Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-03-06
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-06
Wortprotokoll
Die Ergänzungen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates in Artikel 10 Absätze 2 und 3 sind unnötig und können aus Sicht der Minderheit sogar zu Unklarheiten führen, weil diese Fragen ganz klar im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) geregelt sind. Damit würden wir zwangsläufig vom DSG abweichen. Wir haben mit dem DSG ein Rahmengesetz, das explizit für sämtliche Bundesbehörden gilt und das regelt, wie der Datenschutz, das Durchsetzungsrecht und die Aufsichtsrechte zu gewährleisten sind. Auch die Mitarbeit des Edöb ist Teil des Datenschutzgesetzes. Zudem ist die Aufsicht über die Verwaltung im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt. Das EJPD ist bereits heute die Aufsichtsbehörde über die Ämter, also auch über das Bundesamt für Justiz.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen meiner Minderheit, diese zwei überflüssigen Ergänzungen, die mehr Verwirrung als Klarheit stiften, abzulehnen.