Stadler Simon · Nationalrat · 2023-03-01
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-01
Wortprotokoll
Wie man bei einigen Voten gemerkt hat, rücken die Wahlen immer näher. Aber ich glaube, wir müssen dieses Geschäft etwas nüchterner betrachten, sonst werden wir den Familien, der Wirtschaft, aber auch dieser Vorlage nicht gerecht.
Die Ziele dieses Gesetzes sind es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung sowie die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zu verbessern. Mit einem finanziellen Beitrag des Bundes sollen die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden.
Artikel 2 Buchstabe a umschreibt den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Die Mehrheit der Kommission möchte, dass Eltern ab der Geburt ihrer Kinder bis zum Ende der Primarschule Anrecht auf einen Kostenbeitrag des Bundes erhalten. Die Minderheit I (Umbricht Pieren) möchte den Geltungsbereich bis zum Beginn der obligatorischen Schulzeit begrenzen, und die Minderheit II (Prezioso) beantragt, den Geltungsbereich von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu erweitern.
Unsere Kommission ist an ihrer letzten Sitzung vom 17. Februar 2023 nochmals auf diesen Artikel zurückgekommen. Sie ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat den Geltungsbereich auf das Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe reduziert. Eine klare Mehrheit von zwei Dritteln unserer Kommission ist jedoch der Ansicht, dass Eltern auch für die Zeit, in der ihre Kinder im Kindergarten sind, und nicht nur für die Zeit, in der sie in der Schule sind, von den Finanzhilfen des Bundes profitieren sollten. Denn gerade im Kindergarten besuchen die Kinder nur zu sehr beschränkten Zeiten den Unterricht. Dies führt dazu, dass es für die Eltern sehr schwierig ist, den Beruf und die Familie unter einen Hut zu bringen. Wir ersuchen Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
In Artikel 3 Buchstaben a und b werden die Begriffe "familienergänzende Kinderbetreuung" und "institutionelle Betreuung" definiert. Die Umschreibung "von Kindern im Vorschul- und Schulalter" ist für die Kommissionsmehrheit die Konsequenz aus ihrem Antrag zu Artikel 2 Buchstabe a. Die Minderheit Umbricht Pieren möchte auch hier die Begriffe auf das Vorschulalter reduzieren. Zusätzlich möchte die Minderheit Umbricht Pieren auch die Tageskindergärten, Tagesstrukturen und Tagesschulen aus der begrifflichen Umschreibung ausklammern. Wir ersuchen Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Artikel 4 Absatz 1 regelt, dass alle Eltern, welche von einem Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung Gebrauch machen, vom Kostenbeitrag des Bundes profitieren können, sodass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren können. Die Minderheit I (Umbricht Pieren) möchte hier den Anspruch auf jene Eltern beschränken, die in einem Zweielternhaushalt ein Arbeitspensum von über 100 Prozent erreichen. Die Minderheit II (de Montmollin) beantragt, dass der Bundesrat einen Mindestbeschäftigungsgrad der beiden Eltern festlegt, ab dem sie einen Anspruch auf einen Bundesbeitrag erhalten. Wir bitten Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Wir müssen darauf achten, dass die Vorlage nicht zu einem Papiertiger mutiert. Wenn wir einen Mindestbeschäftigungsgrad vorschreiben würden, muss man sich fragen, wie wir das kontrollieren wollen. Wir haben einige Bauern hier im Saal. Welcher Bauer, welche Bäuerin kann nachweisen, wie viel Prozent er oder sie arbeitet? Das Gleiche gilt auch für uns Parlamentarier: Wer von Ihnen arbeitet 50, 60, 70 oder 100 Prozent? Manchmal sind es sogar 120 Prozent. Das wird sehr schwierig zu kontrollieren sein; es wird daher sehr schwierig sein, bei diesem Punkt genauere Vorgaben zu machen.
Noch zur Minderheit III (Nantermod): Sie möchte die Finanzierung des Bundesbeitrags im Rahmen eines vierjährigen Verpflichtungskredites gewähren. Diese Minderheit gefährdet die Planungssicherheit der Eltern, der Kantone und auch der [PAGE 103] Gemeinden. Der Grund für diese Vorlage und vor allem auch für die parlamentarische Initiative war ja gerade, dass man die bisherigen Anschubfinanzierungen in eine dauerhafte Lösung überführen möchte. Die Minderheit III widerspricht dem Grundgedanken der Vorlage und ist deshalb abzulehnen. Wir bitten Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Zu Artikel 4 Absatz 2: Hier möchte die Minderheit III (de Montmollin), dass nur in der Schweiz domizilierte Kinder Anspruch auf einen Bundesbeitrag erhalten. Für nicht in der Schweiz wohnhafte Kinder soll allein Artikel 6 gelten. Kollege Wasserfallen Christian möchte mit seiner Minderheit IV Absatz 2 gänzlich streichen: Man schaffe dadurch einen Rechtsanspruch und übersteuere einige kantonale und kommunale Systeme. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Es bestehen heute mit einigen Nachbarstaaten zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Kinderbetreuung, die mit dem Minderheitsantrag III geritzt würden.
Bezüglich des Minderheitsantrages IV (Wasserfallen Christian) zu Artikel 15 verweise ich auf die Begründung zu Artikel 4 Absatz 2. Die Kommissionsmehrheit lehnt den Antrag, wie bereits ausgeführt, ab.
