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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-02

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-02

Wortprotokoll

Auch diese Vorlage haben wir in der Kommission gestern besprochen und hatten auch eine spannende Diskussion. Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch die Botschaft und den Gesetzentwurf zu einer ausserordentlichen Anpassung der Renten verabschiedet; es ist das Geschäft 23.016. Die AHV- und IV-Renten, die Ergänzungsleistungen und die Überbrückungsleistungen sollen zusätzlich zur bereits erfolgten Rentenanpassung erhöht werden, damit die Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022 vollständig ausgeglichen wird. Zur Erinnerung: Aufgrund des Mischindexes hat der Bundesrat die Anpassung der Renten um 2,5 Prozent per 1. Januar 2023 schon beschlossen.

Mit dieser Gesetzesänderung soll die Motion 22.3792 der Mitte-Fraktion, "Kaufkraft schützen! Sofortiger Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten", umgesetzt werden. Der Ständerat hat diese Motion in der letzten Wintersession angenommen und damit den Bundesrat mit der Umsetzung beauftragt. Der Bundesrat hält fest, dass er den ersten Teil der Motion umsetzt. Da geht es um die sofortige Anpassung an die effektive Teuerung, nicht nur an die Anpassung gemäss Mischindex. Den zweiten Teil, der eine Anpassung bei der Umsetzung des Mischindexes fordert, nimmt sich der Bundesrat für später vor; das eilt auch nicht. Damit die bereits erfolgte Teuerung im Sinne der Motion rasch ausgeglichen werden kann, soll die Gesetzesänderung für dringlich erklärt werden.

Der Nationalrat ist dem Antrag der SGK-N gefolgt und mit 97 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf den Entwurf eingetreten. Folgt der Ständerat dem Nationalrat und tritt auch nicht darauf ein, ist die Vorlage erledigt. Tritt der Ständerat ein und hält der Nationalrat an seinem Beschluss fest, ist die Vorlage ebenfalls erledigt - das zur Erklärung des Vorgehens. Wir führen jetzt heute die Eintretensdebatte.

Wir haben in der Kommission gestern die Eintretensdebatte geführt und sind mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen eingetreten. Die Gesamtabstimmung erzielte das gleiche Resultat. Ich werde, auch in Absprache mit der Präsidentin, die grundsätzlichen Überlegungen schon in der Eintretensdebatte machen und kann mich dann kürzer halten, wenn wir die Gesetzesbestimmungen in der Fahne beraten - sofern wir eintreten.

Es ist, wie gesagt, so, dass die Angleichung aufgrund des Mischindexes, die der Bundesrat schon vorgenommen hat, 2,5 Prozent beträgt. Die effektive Teuerung war bei 2,8 Prozent. Wir sprechen hier von 2022. Wenn man jetzt die Motion erfüllt - was der Bundesrat will -, dann muss man die 0,3 Prozent Differenz auf die Renten draufschlagen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft aber festgehalten, dass er ein Problem hat, weil er eine rückwirkende Erhöhung vornehmen müsste. Das ist schwierig, denn es sind in der Zwischenzeit Leute gestorben, weggezogen oder zwischen dem 1. Januar und jetzt neu ins Rentenalter eingetreten. Deshalb hat der Bundesrat die Lösung vorgesehen, dass er auf 2,8 Prozent geht, die Umsetzung auf den 1. Juli vornimmt, damit die Umsetzungsvarianten vereinfacht und dafür den Teuerungsausgleich - also die 0,3 Prozent von 2,5 auf 2,8 Prozent - bis Ende 2024 gewährt.

