Herzog Verena · Nationalrat · 2023-03-01
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-01
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit I bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c möchte ich gewissermassen eine Schadensbegrenzung machen, falls die Minderheit II (Umbricht Pieren), welche den ganzen Buchstaben c streichen möchte, von Ihnen keine Zustimmung erhält.
Mit Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c soll die Qualität der Kitas im Bundesgesetz geregelt werden. Auch wenn uns eine gute Qualität der Kitas am Herzen liegt, ist es doch vermessen, diese auf Bundesebene regeln zu wollen und die Bedürfnisse aller Kantone über einen Leisten zu schlagen. Schon gar nicht ist es richtig, dass interkantonale Konferenzen die Qualität von Kinderkrippen bestimmen und dadurch für alle Kantone verbindliche Kriterien erlassen, die dann ja auch kontrolliert werden müssen.
Bereits heute haben die Kantone einen hohen Qualitätslevel eingeführt. Das ist im Übrigen Voraussetzung und notwendig, damit überhaupt eine Betriebsbewilligung für eine Kinderbetreuungsstätte ausgestellt werden darf. Zudem muss man sich bewusst sein, dass zentrale Qualitätsvorgaben, auch wenn es nur sogenannt gültige Empfehlungen sind, im Endeffekt nicht zwingend zu höherer Qualität, sondern in erster Linie zu Checklisten, Normierungen und vor allem zu einem höheren administrativen Aufwand führen. Immer mehr Qualitätsvorgaben führen aber vor allem auch zu höheren Preisen der Kinderbetreuung, was ja sicher nicht wünschenswert ist.
Aber nun - Sie haben es den Medien entnommen - haben wir noch eine ganz andere Herausforderung. Auch in den Kitas gibt es einen grossen Fachkräftemangel. Wollen Sie die Situation tatsächlich mit noch höheren, vom Bund vorgegebenen Qualitätsvorgaben zusätzlich verschärfen? Das wird dazu führen, dass Kitas schliessen müssen und weniger statt mehr Kinder Kitas besuchen können. Das kann ja nicht Ihr Ziel sein.
Ich bitte Sie deshalb, die Qualitätsvorgaben nicht immer noch mehr in die Höhe zu treiben und diese wirklich den Kantonen und den Gemeinden zu überlassen. Diese sind viel näher am Geschehen, kennen die regionalen Bedürfnisse der familienergänzenden Kinderbetreuung und können die Qualität der Kitas vor Ort sicher am besten beurteilen.
Danke für die Zustimmung zu meinem Minderheitsantrag I.