Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2023-02-27
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2023-02-27
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Zollverordnung, dahin gehend anzupassen, dass Fahrten von Grenzgängern und Grenzgängerinnen und Wochenaufenthaltern mit im Ausland registrierten und verzollten Privatfahrzeugen zur geschäftlichen Nutzung im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz zulässig sind. Die Motion wurde am[NB]29.[NB]September 2022 eingereicht. Der Ständerat hat sie am[NB]14. Dezember 2022 oppositionslos angenommen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls, die Motion anzunehmen.
Gemäss Artikel 35 der Zollverordnung ist die Verwendung von ausländischen Privatfahrzeugen für den Eigengebrauch in der Schweiz gestattet. Die gewerbliche Nutzung ist hingegen untersagt. Das heisst also, dass ausländische Privatfahrzeuge unter gewissen Voraussetzungen für private Fahrten in der Schweiz verwendet werden dürfen, dies auch, wenn sie in der Schweiz weder verzollt noch registriert sind. Dabei gelten für Touristen andere Bestimmungen und Fristen als für ausländische Arbeitnehmende. In allen Fällen ist aber zu beachten, dass ausländische Arbeitnehmende mit dem Privatfahrzeug keine Fahrten im Auftrag eines Schweizer Arbeitgebers machen dürfen. Für solche Fahrten müssen die Fahrzeuge verzollt sein, und es müssen Mehrwertsteuer, Automobilsteuer und die kantonalen Motorfahrzeugsteuern entrichtet worden sein. Mit dieser Regelung, die nicht immer einfach zu verstehen ist, soll die Gleichbehandlung sichergestellt werden.
Ende 2020 arbeiteten rund 340[NB]000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, davon fast alle in einem Grenzkanton. Es kann davon ausgegangen werden, dass mittlerweile eine beachtliche Anzahl von Schweizer Betrieben von den Regelungen zur Nutzung von Fahrzeugen durch Grenzgänger betroffen ist. Der Motion können Sie ein Beispiel entnehmen, welches die Auswirkungen der geltenden Bestimmungen aufzeigt: Eine im Ausland wohnhafte Reinigungskraft, die bei einem schweizerischen Arbeitgeber angestellt ist, darf ihr privates Auto für den Arbeitsweg und für andere private Fahrten nutzen, also zum Beispiel auch [PAGE 7] für den Einkauf in der Schweiz. Sie darf ihr Auto jedoch nicht[NB]für[NB]Fahrten[NB]zwischen[NB]zwei Kunden in der Schweiz einsetzen.
Für die betroffenen Schweizer Firmen bedeutet das, dass sie entweder für die ausländischen Arbeitnehmenden Autos beschaffen oder organisatorische Massnahmen ergreifen müssen. Das ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und wirkt sich natürlich finanziell auf die Arbeitgeber aus. Die Motion zielt darauf ab, betroffene Schweizer Unternehmen administrativ und finanziell zu entlasten. Man kann davon ausgehen, dass die in der Motion beantragte Praxis heute bereits gelebt wird, sei es wissentlich oder unwissentlich. Wenn das geltende Recht nun angepasst wird, bedeutet das also auch, dass klare Bedingungen geschaffen werden. Selbstverständlich müssen dabei, wie wir das kennen, Details ausgearbeitet werden, also etwa zur Frage, welche Transporte gestattet sind und welche nicht. Mit der Motion will man ermöglichen, dass sich die Arbeitnehmenden insbesondere im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung mit dem eigenen Fahrzeug in der Schweiz von Kunde zu Kunde bewegen können.
Die Kommission hat die Motion an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2023 behandelt. Die Mehrheit der Kommission meint, dass mit der Umsetzung der Motion eine bereits gelebte Praxis ins geltende Recht aufgenommen werde. Aufgrund der grossen finanziellen, zeitlichen und logistischen Herausforderungen würden Grenzgänger bereits heute ihr Privatfahrzeug benützen, um ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, anstatt über den Firmensitz mit Betriebsfahrzeugen zur Arbeit zu fahren. Die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer könne verbessert und Arbeitsabläufe könnten effizienter organisiert werden.
Die Minderheit ist der Meinung, mit der Motion würden Grenzgängerinnen und Grenzgänger gegenüber Schweizerinnen und Schweizern finanziell bevorzugt, da Letztere bereits heute höhere Fahrzeugkosten bezahlten.
Die Kommission hat der Motion mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt und bittet Sie, ihr zu folgen.