Noser Ruedi · Ständerat · 2023-02-28
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-02-28
Wortprotokoll
Auch ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Damit wird einerseits, wie Sie vorhin von Herrn Bischof in seiner Argumentation gehört haben, eine Ungleichbehandlung beseitigt, andererseits eine Differenz zum Nationalrat geschaffen, der sich dann noch einmal mit der Frage befassen kann.
Warum sage ich das? Weil ich einleitend eine relativ fundamentale Kritik geäussert habe. Eines der Probleme steht im Zusammenhang mit den Lobby-Organisationen. Alle haben ja ihre Interessenbindungen auf den Tisch gelegt. Ich habe keine bzw. ich habe eine, wie ich Ihnen ehrlicherweise sagen muss: Ich möchte eine einfache, leicht zu handhabende Mehrwertsteuer. Das ist meine einzige Interessenbindung!
Wenn Sie nun schauen, was vertreten wurde, dann sehen Sie, dass hier eigentlich eine ausfransende Ungerechtigkeit [PAGE 27] behoben wird, nämlich die Ungleichbehandlung zwischen einem nicht gewinnorientierten Leistungserbringer und einem gewinnorientierten Leistungserbringer, der aber das Gleiche tut. Irgendwo in der Geschichte hat man mal begonnen, zwischen gewinnorientiert und nicht gewinnorientiert zu unterscheiden. Dabei möchte ich betonen - Sie haben richtig gehört -, dass wir nicht von "gemeinnützig", sondern nur von "nicht gewinnorientiert" sprechen. Das heisst, nicht gewinnorientierte Leistungserbringer dürfen auch Gewinne erzielen, sie dürfen sie jedoch nicht ausschütten, zumindest nicht an einen Privaten, an ein Gemeinwesen aber unter Umständen schon. Es besteht keine Anbindung an die Gemeinnützigkeit, sondern an die Nichtgewinnorientierung. Das ist natürlich ein fundamentaler Fehler, den die Lobbyisten in den letzten dreissig Jahren hineingebracht haben.
Im Grunde geht es nur um die Leistungserbringung, d. h., eine Leistung ist entweder mehrwertsteuerpflichtig oder nicht. Man darf nicht darauf schauen, wer die Leistung erbringt. Unter Umständen kann man sich auch daran orientieren, wer die Leistung empfängt. Im Falle von Lebensmitteln sind das andere Menschen als im Falle von Ferraris. Als Gesetzgeber kann man das durchaus tun, damit schafft man nichts Kompliziertes. Wenn man aber darauf schaut, wer eine Leistung erbringt, liegt der Fall anders: Verkauft der Staat Ferraris, fällt keine Mehrwertsteuer an; werden die Ferraris dagegen von einem Privaten verkauft, dann ist dieser mehrwertsteuerpflichtig. So kommen Sie in ein "Puff"! Und genau da stecken wir jetzt drin. Irgendwann in der Vergangenheit hat man begonnen - das war das Ziel der politischen Lobbys -, nicht gewinnorientierte Organisationen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Das ist einfach nicht zweckorientiert. Die Mehrwertsteuer ist nicht dazu da, sozialpolitische Ziele zu erreichen; das entspricht nicht dem Konzept der Mehrwertsteuer.
Ich habe bei Herrn Sommarugas Argumentation sehr gut zugehört. Sie gestatten mir aber folgende Bemerkung: Wenn sich der Minderheitsantrag durchsetzt, werden damit gewisse vernünftige Geschäftsmodelle verhindert, die funktionieren. Es gibt ja nicht nur die Stadt Genf, die sehr gross ist und alles perfekt organisieren kann. Es gibt auch ganz kleine Dörfer, die vielleicht mit Selbstorganisation funktionieren. Diese Dörfer sollten sich gegenüber der Stadt Genf gleichberechtigt organisieren können. Vielleicht gibt es zwischen Ostschweiz und Westschweiz ein unterschiedliches Verhalten in dem Sinne, dass man solche Dinge in der Ostschweiz eher privat organisieren möchte, in der Westschweiz eher staatlich. Ich respektiere das alles, aber man kann doch das staatliche Modell nicht einfach bevorteilen und sagen, was staatlich sei, sei mehrwertsteuerbefreit. Das funktioniert nicht. Wir müssen jeweils die Leistung anschauen. Wenn wir jetzt eine Differenz schaffen, bitte ich die nationalrätliche Kommission, das noch einmal anzuschauen.
Es gab in der Kommission einen einfachen Vorschlag, der Folgendes festgelegt hätte: OKP-Leistungen, also Leistungen, welche die Krankenkasse bezahlt, sind mehrwertsteuerfrei; Leistungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, sind der Mehrwertsteuer unterstellt. Wir wissen nicht, inwieweit es sich um Luxusleistungen und inwieweit es sich um Minimalleistungen handelt. Das ist im Prinzip nicht definiert. Das heisst, dieser Vorschlag wäre eigentlich eine saubere Lösung. Es bedingt aber, dass die öffentliche Spitex bei den Hauswirtschaftsleistungen der Mehrwertsteuer unterstellt wird. Das wäre administrativ ganz einfach umzusetzen: Was von den Krankenkassen entschädigt wird, ist mehrwertsteuerfrei; was von ihnen nicht entschädigt wird, ist der Mehrwertsteuer unterstellt. Das kann sogar jede Gemeindeschwester relativ schnell verstehen. Das wäre eine objektive, einfache Lösung. Selbstverständlich haben wir uns nicht dazu durchgerungen, weil jede Seite für sich kämpft. Wenn unser Rat jetzt aber der Mehrheit zustimmt, schafft er eine Differenz und gibt dem Schwesterrat die Möglichkeit, das noch einmal anzuschauen und vielleicht mit einer besseren Lösung zu kommen.[GZ]
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.