Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2023-02-28
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-02-28
Wortprotokoll
Alle Anpassungen, die wir hier im Sparprozess vornehmen, führen dazu, dass ein grösserer Teil des Lohns versichert wird oder dass eben auch tiefere Löhne BVG-pflichtig werden. All diese Anpassungen haben verschiedene, teils erhebliche Auswirkungen.
Ich erlaube mir eine Vorbemerkung: Wenn wir hier den Sparprozess abändern und mehr Geld ins BVG lenken, dann heisst das noch lange nicht, dass es eine Modernisierung ist oder dass es die grundlegenden Probleme löst, die wir in der zweiten Säule haben.
Die erste unmittelbare Auswirkung, wenn über die Senkung der Eintrittsschwelle mehr Menschen versichert werden oder über die Senkung des Koordinationsabzugs ein grösserer Teil des Lohns versichert wird, sind natürlich höhere Beiträge für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Das bedeutet für die entsprechenden Unternehmungen höhere Lohnbeiträge und für die Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger weniger Lohn im Portemonnaie. Eine andere Auswirkung dieser Anpassungen ist natürlich, dass später mehr Menschen eine Rente aus dem BVG beziehen können oder dass sie aufgrund der höheren Beiträge und des daraus resultierenden höheren Sparkapitals eine höhere Rente erhalten.
Wenn eine Person nun am Anfang des Sparprozesses steht, dann hat sie sofort weniger Lohn, aber erst in dreissig bis vierzig Jahren eine höhere Rente - und ob diese Rente dann wirklich höher ist, steht auch noch in den Sternen. Denn wir wissen, dass es in der zweiten Säule keinen Teuerungsausgleich gibt. Für alle, die schon einen gewissen Teil ihrer Berufsbiografie hinter sich haben, kosten die Anpassungen, die wir hier vornehmen, unmittelbar Geld, und die Verbesserungen der Renten sind dann unter Umständen wirklich vernachlässigbar.
Wenn also mit einer Anpassung der Eintrittsschwelle sowie einer Anpassung des Koordinationsabzugs eine ausgewogene und für alle bezahlbare Lösung gefunden werden soll, sind grosse Modifikationen, wie sie die Minderheit I (Sauter) oder auch die Minderheit II (Rechsteiner Thomas) vorschlagen, zu hinterfragen, umso mehr, als sowohl der Ständerat wie auch unser Rat ohne Diskussion davon abgesehen hat, Rentenzuschläge gemäss dem Bundesratsmodell vorzusehen, die sofort auch den tiefen Einkommen zugutegekommen wären. Anpassungen im Sparprozess müssen immer mit Rentenzuschlägen kombiniert werden, wie sie im Bundesratsmodell enthalten waren. Das Bundesratsmodell wäre eine optimale [PAGE 38] Lösung gewesen, um einerseits später die Renten zu verbessern und um andererseits die Versprechungen zu erfüllen, die für die tiefen Einkommen und für die Teilzeiteinkommen gemacht wurden, welche insbesondere Frauen betreffen - und zwar nicht erst in dreissig bis vierzig Jahren.
Das Preisschild der vorliegenden Vorschläge ist sehr gross, und auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist im Ungleichgewicht. Es führt sogar dazu, dass Menschen mit tiefen Einkommen wegen höherer Beiträge weniger Lohn erhalten. Wenn diese Personen nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen beziehen, wird ihnen die BVG-Rente abgezogen. Das heisst, sie bezahlen im Erwerbsleben mehr, erhalten später jedoch keinen Franken mehr Rente.
Die SP-Fraktion wird deshalb in Block 1 bei Artikel 8 Absatz 1 der Mehrheit bzw. der Minderheit III (Mettler) folgen. Wir begrüssen es, wenn aufgrund des Rückzugs des Minderheitsantrages Rechsteiner Thomas eine Differenz besteht, die es erlaubt, die Frage der temporären Arbeitsverhältnisse noch einmal zu diskutieren. Bezüglich der Eintrittsschwelle unterstützen wir geltendes Recht, also den Entwurf des Bundesrates, d. h. die Minderheit II (Mettler). Bezüglich Sparbeginn unterstützt die SP-Fraktion die Mehrheit der Kommission bzw. den Beschluss des Ständerates und den Entwurf des Bundesrates, die einen Sparbeginn mit 25 Jahren verlangen. Wir lehnen deshalb den Minderheitsantrag Silberschmidt ab.