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Kurrus Paul · Nationalrat · 2003-03-12

Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat unser Rat der Änderung des Luftfahrtgesetzes am 4. Dezember des vergangenen Jahres mit 123 zu 1 Stimmen zugestimmt. An seiner Sitzung vom 11. März dieses Jahres hat der Ständerat auf Antrag seiner Kommission hier eine kleine Differenz geschaffen. Es handelt sich um einen Zusatz zu Artikel 40 Absatz 2, wonach der Bund für die hoheitliche Funktion der Flugsicherung verantwortlich ist.

Der Zusatz wurde vom Ständerat eingefügt, um das Vertrauen sowohl von der Bevölkerung als auch vonseiten der Kundschaft in die Skyguide zu erhöhen. Es soll damit verdeutlicht werden, wer für diese ausgelagerte Aufgabe, also für die Flugsicherung, letztlich die Verantwortung trägt. Der vom Ständerat beschlossene Zusatz wäre eigentlich nicht nötig, weil bereits Absatz 1 von Artikel 40 des geltenden Rechtes die Verantwortlichkeit des Bundes festhält. Es steht dort geschrieben: "Der Bundesrat ordnet den Flugsicherungsdienst." Wenn der Bund den Flugsicherungsdienst ordnet, trägt er auch die Verantwortung dafür. Wenn wir aber diese Verantwortung des Bundes in einem zweiten Absatz noch einmal wiederholen möchten, wäre nichts dagegen einzuwenden.

Ihre Kommission hat heute Morgen diese Differenz beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Ständerat zu folgen.