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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-03-12

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ich erachte diesen Minderheitsantrag aus folgenden Gründen als problematisch: Das Fusionsgesetz will eine optimale Organisation von Unternehmen ermöglichen. Es verfolgt aber keine strukturpolitischen Zielsetzungen. Ich habe das bereits heute Morgen verschiedentlich betont. Ein Fusionsverbot dürfte der Bewahrung von Arbeitsplätzen meist nicht dienlich sein. Oft sind es Marktentwicklungen, welche die Gesellschaften zwingen, Reorganisationen vorzunehmen. Unterbindet nun der Staat notwendige strukturelle Anpassungen, so setzt er die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen aufs Spiel. Die verfassungsmässige Grundlage für ein entsprechendes Vorhaben erscheint zumindest zweifelhaft: Fusionen stellen nicht per se Wettbewerbsbeschränkungen dar, und wenn sie unter wettbewerbspolitischen Aspekten unbedenklich sind, sehe ich nicht, wie man hier eine Eingriffskompetenz des Bundesrates verfassungsrechtlich begründen wollte.

Eine allgemeine Kompetenz zur Untersagung grenzüberschreitender Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund von nicht näher spezifiziertem öffentlichem Interesse würde einen weiten Einbruch in unsere liberale Wirtschaftsordnung darstellen. Eine Kompetenz zur Verhinderung von grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen weist zudem einen protektionistischen Charakter auf, der sich kaum rechtfertigen lässt. Was einen möglichen Verlust von Arbeitsplätzen betrifft, kann es nicht darauf ankommen, ob eine grenzüberschreitende Fusion oder eine Fusion zwischen zwei schweizerischen Gesellschaften vorliegt.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.