Schilliger Peter · Nationalrat · 2023-03-01
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-01
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom[NB]20.[NB]Januar in Anwesenheit von Fachleuten des Eidgenössischen Departements des Innern und des Eidgenössischen Finanzdepartements die finanzpolitischen Aspekte der Vorlage geprüft. Die Finanzierung des Vorhabens und die Zuständigkeit des Bundes in Sachen familienergänzende Kinderbetreuung waren Gegenstand intensiver Diskussionen, da sich die Kosten der vorgeschlagenen Instrumente für die ersten vier Jahre auf 770 Millionen Franken jährlich belaufen und danach vermutlich weiter steigen werden.
Zu Entwurf 1, zum Bundesgesetz: Die Finanzkommission hat sich mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit [PAGE 88] Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, auf die Vorlage einzutreten. Der Teil der Kommissionsmitglieder, der sich für das Eintreten ausspricht, ist der Ansicht, dass eine ausreichende Zahl von Tagesbetreuungsplätzen für Kinder von grosser Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Erhöhung der Anzahl verfügbarer familienergänzender Kinderbetreuungsplätze dazu beiträgt, den bestehenden Fachkräftemangel in der Schweiz zu verringern. Denn das ermögliche es den Personen, die dies wünschen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder den Beschäftigungsgrad zu erhöhen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Vorlage seien demzufolge positiv. Ferner stehe die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Einklang mit dem Verfassungsauftrag, für die Gleichstellung von Mann und Frau zu sorgen.
Der andere Teil der Kommissionsmitglieder beantragt im Hinblick auf die Finanzlage des Bundes, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ohne die Bedeutung einer ausreichenden Zahl von qualitativ hochwertigen Tagesbetreuungsplätzen und die Notwendigkeit von Massnahmen gegen den Fachkräftemangel infrage zu stellen, wird darauf verwiesen, dass die Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gemäss dem verfassungsmässigen Subsidiaritätsprinzip bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Die dauerhafte Schaffung von Ausgaben in der Grössenordnung von 770 Millionen Franken pro Jahr sei Teil eines Trends, immer mehr Aufgaben dem Bund zu übertragen und die gebundenen Ausgaben zu erhöhen, was die Schuldenbremse strapaziert. Die Anstossfinanzierung habe ihr Ziel erreicht, weshalb das System der familienergänzenden Betreuung nun ohne Bundeshilfen funktionieren müsse.
Ich komme zu den Änderungen gewisser Bestimmungen im Entwurf 1: Die FK-N beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, vier Bestimmungen entsprechend verschiedenen Minderheitsanträgen zu ändern, um die erheblichen Auswirkungen der Vorlage auf die Finanzen des Bundes zu begrenzen, ohne die Notwendigkeit des Vorhabens infrage zu stellen.
Der Antrag des Bundesrates in Artikel 196, wonach der Prozentanteil der Bundessteuererträge zulasten der Kantone reduziert würde, lag der Finanzkommission noch nicht vor. Die getätigten Meinungsäusserungen der Kommissionsmehrheit gingen jedoch in diese Richtung und waren dementsprechend unterstützend für die Mitfinanzierung der Kantone. Der Antrag des Bundesrates würde den Staatshaushalt um rund 200 Millionen Franken und mit der Stufe 2 um weitere rund 120 Millionen Franken entlasten.
Als Sprecher der Finanzkommission muss ich ein weiteres Mal den Hinweis machen, dass die Finanzplanung für die kommenden Jahre im ordentlichen Bundeshaushalt hohe strukturelle Defizite aufweist. Es besteht ein erheblicher Bereinigungsbedarf, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Der Bereinigungsbedarf beläuft sich gemäss den Zahlen, welche die Eidgenössische Finanzverwaltung in der Wintersession 2022 übermittelt hat, auf 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2024, auf 2,1 Milliarden Franken im Jahr 2025 und auf 1,7 Milliarden Franken im Jahr 2026.
Ich komme zum Entwurf 2, zum einfachen Bundesbeschluss: Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 11 Stimmen, auf den Entwurf des einfachen Bundesbeschlusses über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern nicht einzutreten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Programmvereinbarungen dazu gedacht waren, den Ausbau des Betreuungsangebotes punktuell zu fördern, und dass es nie vorgesehen war, dass diese langfristig bestehen bleiben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Kantone während mehrerer Jahre von der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren konnten und die Verantwortung in diesem Bereich nun bei ihnen liegt. Zudem sind die Kantone dafür zuständig, Massnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität zu ergreifen, wozu zum Beispiel der Ausbau der Tagesbetreuungsstätten gehören kann.