Michel Matthias · Ständerat · 2023-03-01
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-01
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diese Motion abzulehnen, dies nicht, weil das Grundanliegen von Kollege Français nicht berechtigt wäre, sondern weil es einen anderen Weg gibt, um es weiterzuverfolgen.
Die vorliegende Motion 21.3225 ist denn auch nicht isoliert zu betrachten, sondern im Kontext des Berichtes des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Michel 20.3280 und de Quattro 20.3542. Mein Postulat verlangt eine Auslegeordnung, wie auch in ausserordentlichen Lagen wie Krisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse und unsere Forschungsressourcen zurückgegriffen werden kann.
Sie mögen sich erinnern: Ende März 2020 hat der Bundesrat ein wissenschaftliches Beratungsgremium, die Swiss National Covid-19 Science Task Force, eingesetzt. Dieses hat in der Folge den Bundesrat betreffend Covid-19 beraten, dies nicht nur in gesundheitsrelevanten Fragen. Ein solches Gremium darf und soll aber nicht erst nach Ausbruch von Krisen oder Wochen nach Eintritt ausserordentlicher Lagen ad hoc gebildet werden. Vielmehr soll ein wissenschaftliches Netzwerk präventiv bereitstehen, das im Bedarfsfall sofort aktiviert werden kann.
Der Bundesrat hat in Erfüllung der beiden erwähnten Postulate mögliche Varianten eines stärkeren, systematischeren, rechtzeitigen Einbezugs der Wissenschaft im Falle von Krisen eingehend studiert und hat dazu auch Fremdaufträge, insbesondere rechtsvergleichender Art, vergeben. Im Bericht vom 23. November 2022 in Erfüllung der beiden genannten Postulate stellt der Bundesrat vier Optionen vor, wie das wissenschaftliche Potenzial in Krisenzeiten besser genutzt werden könnte. Der Bundesrat schlägt vor, die Option 4 weiterzuverfolgen; ich erspare Ihnen die Darlegung der anderen drei Optionen.
Gemäss dieser Option 4 wird im Krisenfall ein wissenschaftliches Ad-hoc-Gremium oder, falls erforderlich, mehrere Ad-hoc-Gremien gebildet. Die Rekrutierung erfolgt über ein vorbestehendes wissenschaftliches Netzwerk. Die Option 4 ist für unsere Kommission sehr nachvollziehbar. Sie wird im Wesentlichen auch von den BFI-Akteuren unterstützt, die hier ja mitmachen wollen und sollen. Es kann teilweise auch Schattierungen geben, indem Elemente der anderen Optionen berücksichtigt werden.
Wir denken, dass diese Option 4 den schweizerischen Gegebenheiten und Stärken entspricht. Sie lässt sich pragmatisch umsetzen und ist flexibel. Es ist eine echt schweizerische Art, unsere Wissenschaftsgemeinschaft auf flexible Art zu nutzen. Die Option 4 ist auch die Basis, die unsere Kommission befürwortet. Wir bestärken den Bundesrat und den Bundeskanzler darin, dieses Modell im Austausch mit den BFI-Akteuren umzusetzen. Besondere Bedeutung erhält dabei die konkrete Ausgestaltung dieses Netzwerks, darunter Fragen der Governance, der Prozesse, der Ressourcen und so weiter. Die BFI-Institutionen sind bei dieser Ausgestaltung explizit aufgefordert mitzumachen.
Vor diesem Hintergrund ist nun die vorliegende Motion 21.3225 zu beurteilen. Sie verlangt eine Plattform von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Insofern kann dieses Motionsanliegen mit der Umsetzung der Option 4 als erfüllt betrachtet werden. Darüber hinaus fordert die Motion aber fixe Eckwerte: ein fixes, zahlenmässig definiertes Gremium sowie die Mitwirkung des Schweizerischen Wissenschaftsrates. Diese Vorgaben der Motion erscheinen der Kommission zu starr und lassen die geforderte Flexibilität vermissen. Sie deuten eher in Richtung einer ausserparlamentarischen Kommission, die - auch gemäss der vom Bundesrat geprüften Option 2 - nicht geeignet erscheint, um die notwendige Flexibilität in Krisen zu gewährleisten. Was die Involvierung des Schweizerischen Wissenschaftsrates anbelangt, so ist zu sagen, dass der Wissenschaftsrat selber vorschlägt, dass andere Gremien, genannt sind zum Beispiel die Akademien, Schlüsselfunktionen in der Koordination dieses Netzwerks übernehmen sollten - eher als der Wissenschaftsrat selber.
Mit der Ablehnung dieser Motion unterstützen wir also den Bundesrat und den federführenden Bundeskanzler in der Weiterverfolgung und Umsetzung der Option 4 gemäss bundesrätlichem Bericht. Ergänzend sei vielleicht noch erwähnt, dass damit nicht zwingend alle Elemente der anderen Optionen gänzlich entfallen müssen; sie lassen sich zum Teil auch kombinieren. Als Beispiel, dass man Elemente unter Umständen aufnehmen oder prüfen kann, ist es denkbar, dass vermehrt Wissenschaftsinstitutionen Kapazitäten für die wissenschaftliche Politikberatung aufbauen oder dass etwa bei den Hochschulen - im Falle des Bundes also bei den ETH - die Politikberatung zum Grundauftrag gehört. Auch das Modell von Referenzzentren kann im einen oder anderen Fall sinnvoll sein.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, dem Antrag der Kommission auf Ablehnung der Motion zu folgen. Gleichzeitig danke ich namens der Kommission dem Bundesrat, insbesondere auch dem Bundeskanzler, für seine sehr zielführende Arbeit. [PAGE 55]