Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-03-02
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-02
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sieht in Artikel 33ter eine klare Regelung vor, wie aufgelaufene Teuerungen ausgeglichen werden. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom Oktober, dass die Renten per 1. Januar dieses Jahres um 2,5 Prozent angepasst werden, genau diesem sogenannten Mischindex entsprochen. Die neuen Renten sind somit per 1.[NB]Januar dieses Jahres in Kraft getreten und gültig.
Bei der Differenz, über die wir jetzt sprechen, geht es um 0,3 Prozent Teuerung. Diese 0,3 Prozent Teuerung bedeuten für jemanden, der eine Minimalrente bekommt, 25 Rappen am Tag. 25 Rappen am Tag! Für denjenigen, der eine Maximalrente bekommt, sind es 50 Rappen am Tag. Das ist der Gegenstand dieser Diskussion. Wenn man die Kosten anschaut, die diese Differenz ausmacht, so sieht man: Wir bewegen uns bei insgesamt 472 Millionen Franken für diese zwei Jahre, nämlich bei 418 Millionen Franken für die AHV und 54 Millionen Franken für die Invalidenversicherung. In diesen Mehrkosten sind die Kosten bei den Ausgleichskassen nicht einberechnet, sie kommen noch dazu. Diese Kosten werden dann dort anfallen und getragen werden müssen, und sie sind hoch, weil der administrative Aufwand für die 25 oder 50 Rappen am Tag relativ umfangreich ist. [PAGE 75]
Diese Mehrkosten gehen voll zulasten der AHV-Rechnung, das heisst zulasten des AHV-Ausgleichsfonds. Der Ausgleichsfonds hat im letzten Jahr ein bisschen gelitten. Er hat nämlich ein Minus von 12 Prozent erreicht. Ich glaube, wir müssen sorgsam mit diesen Geldern umgehen. Der Bund wird nicht zum Handkuss kommen. Der Bundesbeitrag wird nicht entrichtet, das heisst, er geht ebenfalls voll zulasten des Ausgleichsfonds.
Ich komme zum Fazit: Wir haben eine Vorlage vor uns, wie ich in 19 Jahren in diesem Saal noch nie eine gesehen habe. Sie hat eine kleine Wirkung mit unwahrscheinlich grossen Kostenfolgen. Das Verhältnis von Kosten und Wirkung ist in keinem annehmbaren, in keinem akzeptablen Verhältnis. Wir befinden uns hier nicht mehr in einer normalen Gesetzgebung, sondern in einer Mikrogesetzgebung. Ich muss es leider so sagen. Anders kann man diese Regelung für einen zusätzlichen Betrag von 25 Rappen pro Tag nicht benennen.
Ich werde den Verdacht nicht los, dass man dieses Geschenk im Hinblick auf die Wahlen im Oktober dieses Jahres macht und sich deshalb spendabel zeigt. Die Gesetzgebung entspricht so, wie sie jetzt vorgesehen ist, nicht der Kammer, in der wir sitzen. Sie entspricht nicht dem ständerätlichen Tun und Denken, und sie entspricht nicht der Chambre de Réflexion. Wir schaffen damit ein Präjudiz für künftige Rentenanpassungen, und ich wage heute Folgendes zu behaupten: Wenn die Teuerung nächstes Jahr 2,5 Prozent beträgt, dann werden die gleichen Kreise wieder kommen und wieder eine ausserordentliche Teuerungsanpassung verlangen, dies allenfalls entgegen dem Mischindexgedanken, den es im AHVG gibt.
Ich bin jederzeit für gute Verbesserungen bei der AHV zu haben. Ich habe seinerzeit, 2020, bei der Vorlage zur Altersvorsorge beantragt, die 70 Franken für eine Erhöhung der Minimalrente zu verwenden; der Herr Bundespräsident weiss das. Das wurde abgelehnt. Es wären dann pro Monat etwa 350 Franken mehr gewesen. Und jetzt befassen wir uns mit einer Erhöhung von 25 Rappen pro Tag. Das steht einfach in keinem Verhältnis. Deshalb möchte ich Sie bitten, gleich zu entscheiden wie der Nationalrat und auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Dann ist dieses Geschäft gestorben.
Die Teuerungszulage wird nach wie vor bezahlt. Gibt es 2023 und 2024 wieder eine höhere Teuerung, dann liegt es am Bundesrat, diese Teuerung wieder auszugleichen. Ich gehe davon aus, dass er dann wieder die gesetzlichen Bestimmungen, die wir in Artikel 33ter haben, anwenden und die Renten wieder entsprechend anpassen wird.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.