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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-03-02

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-02

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum EMBAG. Ich komme nochmals darauf zu sprechen, wieso wir dieses Gesetz überhaupt brauchen. Dieses Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Bundesverwaltung, um sich zu digitalisieren, Standards festzulegen, Interoperabilität festzulegen und so weiter und so fort. Das sind ja alles Themen, die sonst, in der Privatwirtschaft oder auch persönlich, selbstverständlich sind. Aber weil es sich um den Bund handelt, braucht es halt eine gesetzliche Grundlage, sodass der Bund eben auch diese Themen, die für uns im Alltag selbstverständlich sind, umsetzen kann.

Das Gesetz gibt dem Bundesrat also die Berechtigung, Vereinbarungen abzuschliessen - unter anderem mit Gemeinden und Kantonen -, Standards festzulegen und auch Interoperabilitätsplattformen zu betreiben. Das Gesetz geniesst auch eine Verfassungsgrundlage, man muss allerdings sagen: Wenn man es sehr viel weiter formulieren würde, so würde diese Verfassungsgrundlage schwammig. Aber so, wie es heute vorliegt, ist es auch verfassungskonform.

Ihre Staatspolitische Kommission hat sich am 16. Februar getroffen, um die Differenzen zum Ständerat zu besprechen. Ich komme auf die Punkte zu sprechen, wo wir dem Ständerat gefolgt sind:

Die Kernfrage, zu der es eine Differenz gab - Sie haben es gehört -, war, ob das Gesetz auch für die Kantone zwingend gelten soll, wenn sie Bundesrecht umsetzen. Wir haben im Nationalrat das letzte Mal bestimmt, dass auch die Kantone dem Gesetz unterstellt werden sollen. Ich denke auch, dass eine Mehrheit der Kommission inhaltlich immer noch dieser Meinung wäre, aber der Ständerat hat das einstimmig, ohne gross darüber zu diskutieren, ausgeschlossen. Wenn wir das Gesetz in dieser Session abschliessen wollen oder wenn wir generell ein Gesetz über die Digitalisierung der Bundesverwaltung machen wollen, so kriegen wir das mit dem Ständerat wahrscheinlich nur hin, sofern die Kantone nicht im Geltungsbereich sind. Deshalb hat sich die Mehrheit der Kommission entschieden, die Kantone auszunehmen, nicht aus Überzeugung, aber aus Vernunft.

Wir sind dem Ständerat auch bei diversen sprachlichen Anpassungen gefolgt. Wir sind erfreut, dass das Prinzip "Digital first" im Gesetz verankert wird - nicht mit dem englischen Begriff, aber in diesem Sinne und Geist -, sodass das Gesetz immer zur Anwendung kommen soll, ausser es gibt Gründe dafür, dass man mit Papier arbeiten will. Aber grundsätzlich soll die Bundesverwaltung digital arbeiten.

Wir haben einige wenige Differenzen und hoffen, dass wir mit unseren Kompromissanträgen den Ständerat überzeugen können. Einerseits geht es um die dezentralen Einheiten. Ich bin froh, dass der Bundesrat dem Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates folgt. Und zwar wollen wir im Grundsatz alle dezentralen Einheiten des Bundes diesem Gesetz unterstellen und dem Bundesrat einfach das Recht geben, Ausnahmen vorzusehen. Im Entwurf des Bundesrates ist es umgekehrt formuliert, nämlich so, dass der Bundesrat dezentrale Einheiten dem Gesetz unterstellen kann, aber nicht muss. Wir wollen hier dem Bundesrat einen Schubs geben und beantragen, dass die dezentralen Einheiten grundsätzlich dem Gesetz unterstellt sind.

Weiter sind wir bei Artikel 3 Absatz 4 der Meinung, dass nicht noch spezifisch im Gesetz erwähnt werden muss, dass die Bedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden müssen, weil das Gesetz das ohnehin schon vorsieht. [PAGE 138]

Bei Artikel 4 geht es um den Abschluss von Vereinbarungen. Da will der Ständerat, dass die Kantone zwingend angehört werden müssen. Wir finden diese Formulierung nicht notwendig. Wir schlagen Ihnen vor, dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat soll in eigener Kompetenz Vereinbarungen abschliessen dürfen. Ich bin ein Verfechter des Föderalismus, aber wir müssen dem Bundesrat nicht für jede Vereinbarung die Pflicht auferlegen, mit allen Kantonen Anhörungen durchzuführen. Das ist nicht verhältnismässig.

Bei Artikel 9, "Open Source Software", haben wir einen Kompromiss eingereicht. Wir sind der Meinung, dass die Quellcodes von Software generell offengelegt werden sollen, ausser wenn Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dagegen sprechen. Wir glauben, dass wir damit auch dem Ständerat im Sinne seiner Diskussionen folgen und einen Kompromiss präsentieren.

Last, but not least bitten wir Sie, dem Bundesamt für Statistik die Hoheit bei der Verwaltung der Metadaten zu geben. Es wäre schädlich, wenn verschiedene Bundeseinheiten verschiedene Metadaten regeln. Wir brauchen eine Bundeseinheit, welche hier in der Verantwortung steht, und das soll das Bundesamt für Statistik sein.

Auch hier bitten wir Sie, dem Bundesrat zu folgen.