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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-03-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-03-06

Wortprotokoll

Sehr geehrte Frau Schläpfer, die parlamentarische Initiative 22.461, "Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft", gilt nur für Projekte, die über eine rechtsgültige Nutzungsplanung verfügen. Die Nutzungspläne für Windparkprojekte werden von den betroffenen Gemeinden erarbeitet und genehmigt. Lehnt eine Gemeinde den Nutzungsplan ab, so kann das Projekt nicht realisiert werden. Gegen die Genehmigung des Nutzungsplans durch die Gemeinde können direkt betroffene Personen und einspracheberechtigte Organisationen Einsprache erheben.

Erst nachdem die Nutzungsplanung rechtsgültig geworden ist, greifen die Bestimmungen des genannten Gesetzentwurfes: Die auf der Nutzungsplanung basierende Baubewilligung wird neu vom Kanton erteilt. Die Gemeinden können jedoch gegen den Entscheid des Kantons Einsprache erheben. Die [PAGE 176] Entscheidungs- und Mitspracherechte der betroffenen Gemeinden werden durch das dringliche Gesetz somit nicht eingeschränkt.

Der Bundesrat befürwortet die parlamentarische Initiative und wird seine detaillierte Stellungnahme dazu zuhanden der UREK-N noch während der Frühjahrssession abgeben. Das ist morgen früh der Fall. Am Mittwoch werden wir dann hier die Beratung führen.