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Gössi Petra · Nationalrat · 2023-02-27

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2023-02-27

Wortprotokoll

Ich freue mich, dass ich genau dieses Geschäft, das erste unserer neuen Finanzministerin, vertreten darf, vor allem, weil es in der Kommission nicht umstritten war. Die WAK-N hat das Geschäft 22.050, die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG), am 30. Januar 2023 beraten. Es geht um die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Zustimmung zum Entwurf. Es liegt auch kein Minderheitsantrag vor.

Wir beraten die Vorlage heute als Zweitrat. Der Ständerat hat das Geschäft am 8. Dezember 2022 beraten und ihm diskussions- und oppositionslos zugestimmt. Der Bundesrat hat die Botschaft am 20. Juni 2022 verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen die bisher in einer Verordnung geregelten Massnahmen zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins FinfraG aufgenommen werden.

Was ist die Vorgeschichte dieses Geschäfts?

Erstens anerkannte die Europäische Kommission Ende 2017 - Sie erinnern sich - die Schweizer Börsenregulierung befristet für ein Jahr als äquivalent. Die Verlängerung der Äquivalenz machte sie von den Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen abhängig. Der Verlust der Börsenanerkennung wäre für den Finanzplatz Schweiz eine sehr negative Entwicklung gewesen. Um sich nicht erpressen zu lassen, drehte der Bundesrat dann den Spiess kurzerhand um. Nachdem die Europäische Kommission die Börsenäquivalenz der Schweiz bis Ende November 2018 nicht verlängert hatte, aktivierte der Bundesrat am 30. November 2018 gestützt auf die Bundesverfassung die Massnahme zum[NB]Schutz[NB]der[NB]Schweizer[NB]Börseninfrastruktur mittels Notrecht.

Diese Schutzmassnahme hatte zum Ziel, dass Schweizer Aktien nicht mehr in der EU gehandelt werden und der Handel an der Schweizer Börse bleiben kann. Das Ziel der Schutzmassnahme wurde vollumfänglich erreicht. Es handelt sich also um eine Vorlage zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes.

Zweitens trat das UK am 31. Januar 2020 aus der EU aus. In der Folge normalisierte sich die gegenseitige Börsenbeziehung. Die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit trat bereits am 3. Februar 2021 in Kraft, und das EFD konnte die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber dem UK deaktivieren.

Wieso muss aber das Parlament dennoch tätig werden? Das Notrecht wurde durch den Bundesrat auf dem Verordnungsweg befristet bis 2021 beschlossen und seither einmal verlängert. Die Schutzmassnahme gilt nun bis 2025. Damit die Verlängerung möglich wurde, musste der Bundesrat dem Parlament innerhalb von sechs Monaten eine Botschaft unterbreiten, über die wir nun heute befinden. Mit dieser Botschaft beantragt uns die Regierung, die Regelung ohne materielle Änderungen gegenüber der Verordnung in ein Gesetz zu überführen.

Die vorberatende Kommission ist überzeugt, dass der Schweizer Börsenplatz mit dieser Lösung so lange gut geschützt wird, wie es notwendig ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Wie Michael Manz vom EFD in der Kommission bestätigte, kann diese Befristung immer wieder um fünf Jahre verlängert werden, falls noch keine entsprechende Jurisdiktion in Kraft sein sollte. Sollte der Schutz des Schweizer Börsenplatzes nicht mehr notwendig sein, weil sich die Voraussetzungen in der EU zum Positiven gewendet haben, kann der Bundesrat die Schutzmassnahme jederzeit wieder aufheben.

Die Schutzmassnahme hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Sie hat sogar dazu geführt, dass die Schweizer Börse, vor allem zulasten von Grossbritannien, profitieren konnte. Dieser Handel hat sich nun aber wieder teilweise verlagert. Aus Sicht der WAK-N steht einer Überführung der Schutzmassnahme ins ordentliche Recht somit nichts im Wege. Mit dem eingeschlagenen Weg senden wir zudem das richtige Signal an die EU aus. Wir haben für den Moment eine gute Lösung gefunden, die uns für die Zukunft nichts verbaut, und für die EU ist die Börsenäquivalenz kein Verhandlungspfand mehr. Sobald eine gute Grundlage gefunden ist, kann die Massnahme denn auch wieder aufgehoben werden.

In der Kommission wurden in der Detailberatung keine Anträge gestellt. Die WAK-N empfiehlt dem Nationalrat somit, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf so zu verabschieden, wie er vom Bundesrat erlassen wurde.