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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2023-03-02

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-02

Wortprotokoll

Das ist ein Paradebeispiel für einen parlamentarischen Vorstoss, der ein Problem lösen will, das es gar nicht gibt. Ich muss Ihnen sagen, es ist ein bisschen schwierig, gegen diese Motion zu argumentieren, da es das kolportierte Problem dahinter nicht gibt. Ich habe Ihnen extra die Wegleitung des SECO zur Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes ausgedruckt und kopiert. Ich habe die entsprechenden Stellen schön grün markiert, damit man das auch hinten sieht. Wenn Sie es genau wissen wollen: Es geht um die Artikel 27 und 28 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz und um die Artikel 17 und 19 des Arbeitsgesetzes. In der Wegleitung des SECO zur Verordnung 1 heisst es, ich lese es Ihnen sehr gerne vor: "Bei behördlich verordneten Massnahmen oder einer nachgewiesenen örtlichen Energiemangellage [...] ist ein dringendes Bedürfnis gegeben [...]." Das ist exakt das, was die Motionärin gerne umgesetzt haben möchte.

Im Moment der Fragestellung, in dem der Vorstoss eingereicht wurde, war diese Präzisierung nicht vorhanden; das ist korrekt. Meines Erachtens hätte sich das bereits dazumal aus dem Wortlaut von Artikel 27 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ergeben, aber man hätte das auch mit einer E-Mail klären können. Inzwischen wurde die Wegleitung auf diese Frage hin präzisiert. Das Einzige, was Sie mit der Motion also schaffen, ist Rechtsunsicherheit.

Die Debatte im Ständerat war schon recht originell. Die Unterstützerinnen und Unterstützer der Motion brachten Argumente vor, die einander um 180 Grad entgegengesetzt waren. So sagte Frau Kollegin Gmür-Schönenberger in ihrem letzten Statement, sie wünsche eine Lösung, gemäss welcher die Unternehmen die Arbeitszeit bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit auf Bewilligung für eine befristete Zeit flexibilisieren können. Das entspricht wie gesagt der bestehenden Regelung. Herr Kollege Noser hingegen sagte, er unterstütze die Motion, weil er möchte, dass die Bewilligungspflicht wegfällt - also weil er möchte, dass Unternehmen in Zukunft ohne behördliche Bewilligung in einer wie auch immer festgestellten Energiemangellage ihren Lohnabhängigen über das zulässige Niveau hinaus Nacht- und Sonntagsarbeit aufzwingen können. Letzteres wäre eine Aufkündigung des Grundprinzips des schweizerischen Arbeitsrechts.

Sie können die Diskussion im Ständerat nachlesen. Ich muss Ihnen sagen, es ist überraschend, mit wie wenig Wissen über die Grundlagen, die wirklich banalen Grundlagen des schweizerischen Arbeitsrechts dort mit vehementer Überzeugung diskutiert wurde. Das Arbeitsrecht versucht, die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden unter einen Hut zu bringen. Um diese abzuwägen, muss man natürlich für Ausnahmefälle eine Bewilligung haben.

Sie haben von der Sonntagsallianz einen Brief erhalten. Kirchliche Kreise - beispielsweise der Schweizerische Katholische Frauenbund, Evangelische Frauen Schweiz, Justitia et Pax - und die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin weisen auf die Gefahr der Motion hin. Diese besteht darin, dass wir grundsätzlich das geltende Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit aufweichen. Das ist nicht der erste Versuch in diese Richtung. Wir haben in dieser Legislatur diesbezüglich eine Reihe von Vorstössen gehabt, und eine Reihe von Vorstössen ist auch in den Kantonen schon zur Abstimmung gekommen. Nie hatten sie auch nur den Hauch einer Chance, und dies nicht, weil die Arbeitnehmenden in diesem Land nicht bereit wären, in einer[NB]Energiemangellage[NB]auch[NB]zum[NB]Überleben ihres Unternehmens beizutragen.

Selbstverständlich kann im nächsten Winter eine solche Ausnahmesituation eintreten, wir hoffen es alle nicht. Die Lösung für das Problem gibt es, die dafür notwendigen Instrumente sind vorhanden. Sie machen hier höchstens eine Beschäftigungstherapie für Juristinnen und Juristen im SECO, die Ihnen dieselbe Antwort noch einmal geben werden. Sie lösen ein Problem, das nicht existiert. Meines Erachtens haben wir in der Vorbereitung auf eine allfällige Energiemangellage wirklich Besseres zu tun. Wir würden einzig einen neuen Misstrauensantrag an die Sozialpartnerschaft in diesem Land produzieren. Ich glaube nicht, dass das[NB]in[NB]Zeiten[NB]der[NB]Krise[NB]der[NB]sinnvolle und schweizerische Weg ist.

Ich bitte Sie, der Vernunft und der Realität im Arbeitsgesetz zu folgen und keine Luftschlösser zu bauen.