlamentarische Initiative, zu unterbinden, dass Mitglieder des Parlamentes Einsitz in Leitungsgremien von Krankenkassen nehmen. Auch der Versuch, eine Ausstandspflicht und eine Stimmrechtsbeschränkung einzuführen, scheiterte. Bei all diesen verschiedensten Vorstössen ist kein politisches Links-rechts-Schema zu erkennen, auch beim Vorstoss von Kollege Rieder nicht. Es gibt Stimmen, die sagen: Mein Wähler weiss, welche Mandate ich habe, und ich werde genau deswegen gewählt. Und es gibt jene Stimmen, die sagen, dass gerade das Gesundheitswesen derart "verlobbyiert" sei, dass deswegen die Kosten und die Prämien nur in eine Richtung zeigen würden.

Auch beim Volk polarisiert das Thema Lobbying. Sogar eine Organisation mit dem Namen Lobbywatch wurde ins Leben gerufen. Verschiedene Studien zeigen, dass sich das Lobbying in der Schweiz von der vorparlamentarischen Phase hin zur parlamentarischen Phase und insbesondere zur Kommissionstätigkeit verschoben hat. Diese Studien beweisen, dass es eine starke Korrelation zwischen den Zuständigkeiten einer Kommission und der Anzahl Mandate der Kommissionsmitglieder gibt, welche in diesen Kommissionen Einsitz haben. Die Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit kommen zum Beispiel im Durchschnitt auf mehr als doppelt so viele Mandate wie Mitglieder einer anderen Kommission. Die Studien zeigen auch, dass nach dem Eintritt eines Ratsmitglieds in eine der vier Kommissionen SGK, WAK, KVF und UREK eine signifikante Zunahme der Mandatstätigkeiten zu verzeichnen ist. Diese Zunahme geht in [PAGE 1368] gewissen Kommissionen bis zu einer Verdoppelung der Anzahl Mandate.

Genau dort setzt der Vorstoss Rieder an. Er will, dass nach der neuen Einnahme eines Kommissionssitzes das Mitglied keine bezahlten Mandate von Organisationen und Unternehmen mehr annehmen darf, welche im Sachbereich der jeweiligen Kommission tätig sind. Es ist also wenig erstaunlich, dass diese parlamentarische Initiative Rieder in der ersten Phase der Vorprüfung in den beiden SPK Sympathien auslöste.

Der vom Sekretariat ausgearbeitete Vorentwurf, eine Änderung des Parlamentsgesetzes, sah wie folgt aus: Kommissionsmitglieder hätten keine Mandate von Firmen oder Organisationen mehr annehmen dürfen, die im gleichen Bereich wie die jeweilige Kommission tätig sind. Es hätte folgende Ausnahmen gegeben:

1.[NB]Mandate, welche man vor der Wahl in die Kommission bereits innehatte, hätten behalten werden dürfen;

2.[NB]Mandate, die mit bis zu 10[NB]000 Franken im Jahr entschädigt werden, hätten ebenfalls behalten und angenommen werden können;

3.[NB]eine hauptberufliche Tätigkeit im gleichen Sachbereich wäre ebenfalls möglich gewesen;

4.[NB]als Ausnahme wären auch die Aufsichtskommissionen und weitere Nebenkommissionen der Bundesversammlung nicht betroffen gewesen.

Der Vorentwurf setzte also die Vorgaben der parlamentarischen Initiative Rieder ziemlich genau um. Die beiden SPK traten auf die Vorlage ein.

Während der Debatte entwickelten sich jedoch Unsicherheiten, welche die Kommission veranlassten, Anhörungen durchzuführen, notabene nicht mit Lobbyisten, sondern mit unabhängigen Experten des Parlamentsrechts. Die Hearings offenbarten dann folgende Aspekte und Problematiken:

1.[NB]eine Ungleichbehandlung von bisherigen und neuen Ratsmitgliedern;

2.[NB]Ungleichheiten hinsichtlich der wichtigen Abgrenzung, was das Wort "hauptberuflich" bedeutet: Die Ausübung eines Mandats ist grundsätzlich kein Beruf, umgekehrt wäre dies eine grosse Umgehungsmöglichkeit;

3.[NB]es liegt ein Widerspruch zum Wählerwillen vor, insbesondere, wenn der oder die Gewählte das fragliche Mandat bereits vor der Wahl innehatte und die Wähler dies folglich schon wussten;

4.[NB]die eher tiefe Schwelle von 10[NB]000 Franken;

5.[NB]Schwierigkeiten respektive Umgehungsmöglichkeiten bei der Delegation von Ersatzmitgliedern in die Kommissionen.

Es wurde zudem befürchtet, dass Parlamentarier und Parlamentarierinnen vermehrt im Rat selber, also hier drin, anstatt in der Kommission Anträge vonseiten ihrer Lobby stellen würden. Es wurde gar moniert, der Vorstoss sei bundesverfassungswidrig, weil er die Wirtschaftsfreiheit bis hin zur Freiheit der Ratsmitglieder sowie die Rechtsgleichheit einschränke respektive verletze. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz hat diese Sichtweise noch bestärkt. Es hält die Vorlage, welche die Kommission oder das Sekretariat ausgearbeitet hat, für rechtswidrig.

Interessant wäre allerdings gewesen, wenn das Bundesgericht dies beurteilt hätte. Man hätte durchaus zu einem anderen Schluss kommen können, steht doch beispielsweise in der Bundesverfassung, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ohne Weisung abstimmen müssen. Früher wollte man damit die Parlamentarier vor den Weisungen der Kantone schützen. Eine heutige Auslegung hätte vor den viel einflussreicheren Lobbys schützen können. Doch bekanntlich gibt es keine Verfassungsgerichtsbarkeit.

Zum Schluss ist mir wichtig, zu betonen, dass die Kommission sehr wohl der Auffassung ist, dass das Phänomen, dass Ratsmitglieder von Unternehmen und Organisationen angeheuert werden, sobald bekannt ist, welchen Kommissionen sie angehören, unschön ist und eigentlich bekämpft werden sollte. Die SPK stört das insbesondere, wenn viel Geld im Spiel ist und für solche Mandate grosse Beträge bezahlt werden. Wir haben in der Kommission einfach noch nicht den richtigen Lösungsansatz gefunden. Die Kommission hat sich an den Text der parlamentarischen Initiative gehalten.

Die Kommission empfiehlt dem Rat deswegen, die Initiative abzuschreiben und den Einzelantrag Rieder abzulehnen.