Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-02-28
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28
Wortprotokoll
Zwei Vorredner haben mehrmals den Umwandlungssatz erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir wieder einmal das grosse Ganze sehen. Die Betroffenheit infolge der Senkung des Umwandlungssatzes ist zu beachten. Es ist tatsächlich so, dass der durchschnittliche Umwandlungssatz bei Pensionskassen gemäss Aufsicht bei 5,2 Prozent liegt. Diese Kassen haben alle ihre Hausaufgaben gemacht. Sie haben mit Stiftungsmitteln, mit eigenen [PAGE 46] Mitteln, mit Arbeitgeber- und zum Teil auch mit Arbeitnehmerbeiträgen dazu beigetragen, dass die Renten auf einen wirtschaftlich sowie demografisch richtigen Satz gesenkt wurden. Jetzt sprechen wir von etwa 10 bis 14 Prozent der Versicherten, die noch einen Umwandlungssatz haben, der höher ist, aber aufgrund von Fakten tatsächlich angepasst werden muss.
Ich bitte Sie sehr, diese Rahmenbedingungen klar zu sehen und sie bei den Ausgleichsmassnahmen entsprechend zu berücksichtigen. Die Mitte-Fraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, dass es für die Ausgleichsmassnahmen eine fixe Dauer und klare Rahmenbedingungen gibt. Wir möchten möglichst keine Überentschädigungen und vor allem keinen Systemwechsel; das heisst, dass hier im Grundsatz das Kapitaldeckungsverfahren bestehen bleibt.
Somit komme ich zum Minderheitsantrag Meyer Mattea. Wir bitten Sie, diesen abzulehnen. Die Einschränkung, dass es in der zweiten Säule eine Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse bereits zehn Jahre vor der Pensionierung braucht, ist unseres Erachtens sehr wohl richtig. Weshalb? Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Mann, der studiert und ein kleines Einkommen hat. Dann studiert er weiter bis 45, hat aber nachher kein Einkommen mehr. Sein Lohn ist unter der Eintrittsschwelle. Unsere Kollegen von der SP-Fraktion haben ja dem Antrag zugestimmt, dass diese jetzt noch höher ist als bisher, bei 22[NB]000 Franken. Das ist absolut nicht nachvollziehbar. So haben wir ein Kernelement der Vorlage, nämlich dass Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte ebenfalls versichert sind, zerschlagen.
Zurück zu meinem Beispiel: Ein Mann, welcher ab 45 Jahren nicht mehr arbeitet, hat ja gar keine zweite Säule. Das heisst, er äufnet gar kein Altersguthaben. Er hat weder einen Arbeitgeberbeitrag noch einen Arbeitnehmerbeitrag. Wenn wir da noch einen Zuschlag gewähren, dann stellt sich schon einmal die Frage, wohin dieser dann fliesst. Wissen wir denn, wo er sein Freizügigkeitsguthaben hat - ja oder nein? Deshalb setzen wir uns sehr dafür ein, dass zehn Jahre vor der Pensionierung eine Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse in der zweiten Säule notwendig ist, damit jemand von den Ausgleichsmassnahmen profitieren kann.
Beim Zuschlag zur Alters- und Invalidenrente wollen wir uns konsequent der Mehrheit anschliessen. Die unterschiedliche Behandlung der Kategorien, die ein Altersguthaben von über dem zweieinhalbfachen, aber nicht über dem fünffachen Grenzbetrag des BVG haben, erachten wir als sinnvoll. Damit wird eine allfällige Überkompensation natürlich zurückgebunden.
Dann sind wir auch der Überzeugung, dass es notwendig ist, dass ein Teil des Altersguthabens als Rente bezogen werden muss. Wir halten deshalb daran fest, dass mindestens 50 Prozent des Altersguthabens als Rente bezogen werden müssen.
Schliesslich unterstützen wir auch die Ausführungsbestimmungen, welche die Sonderfälle regeln. Es geht hier um Einkäufe oder Scheidungen, zusätzliche Freizügigkeitsleistungen, den Aufschub oder Vorbezug der Altersleistung sowie den Fall, dass aus der zweiten Säule eine Teilinvalidenrente bezogen wird. In der Konsequenz stimmen wir auch den Rentenzuschlägen zu, die bei der IV gewährt werden. Wir folgen deshalb der Mehrheit.
Wir bitten Sie, das ebenfalls zu tun und dieser Vorlage damit noch die Chance einer Überlebensfähigkeit zu geben.