Paganini Nicolo · Nationalrat · 2023-03-01
Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-01
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei diesem Geschäft an einem nicht ganz üblichen Punkt der Beratungen bzw. der Differenzbereinigung. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr haben wir die Volksinitiative "für ein gesundes Klima", die sogenannte Gletscher-Initiative, und den direkten Gegenentwurf des Bundesrates dazu in einer Monsterdebatte während vieler Stunden beraten. Wir waren damals verfahrensmässig in einer speziellen Situation. Die UREK-N arbeitete bereits an einem indirekten Gegenvorschlag, konnte diesen aber noch nicht präsentieren. Deshalb unterstützte eine Mehrheit der Kommission wie auch anschliessend die Mehrheit Ihres Rates den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates, um damit die Verlängerung der Behandlungsfristen gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes erwirken zu können. Der Ständerat stimmte in der Folge dieser Fristverlängerung zu.
In der Zwischenzeit hat sich die Topografie des Geschäftes weiter verändert. National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung vom 30. September 2022 dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit als indirektem Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative zugestimmt. Gegen dieses Gesetz ist mittlerweile das Referendum zustande gekommen; Sie haben es gehört. Die Stimmbevölkerung wird am 18. Juni dieses Jahres darüber befinden können. In der Folge bereinigte der Ständerat am 6. Dezember 2022 die beiden Bundesbeschlüsse zur Gletscher-Initiative und zum direkten Gegenvorschlag. Er lehnt die Gletscher-Initiative ab und tritt als Folge des beschlossenen indirekten Gegenvorschlags nicht auf den direkten Gegenvorschlag ein. Die nationalrätliche UREK hat die beiden Bundesbeschlüsse an ihrer Sitzung vom 25. Januar dieses Jahres bereinigt. Sie beantragt Ihnen einstimmig, nicht auf den Bundesbeschluss 2, den direkten Gegenentwurf, einzutreten. Damit bringen wir dieses überholte Projekt heute vom Tisch.
Wiederum etwas komplizierter ist es bei der Abstimmungsempfehlung zur Gletscher-Initiative. Die Initianten haben die Initiative bedingt zurückgezogen. Sollte der indirekte Gegenvorschlag allerdings in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 abgelehnt werden, lebt die Volksinitiative wieder auf, und sie wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Genau für diesen Fall müssen wir heute den Bundesbeschluss 1 bereinigen.
Die UREK-N beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit Egger Kurt möchte die Volksinitiative zur Annahme empfehlen.
Inhaltlich hat die Kommission die Vorlage nicht nochmals diskutiert. Die Argumente sind die gleichen geblieben wie vor einem Jahr; sie wurden auch heute wieder ausgeführt. Für die Mehrheit geht die Gletscher-Initiative insbesondere mit ihrem Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen ab 2050 zu weit. Für die Minderheit ist es wichtig, dass, falls der indirekte Gegenvorschlag scheitert, via Gletscher-Initiative das Netto-null-Ziel 2050 in der Verfassung verankert werden kann.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, beim Bundesbeschluss 1 der Mehrheit zu folgen und die Gletscher-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.