Mäder Jörg · Nationalrat · 2023-02-28
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-02-28
Wortprotokoll
Es geht um die Volksinitiative der SP, die die Krankenkassenprämien auf maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens begrenzen will, oder, genauer gesagt, um einen allfälligen Gegenvorschlag. Der Bundesrat hat bereits von sich aus einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, insbesondere da die Initiative zwar ein anerkanntes Problem aufgreift, aber zu einer starken Umkehr der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen führen würde.
Unsere Kommission hat diesen Gegenvorschlag aufgegriffen, weiterentwickelt und auch finanziell besser ausstaffiert. Ziel und Zweck war es, die Kantone wieder stärker in die Pflicht zu nehmen, da insbesondere die Differenzen zwischen den Kantonen stark zugenommen haben. Während die einen deutlich mehr machen, haben andere reduziert, um so auch ihre eigenen Haushalte zu entlasten. Wie gesagt und auch vom Ratspräsidenten erwähnt: Die Details dazu können Sie der Debatte vom letzten Sommer entnehmen. [PAGE 63]
Am 16. Juni 2022 haben wir den nationalrätlichen Gegenvorschlag mit 119 zu 66 Stimmen angenommen. Anschliessend gingen die Volksinitiative und der Gegenvorschlag in die Kommission unseres Schwesterrates. Im Rahmen der Beratungen in der Kommission wurde der Gegenvorschlag wieder in Richtung des Entwurfes des Bundesrates angepasst. Über das Eintreten an sich wurde nicht gross diskutiert, entsprechend gab es auch keinen dahin gehenden Antrag aus der Kommission, wohl aber - durchaus zur Überraschung einiger - aus den Reihen des Ständerates. Folglich drehte sich die Diskussion dort primär um Sinn und Notwendigkeit eines Gegenvorschlages und nicht um seine genaue Ausgestaltung. Das Ergebnis war knapp: Eintreten wurde mit 22 zu 20 Stimmen abgelehnt.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Argumente aus dem Ständerat: Von allen wurde anerkannt, dass die Krankenkassenprämien bei immer mehr Menschen, insbesondere bei Familien, eine grosse, ja schon fast erdrückende finanzielle Belastung darstellen. Das Kernanliegen von Volksinitiative und Gegenvorschlag wurde also anerkannt. Auf der einen Seite wurde nun argumentiert, dass die Hoheit zu dem Thema bei den Kantonen liege und selbst der Gegenvorschlag dies zu stark ändern würde. Dass es bei der Höhe und Ausgestaltung der Prämienverbilligungen Unterschiede zwischen den Kantonen gibt, sei ein grundsätzliches Element der Gesetzgebung und so gewollt. Es sei daher Sache der Kantone, und die würden das schon machen. Ein Gegenvorschlag sei also grundsätzlich nicht notwendig.
Auf der Gegenseite wurde angeführt, dass man nicht mehr von "den Kantonen" sprechen könne, zu gross seien die Differenzen. Die einen hätten den Grundgedanken der Prämienverbilligungen ernst genommen und seien sogar über die ursprünglichen Richtwerte des Bundes hinausgegangen, während andere genau diesen Zweck aus dem Fokus verloren und die vorhandenen Freiheiten benutzt hätten, um ihre eigenen Finanzen zu verbessern und nicht die der stark belasteten Bevölkerung. Es sei daher angebracht, dass gehandelt werde, und ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative sei zu bevorzugen.
Anzumerken ist, dass bei allen Varianten an Gegenvorschlägen nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen möglich wären. Man überlässt die Details zur Umsetzung der Prämienverbilligungen, insbesondere die genauen Regeln bezüglich Anspruch und Zuordnung, vollständig den Kantonen, während die Volksinitiative genau hier die Verhältnisse umkehren würde.
Wie gesagt, der Ständerat ist auf den Gegenvorschlag nicht eingetreten und hat entsprechend auch den Entwurf Ihrer Kommission nicht behandelt. Es ist nun an uns, entweder unseren Entscheid aufrechtzuerhalten und den Ständerat aufzufordern, uns zu folgen, oder aber dem Ständerat zu folgen und auf unseren Entscheid aus der Sommersession zurückzukommen. Es geht also nur um das Eintreten, nicht um die genaue Ausgestaltung eines Gegenvorschlags.
Entsprechend kurz war auch die Beratung in unserer Kommission. Es ging um die grundsätzliche Haltung, nicht um Detailanträge. Natürlich haben wir von der Beratung im Ständerat Kenntnis genommen und sie in unsere Überlegungen einbezogen. Dabei zeigten sich, wenig überraschend und durchaus beabsichtigt, die doch leicht unterschiedlichen Perspektiven der beiden Räte. In Anbetracht der letzten Prämienrunde mit doch recht hohen Kostensteigerungen und der nun doch wieder spürbaren Inflation ist die Mehrheit nach wie vor der Meinung, dass hier Massnahmen notwendig sind, die Initiative aber der falsche Weg oder der Gegenvorschlag zumindest der bessere ist.
Die Bevölkerung, speziell jener Teil, der unterschrieben hat, erwartet vom Bund einerseits und von den Räten andererseits, dass sie dieses Problem aktiv angehen. Das Nichteintreten des Ständerates könnte man schon fast als Arbeitsverweigerung interpretieren, was einer Geringschätzung der Betroffenen, deren Probleme von allen anerkannt werden, gleichkommt. Eine Minderheit möchte dem Ständerat folgen und vertraut darauf, dass die Kantone die Verhältnisse bei ihnen besser kennen und entsprechend angemessen handeln werden und schon gehandelt haben.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen, an Ihrem Entscheid festzuhalten und weiterhin auf einen Gegenvorschlag hinzuarbeiten.