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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-03-01

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-01

Wortprotokoll

In Block 1 geht es um des Pudels Kern. Es geht ums Geld. Man kann den Pelz nicht waschen, ohne dass er nass wird. Anders gesagt, wir können nicht erwarten, dass dieses Gesetz die erhoffte Wirkung entfaltet, wenn wir zu wenig investieren. Die Ökonomen des Schweizer Wirtschaftsinstituts BAK Economics, auch BAK Basel genannt, haben umfangreiche Schätzungen und Wirtschaftsprognosen erstellt. Sie kommen zum Schluss, dass wir plus 1,5 Milliarden Franken pro Jahr investieren sollten - für eine erschwinglichere Kinderbetreuung, für die Qualität und für Fördermassnahmen für benachteiligte Kinder. 1,5 Milliarden Franken zusätzlich, das ergibt das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis und ein langfristiges Wachstum des Bruttoinlandprodukts von rund 5 Milliarden Franken pro Jahr.

BAK Basel ist eines der führenden Wirtschaftsinstitute. Es erstellt Studien und Wirtschaftsprognosen für die Schweiz, und dies nicht nur zur frühen Kindheit. Es ist übrigens die umfangreichste Studie, die es für unser Land gibt. BAK Basel macht auch Studien für Steuerreformen, letzthin eine für die Verrechnungssteuerreform. Geschätzte Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion, der SVP-Fraktion und der Mitte-Fraktion, Sie mögen sich vielleicht erinnern, dass wir Grünliberalen damals an Ihrer Seite gekämpft haben. Warum? Weil es sich für die Schweiz lohnt und weil die erwarteten dynamischen Effekte positiv sind. Das ist auch hier bei den Investitionen in eine erschwingliche Kinderbetreuung der Fall, und zwar bei einem Investitionsvolumen von zusätzlichen 1,5 Milliarden Franken mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. 1,5 Milliarden Franken sollten wir für den Vorschulbereich, den Bereich der frühen Kindheit, haben, um den besten wirtschaftlichen Effekt zu erzielen.

Die Kommission kommt jetzt mit einer Vorlage, die rund die Hälfte dessen kostet, was die optimale Investition wäre, nämlich 700 Millionen Franken, und das sollte dann auch noch für die ganze Kindheit und nicht nur für den Vorschulbereich reichen. Es liegen diverse Minderheitsanträge vor, welche die Unterstützung der Eltern weiter reduzieren wollen. Herr Nationalrat Wasserfallen sagt, die Kommission habe überbordet. Das stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Für den besten Return on Investment bräuchten wir das Doppelte, und zwar allein für den Vorschulbereich. Hier wird wirklich am falschen Ort gespart.

Kinderbetreuung muss substanziell erschwinglicher werden, damit die Wirkung in Form von höheren Erwerbspensen, von Karriereschritten und von Bildung erfolgt. Das ist eine Wirtschaftsvorlage. Im Wissen, dass uns in den nächsten zwei Jahrzehnten rund 400[NB]000 Arbeitskräfte fehlen werden, ist es geradezu fahrlässig, das brachliegende Arbeitspotenzial der Eltern nicht zu nutzen. Es ist das am einfachsten zu nutzende Potenzial, das wir haben. Wir haben es selber ausgebildet, auf Staatskosten. Es sind Mütter und Väter, die gerne mehr arbeiten würden, dies aber nicht tun, weil es sich schlicht nicht rechnet. Wir müssen diese Arbeitskräfte ja sonst über Migration holen. Das verursacht auch Kosten, das verursacht auch Infrastrukturkosten. Wir zahlen dann den Preis mit explodierenden Mieten, und wir müssen in Bahn und Strasse investieren, in Beton und Stahl statt in Kinderbetreuung.

Die Kosten des Nichtstuns, des Weitermachens wie bisher, wurden geschätzt. Das Institut BAK Basel hat das berechnet. Das sind 3,5 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr. Warum erzähle ich Ihnen das? Weil es keine gute Idee ist, hier in Artikel 7 den Bundesbeitrag zu kürzen, so wie es die Minderheiten beantragen. Diese 20 Prozent sind wirklich wichtig, um einen Impuls auszulösen, damit auch die Kantone stärker [PAGE 102] einsteigen und hier tatsächlich eine Wirkung entsteht. Es ist genauso unsinnig, die Minderheit III (Nantermod) zu unterstützen, welche die Beteiligung auf vier Jahre beschränken möchte. Das ist eine Stop-and-go-Politik, das gibt keine Planungssicherheit, weder für die Eltern noch für die Kantone. Auch so stellt sich die erhoffte Wirkung nicht ein.

Die grünliberale Fraktion wird deshalb in Block 1 der Kommissionsmehrheit folgen, mit einer Ausnahme. Auch wir finden es richtig, dass wir, wie Kollege Christian Wasserfallen gesagt hat, sicherstellen, dass das Gesetz seinen Zweck so effizient wie möglich erfüllt. Es gibt einen Zweckartikel, Artikel 4, der besagt, dass sich der Bund an den Kosten der Eltern beteiligt, damit eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder eine Ausbildung absolviert werden kann. Es geht nicht um die Yogastunde, wie zum Beispiel Dominik Feusi in "Feusi Fédéral" suggeriert hat. Aber es ist korrekt: Man kann hier eine stärkere Verbindlichkeit, man kann Kriterien einbauen, damit Subventionen wirklich dem Zweck der Erwerbstätigkeit und Ausbildung zukommen. Unsere Fraktion wird deshalb die Minderheit II (de Montmollin) unterstützen.

Die Kantone meinten in der Vernehmlassung, das sei nicht durchführbar. Die Stadt Bern führt aber beispielsweise auch eine Kontrolle der Erwerbspensen durch und zahlt nur Betreuungsgutscheine für das gemeinsame Pensum, das 100 Prozent übersteigt. Wir möchten hier den Zweitrat bitten, sofern nötig und sofern möglich, eine stärkere Koppelung an Erwerbstätigkeit und Ausbildung zu verankern, um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu stärken.

Ansonsten werden die Grünliberalen die Vorlage der Kommission unterstützen, und wir bitten Sie, dasselbe zu tun - weil es sich lohnt.