Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-02
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-02
Wortprotokoll
Bei den nächsten zwei Geschäften bin ich Berichterstatter. Ich werde ein bisschen improvisieren. Wir hatten gestern die Kommissionssitzung und dann einen schönen Abend mit den Zentralschweizer Parlamentariern, und deshalb blieb nicht viel Zeit zum Vorbereiten. Aber ich glaube, wir kennen die Thematik jetzt ja gut.
Wie Sie gesagt haben, führen wir die Differenzbereinigung durch. Der Nationalrat hat sich bei seiner ersten Differenzbereinigung am Dienstag bei den Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration dem Beschluss des Ständerates angeschlossen. Wir haben hier keine Differenz mehr. Dieser wichtige Teil ist somit bereinigt. Es verbleiben noch Differenzen bei der Eintrittsschwelle, beim Koordinationsabzug, beim Titel, bei der Frage der Weiterversicherung des bisher[NB]versicherten[NB]Verdienstes und bei der Regelung des Einkaufs.
Frau Präsidentin, ich nehme etwas vorweg, bevor wir in die Beratung anhand der Fahne einsteigen: Es gab eine Diskussion zu einem Thema, das nicht mehr auf der Fahne ist. Das heisst, es ist schon bereinigt. Es geht um Artikel 47c Absatz 1 Litera c zu den Ausgleichsmassnahmen. Im Nationalrat gab es eine Diskussion. Eine Minderheit argumentierte, dass man hier mit der Regelung des Ständerates, der sich auch der Nationalrat angeschlossen hat, ein Problem hat. Es geht um Folgendes: Damit die Übergangsgeneration die Zuschläge erhält - es geht um die fünfzehn Jahrgänge, die ein Recht darauf hätten -, ist es nötig, dass eine Person zehn Jahre vor der Pensionierung als Arbeitnehmende oder als Selbstständigerwerbende bei der AHV versichert war. Im Nationalrat tauchte die Frage auf, was wäre, wenn jemand in diesen zehn Jahren arbeitslos war. War jemand z. B. ein Jahr lang arbeitslos und trat dann wieder in die Arbeitswelt ein, hatte also wieder Arbeit, dann würde diese Person den Anspruch auf den Zuschlag verlieren. Das ist, denke ich - und so haben wir das gestern auch in der Kommission festgestellt -, nicht die Meinung, weil man trotz Arbeitslosigkeit AHV-Beiträge bezahlt, aber eben nicht den Kriterien der Bestimmung entsprechend, wonach man zehn Jahre vor der Pensionierung Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbender gewesen sein muss.
Wir haben deshalb vorsorglich Rückkommen beschlossen. Wir haben einen Brief an die Schwesterkommission geschickt, mit der Bitte, uns das Rückkommen zu erlauben, die Diskussion noch einmal aufzunehmen und hier allenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Der Beschluss, hier noch einmal eine Änderung anzustreben, fiel einstimmig. Das als Eintrittsvotum.
Zu unserer Beratung: Sonst sind wir der Fahne entlang vorgegangen, wobei es keine Konzeptanträge gab. Ich werde dann entlang der Fahne zu den einzelnen Bestimmungen etwas sagen.