Flach Beat · Nationalrat · 2023-02-27
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-02-27
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom[NB]10.[NB]November 2022 die vom Grossen Rat des Kantons Genf in seiner Session vom 20. und 21. Mai 2021 angenommene und der Bundesversammlung am 27. Mai 2021 überwiesene Standesinitiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass Mieterinnen und Mietern, die mit der Bezahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten in Rückstand geraten, während behördlich angeordnete Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelten, eine Frist von mindestens 90 Tagen gewährt wird. Damit soll die Regelung von Artikel 2 der Verordnung über die Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus im Miet- und Pachtwesen vom 27. März 2020 wiedereingeführt werden, die in Abweichung von Artikel 257d Absatz 1 des Obligationenrechts jene Frist von mindestens 90 Tagen gewährte, die die Minderheit eben vorgestellt hat; dies für Fälle, in denen die Mieter aufgrund von behördlichen Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 nicht in der Lage waren, die Mieten fristgerecht zu zahlen.
Der Grosse Rat reichte diese Initiative auch in Anbetracht dessen ein, dass in Genf eine klare Wohnungskrise herrscht, dass die direkten und indirekten Auswirkungen der Massnahmen der Kantons- und Bundesbehörden zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu Zahlungsschwierigkeiten führten und dass ganz generell der Schutz gemäss Artikel 257d für die Mieter gering sei. Ausserdem wurde die Tatsache vorgebracht, dass der Bundesrat in seiner Verordnung über die Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus im Miet- und Pachtwesen eben genau diese Frist für Zahlungsrückstände von Mieterinnen und Mietern verlängert hatte, um zu verhindern, dass Mietverhältnisse wegen Nichtbezahlung des Mietzinses gekündigt werden, währenddem die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung noch gelten.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat der Standesinitiative am 21. Januar 2022 mit 7 zu 4 Stimmen keine Folge gegeben. Der Ständerat folgte diesem Beschluss am 16. März 2022 mit 26 zu 12 Stimmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der Initiative des Kantons Genf keine Folge zu geben. Eine Minderheit Dandrès - Sie haben es gehört - beantragt Ihnen, der Initiative Folge zu geben.
In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass sich das Parlament bereits 2020 anlässlich der Beratung der Motion 20.3158 gegen eine Verlängerung der Covid-19-Verordnung im Bereich Miete und Pacht ausgesprochen hatte. Im März 2020 ging es eben auch darum, sofort auf eine noch nie da gewesene punktuelle Situation, nämlich den Lockdown, zu reagieren. Eine generelle Verlängerung der Zahlungsfrist erachtet die Mehrheit der Kommission heute als nicht angezeigt.
Das Mietrecht sieht in Artikel 257d des Obligationenrechts vor, dass der Vermieter das Mietverhältnis ausserordentlich kündigen kann, wenn der Mieter den im Mietvertrag vereinbarten Zahlungspflichten nicht nachkommt. Ist ein Mieter im Verzug, kann der Vermieter eine Nachfrist von dreissig Tagen setzen und androhen, dass das Mietverhältnis bei [PAGE 23] unbenutztem Ablauf der Frist gekündigt werde. Kommt der Mieter seinen Zahlungspflichten auch innert dieser Nachfrist nicht nach, kann der Vermieter mit einer gegenüber Gesetz und Vertrag verkürzten Frist von dreissig Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Hier sind also bereits Fristen eingebaut, die über das normale Vertragsrecht hinausgehen.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist ausserdem der Ansicht, dass es sich bei der von der Standesinitiative thematisierten Wohnungskrise um ein strukturelles Problem des Kantons Genf handelt, das nicht auf Bundesebene gelöst werden soll. Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.
Eine Minderheit möchte der Initiative Folge geben und weist darauf hin, dass die Problematik der Zahlungsrückstände auch im Zusammenhang mit erhöhten Energiepreisen wieder eine Rolle spielen könnte.
Ich bitte Sie namens der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.