Diese 0,3 Prozent ergeben bei einer Minimalrente einen aufgerundeten Zuschlag von 5 Franken pro Monat. Die heutige Minimalrente ist 1225 Franken. Aufgrund der Teuerung würde man sie dann um 5 Franken auf 1230 Franken erhöhen. Der Bundesrat hat dann noch festgehalten, dass die ersten sechs Monate des Jahres nicht enthalten wären, wenn er eine Umsetzung auf den 1. Juli vornimmt. Statt eine rückwirkende Erhöhung vorzunehmen, hat er einfach einen Betrag für diese sechs Monate eingesetzt. Das sind 2 Franken. Auch dieser Betrag ist aufgerundet. Somit ist die Anpassung bei der Minimalrente - ich spreche nur von der Minimalrente - 7 Franken pro Monat. Die Rente wird per 1. Juli 2023 von 1225 auf 1232 Franken angehoben. Die Maximalrente wird, gemäss dem gleichen System, um 14 Franken angehoben, von 2450 auf 2464 Franken.

Die Lösung des Bundesrates sieht auch vor, dass sich der Bund nicht an dieser Erhöhung beteiligt, sie geht nur zulasten des AHV-Ausgleichsfonds. Der Bund trägt sonst ja 20,2 Prozent zu den Renten bei. Das macht er hier nicht. Er hält aber auch fest, dass der Bundesbeitrag ab 2025 wieder dazukäme. Es gab eine entsprechende Frage in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Die Kommission hat gefragt: Falls der Bund diese 20,2 Prozent nicht beiträgt, wie sieht es dann aus, wenn wir wieder im normalen System sind, also per 1. Januar 2025? Es wird klar festgehalten, dass der Bundesbeitrag dann natürlich wieder für den ganzen Betrag gilt. Es ist nicht so, dass es für diese 7 Franken für ewig keinen Bundesbeitrag gibt. Ab dem 1. Januar 2025 gilt auch wieder der Mischindex.

Wir hatten eine lange, ausführliche, intensive und klärende Diskussion darüber, wie das überhaupt geht. Was ist mit diesen 7 Franken gemeint? Ist für den nächsten Teuerungsausgleich die Basis für den Mischindex die neue, um 7 Franken erhöhte Mindestrente, da die Teuerung ja eingerechnet wurde? Uns wurde klar gesagt, dass als Basis für die Berechnung des Mischindexes per 1. Januar 2025 die Rente von Ende 2022 genommen und die Teuerung darauf angepasst wird. Wenn der Mischindex 2025, basierend auf der Ausgangslage vom 31. Dezember 2022, höher wäre als die Rente mit der Anpassung um 7 bis 14 Franken, die wir jetzt vornehmen würden, dann gäbe es eine Anpassung beim Mischindex. Damit wäre die Teuerungsanpassung, die diese Vorlage jetzt vorsieht, konsumiert. Die Rente wäre dann wieder im Normalmass. Wir hätten mit dem Mischindex quasi einfach die Teuerung vorgezogen. Wenn der Mischindex per 2025 zu einer tieferen Rente führen würde als die Anpassung an die Teuerung, die wir jetzt beschliessen könnten, würde es keine Senkung geben. Nur eine Erhöhung ist möglich. Der Mischindex auf der Basis 2022 würde also erst wieder angepasst, wenn die Anpassung, die wir jetzt aufgrund der Teuerung vornehmen können, quasi konsumiert ist. Das ist die Ausgangslage.

Wir haben die Eintretensdebatte geführt. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen sind wir eingetreten. Wir haben dann noch eine Diskussion zum Bundesbeitrag geführt, zu welcher ich später noch komme. Vonseiten der Minderheit wird gesagt, es handle sich bei der Erhöhung von 7 Franken um eine Mikroregelung, die kompliziert und mit Aufwand verbunden sei. Ich trage die Voten der Minderheitssprecher hier nicht vor. Aus Sicht der Mehrheit spricht dafür, dass es ein Auftrag des Parlamentes ist, hier etwas zu tun. 7 Franken mal 12 ergibt doch einen wesentlichen Betrag für Leute, die nur die Minimalrente und sonst nichts haben. Hier soll man nicht knausrig sein und das jetzt tun. Da der Bundesrat eine kluge Lösung gefunden hat, indem er die Änderung erst per 1. Juli 2023 einführt und keine rückwirkenden Übungen vornimmt, sollte es auch verwaltungstechnisch einfacher sein.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, einzutreten und dann die Detailberatung vorzunehmen.