Artikel 6 befasst sich mit Kindern, die im Ausland institutionell betreut werden. Deren Eltern können ebenfalls einen Anspruch auf den Bundesbeitrag geltend machen. Das gilt jedoch nur, wenn es die zwischenstaatliche Vereinbarung vorsieht. In der Kommission wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass bereits heute zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen, welche die institutionelle Kinderbetreuung betreffen. Es ist deshalb nur konsequent, dass dieser Artikel in die Vorlage aufgenommen wurde. Die Minderheit Wasserfallen Christian möchte Artikel 6 streichen. Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Antrag ab.
In den Artikeln 7 bis 9 geht es um ein zusammenhängendes Konzept. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt, dass sich der Bund zu Beginn des neuen Programms mit höchstens 20 Prozent an den durchschnittlichen Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligt. Die Höhe des Bundesbeitrags richtet sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung. Das Konzept der Mehrheit sieht vor, dass der Bundesbeitrag nach vier Jahren gekürzt werden kann, wenn das Engagement eines Kantons einen Medianwert unterschreitet; wir sprechen hier von einem Malussystem. Der Bundesbeitrag darf jedoch 10 Prozent der Kosten nicht unterschreiten. Zudem spricht sich die Mehrheit in Artikel 7 Absätze 1, 2 und 4 dafür aus, den Bundesbeitrag nach den durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes in der Schweiz zu bemessen und keine regionalen Abstufungen vorzunehmen. Die Kommission folgt damit dem Bundesrat.
Die Minderheit I (Gutjahr) baut ebenfalls auf einem Malussystem auf. Sie begrenzt aber den Kostenbeitrag des Bundes auf 10 Prozent der effektiven Kosten eines durchschnittlichen Betreuungsplatzes. Die Minderheit I möchte den Bundesbeitrag regional definieren. Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) sieht von einem Bonus- oder Malussystem ab. Sie möchte eine fixe Kostenbeteiligung des Bundes von 15 Prozent an den effektiven Kosten eines Betreuungsplatzes. Auch die Minderheit II möchte die Kosten regional definieren. Die Minderheit III (Umbricht Pieren) möchte wie Kollege Wasserfallen Christian kein Bonus- oder Malussystem, sondern eine fixe Kostenbeteiligung des Bundes von 10 Prozent. Die 10 Prozent beziehen sich allerdings nicht auf die durchschnittlichen Kosten, sondern auf die effektiven Kosten der Eltern.
Die Mehrheit der Kommission vertritt klar die Meinung, dass die Kostenbeteiligung neben dem Fokus auf die Vor- und Primarschule das Kernelement dieser Vorlage ist. Würden wir an dieser Stellschraube zu fest drehen, verliert die Vorlage an Wirkung. Ja, man darf sich fragen, ob eine stark reduzierte Beteiligung des Bundes noch Sinn machen würde oder ob diese Vorlage dann überflüssig würde. Der Bundesbeitrag muss unseres Erachtens substanziell sein, sonst können wir die Ziele dieser Vorlage auch nicht erreichen.
Der Bundesbeitrag an die Kosten der Betreuungskosten ist eine Investition in unsere Familien, in den Mittelstand und auch in unsere Zukunft. Die BAK-Studie zeigt den positiven Effekt dieser Vorlage. Zeitgemässe und genügende Angebote erhöhen den Bildungsstand der Kinder, was dazu führt, dass diese später mehr Erfolg in ihrer Bildungslaufbahn haben und mehr Einkommen generieren können. Auch dieser Effekt wird sich positiv auf die Steuereinnahmen und den Wohlstand unseres Landes auswirken.
Das BSV hat im vergangenen Sommer eine Studie in Auftrag gegeben, die gezeigt hat, dass regionale Unterschiede bei den Kosten für die Eltern festgestellt werden können, beispielsweise bezüglich der Lohnniveaus, der Qualitätsstandards und der Mietkosten. Aufgrund der vorhandenen Datenbasis müsste aber von einem zusätzlichen, womöglich unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand ausgegangen werden, wenn man die Bemessung der durchschnittlichen Kosten regional abstufen will. Die Kommissionsmehrheit beantragt hier deshalb, wie auch der Bundesrat, von einem schweizweiten Durchschnitt auszugehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier der Mehrheit der WBK-N zu folgen.
Mit Artikel 7 Absatz 6 hat die Kommissionsmehrheit einen neuen Absatz eingefügt. Wir beantragen, zur Finanzierung des Bundesbeitrags die Mehreinnahmen aus der OECD-Steuervorlage zu verwenden. Die Kommission hat damit ein Anliegen einer Minderheit der Finanzkommission aufgenommen. Eine Minderheit Nantermod möchte auf diese Zweckbindung verzichten.
Zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer: Der Bundesrat beantragt, dass diese Vorlage über die direkte Bundessteuer mitfinanziert werden soll. Dazu möchte er Artikel 196 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer anpassen. Heute liefern die Kantone 78,8 Prozent der bei ihnen eingegangenen Bundessteuern sowie Bussen wegen Steuerhinterziehungen oder Verletzung von Verfahrenspflichten sowie Zinsen dem Bund ab. Neu möchte der Bundesrat den Anteil zugunsten des Bundes um 0,7 Prozent erhöhen. Der Antrag der Minderheit Gutjahr nimmt diese Forderung des Bundesrates auf. Die Kommissionsmehrheit ersucht Sie, den Minderheitsantrag und den Entwurf des Bundesrates abzulehnen.
Diese Bestimmung des Bundesrates, die kurz vor der letzten Kommissionssitzung aus dem Hut gezaubert wurde, erstaunt uns. Denn die Kantone wurden dazu nie konsultiert, und ein solches Vorgehen wäre ein Affront gegenüber den Kantonen mit Blick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Der Ständerat möge entscheiden, ob er diese Änderung aufnehmen möchte oder nicht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Block 1 der Mehrheit der Kommission zu folgen.