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Barrile Angelo · Nationalrat · 2023-03-02

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-02

Wortprotokoll

In der Eintretensdebatte und in der ersten Lesung haben wir festgestellt: Die Digitalisierung von Verwaltung und Behörden in der Schweiz hinkt auf allen Ebenen hinterher. Wir haben den Anschluss ziemlich verpasst. Der Nationalrat hat als Erstrat dann einen notwendigen Schritt gemacht und gesagt, wir müssen das EMBAG so ausgestalten, dass die Digitalisierung der behördlichen Aufgabenerfüllung wirklich ermöglicht wird.

Nun sind wir in der Differenzbereinigung, weil bei der Beratung im Ständerat erwartungsgemäss doch einige Differenzen entstanden sind. Einige haben wir beseitigen können, einerseits, weil wir gesehen haben, dass der Ständerat[NB]eine bessere Formulierung gefunden hat - das finde ich gut -, andererseits, weil wir gemerkt haben, dass unsere Forderungen zum Teil zu weit gegangen sind. Aber es gibt doch ein paar Kernanliegen, die wir als Nationalrat unbedingt aufrechterhalten sollten. Wir haben es gehört, für uns ist das der Minderheitsantrag Gredig bei Artikel 2. Wir können nicht zuerst sagen, wir machen einen kleinen, notwendigen Schritt vorwärts, und dann, nach der Ständeratsdebatte, plötzlich sagen: Wir bewegen uns nur minimal, nur ein bisschen, denn wir hinken zwar hinterher, aber zu mutig wollen wir nicht sein.

Es geht darum, dass für die dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung und für jene kantonalen Stellen, die Bundesrecht anwenden, auch eine einheitliche digitale Anwendung vorgeschrieben wird. Das ist auch abgeklärt worden. Kollege Rutz hat es am Rand angetönt: Es ist verfassungsmässig möglich. Es verstösst nicht gegen die Verfassung, und es geht hier nicht um die digitalen Aufgaben, die von den Kantonen her kommen. Hier geht es um die Aufgaben, die das Bundesrecht vorsieht. Deshalb finden wir es richtig, dass wir hier die Differenz aufrechterhalten. Wir müssen dieses zentrale Thema unbedingt nochmals diskutieren.

Wir lehnen den Minderheitsantrag Rutz Gregor ab und unterstützen die Begründung der Mehrheit.

Wir sind dankbar für den Kompromiss bei Artikel 9, "Open Source Software". Wir haben gemerkt, dass beide Räte dasselbe wollen bezüglich der Offenlegung des Quellcodes. Wir haben eine gute Formulierung gefunden: Der Quellcode wird veröffentlicht, sofern keine Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dagegen sprechen.