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Vallender Dorle · Nationalrat · 2003-03-12

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Initiative abzulehnen.

Dabei verkennen wir nicht das besondere und grosse Leid, das die Initiantinnen selber erfahren haben, und die besondere Betroffenheit, die dazu geführt hat, diese Initiative zu lancieren. Wir gehen als Fraktion einig mit den Initianten und Initiantinnen, dass unsere Gesellschaft besser vor schweren Sexualstraftätern und schweren Gewaltverbrechern geschützt werden muss. Dennoch ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass diese Initiative letztlich weder zielführend ist noch den Anforderungen an ein menschliches und menschenwürdiges Strafrecht genügt - dies aus mindestens vier Gründen:

1. Wir haben soeben den Allgemeinen Teil des Strafrechtes revidiert und sehen neu vor, dass auch Ersttäter bei schweren Delikten, wenn sie besondere Persönlichkeitsmerkmale aufweisen, im Anschluss an die Verbüssung der Haftstrafe lebenslang verwahrt werden können. Mit dieser Bestimmung schliessen wir in Artikel 64 StGB eine heute bestehende, aber nicht länger tolerierbare Lücke. Diese Lücke besteht darin, dass gefährliche Ersttäter, die von der Psychiatrie, also im Sinne der Wissenschaft, als gesund angesehen werden, nicht verwahrt werden und nach Verbüssung der Freiheitsstrafe heute in die Gesellschaft zurückkehren - dies, wie wir wissen, mit verheerenden Folgen für allfällige neue Opfer.

Das Parlament ermöglichte mit seiner Zustimmung zur Änderung des geltenden Strafrechtes die lebenslange Verwahrung von für die Gesellschaft gefährlichen Ersttätern mit besonderen Persönlichkeitsmerkmalen bereits nach ihrer Ersttat. Ebenso ist nach einer Massnahme sogar die Rückversetzung in die Verwahrung möglich, wenn erkannt wird, dass der Täter für die Gesellschaft zu gefährlich wäre. Auch damit wird das wesentliche Ziel der Initiative - mehr Sicherheit für die Gesellschaft - bereits erfüllt. Ebenso braucht es neu für die Entlassung oder den Hafturlaub neben dem Expertengutachten auch noch die Stellungnahme einer Fachkommission. Auch hier kommt das geänderte Gesetz den Initianten richtigerweise entgegen.

2. Allerdings geht die Initiative noch weiter: Sie verlangt die Wegsperrung von nicht therapierbaren Schwerstdelinquenten, bis neue wissenschaftliche Erkenntnisse deren Therapierbarkeit mit hundertprozentigem Erfolg sichern - dies mit Haftungsfolgen für den Staat. Ist dies der richtige Ansatz?

Zunächst bleibt festzustellen, dass jede neue wissenschaftliche Erkenntnis nur den neuesten Stand des vorläufigen Wissens reflektiert. Dabei sind immer auch Irrtümer nicht ausgeschlossen. Weiter verkennen die Initianten, dass Menschen, auch schwerste Gewaltverbrecher, einem Prozess unterliegen, der sie zur Einsicht und Änderung ihrer Persönlichkeit führen kann. Vorzugsweise wird dies in einer Therapie geschehen; grundsätzlich ist dies aber auch ausserhalb einer Therapie möglich. Daraus folgt schliesslich, dass nicht die mangelnde Therapierbarkeit selber der Anlass für die [PAGE 285] lebenslange Verwahrung sein darf; vielmehr ist aufgrund einer Persönlichkeits- und Tatmusteranalyse die besondere und extreme Gefährlichkeit der Täter abzuklären. Ist diese gegeben, muss die Gesellschaft durch die Verwahrung dieser Täter - auch eines Ersttäters - geschützt werden: Dies ist nach Auffassung der FDP-Fraktion die rechtlich verhältnismässige Massnahme.

3. Die Initianten verlangen dagegen, dass der nicht therapierbare Täter eingesperrt wird und dass danach "der Schlüssel" weggeworfen und der Straffällige vergessen wird. Dieser Entscheid soll im Zeitpunkt der Verurteilung gefällt werden. Die Gefahr besteht darin, dass die Gutachter die Verantwortung für die ewige Wegsperrung - je nach Alter des Täters für 40, 50 Jahre - nicht übernehmen wollen. Sie werden sich dann eher dafür entscheiden, den Täter für therapierbar zu erklären. Dann haben die Initianten, dann haben wir alle aber nicht mehr, sondern weniger Sicherheit.

4. Damit ist auch die Frage gestellt, ob diese Initiative überhaupt die Minimalanforderungen der EMRK erfüllt. Ein lebenslanges Einsperren ohne die Möglichkeit, dass die Notwendigkeit dieser Massnahme überprüft wird, ist menschenverachtend. Auch Straftäter sind Menschen. Aus diesem Grund haben wir im revidierten Strafrecht denn auch vorgesehen, dass bei einer Verwahrung alle zwei Jahre eine Überprüfung durchgeführt werden muss.

Damit komme ich zum Antrag Rechsteiner Paul: Der Bundesrat und die FDP-Fraktion - sowie natürlich auch die Kommission für Rechtsfragen - haben die Frage, ob die Initiative verfassungs- und EMRK-konform ist, ausführlich diskutiert. Wir teilen die Auffassung des Bundesrates, dass die Initiative so interpretiert werden kann, dass sie kein zwingendes Völkerrecht verletzt. Dies, weil sie unter anderem nicht verbietet, dass periodisch überprüft wird, ob ein Täter dank einer neueren wissenschaftlichen Methode geheilt und aus der Verwahrung entlassen werden kann. Das Strafgesetzbuch wäre dann entsprechend zu ergänzen.

Damit komme ich zum Antrag Schlüer: Er ist nicht neu. Er ist alt, er ist nur in neuer Auflage verteilt worden. Wir haben ihn schon einmal diskutiert, und vor allen Dingen haben wir ihn auch schon einmal abgelehnt, nämlich während der Diskussion des inzwischen revidierten Strafgesetzbuches.

An die Adresse der SVP-Fraktion sei die Feststellung gerichtet, dass ihre Vertreter in der Kommission der Initiative nicht zugestimmt haben und dass sie die Revision des Allgemeinen Teiles des Strafgesetzbuches mitgeprägt haben. Sie haben damals auch den Antrag Schlüer abgelehnt. Der Antrag Schlüer liegt daher heute einmal mehr quer.

Das Gleiche gilt für den Antrag Hess Bernhard. Die FDP-Fraktion lehnt diese populistischen, aus wahltaktischen Überlegungen gestellten Anträge ab.

Schwere Straftäter, Sexualstraftäter verdienen keine Sympathie und keine Lobby. Aber es sind trotz allem Menschen. Das neue Strafrecht sucht den Ausgleich zwischen dem grösstmöglichen Schutz der Gesellschaft vor einer Zweittat und dem Recht auf menschenwürdige Behandlung, das auch schwere Gewaltverbrecher haben. Ein hundertprozentiger Schutz, wie ihn die Initiative verlangt, ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht möglich.

Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, die Initiative und alle Einzelanträge abzulehnen.

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