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Heer Alfred · Nationalrat · 2023-03-07

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte auf zwei Aspekte unserer Arbeit in der Subkommission EJPD/BK eingehen. Der erste Aspekt betrifft die Situation in der Ukraine bzw. die Asylsuchenden mit Schutzstatus S, die im vergangenen Jahr in die Schweiz gelangt sind. Wie Sie wissen, verursacht dieser unsägliche Krieg in der Ukraine viel Leid, und der Bundesrat hat im Gleichklang mit der EU entschieden, sämtlichen ukrainischen Staatsbürgern den Schutzstatus S zu gewähren. Wir konnten feststellen, dass der Bund im Regulärbetrieb eine Kapazität von 5000 Plätzen zur Verfügung hat und im Notfallplan 9000 Plätze vorsieht. In einer ersten Phase konnten diese Schutzsuchenden gut untergebracht werden, vor allem auch, weil private Personen sie aufgenommen haben.

Es stellen sich jetzt aber natürlich weitere Fragen, insbesondere bezüglich der Integration, also für die Zukunft: Was machen wir mit diesen Menschen, wenn der Krieg weitergeht? Der Bundesrat ist immer noch der Meinung, mit dem Schutzstatus S sei eigentlich vorgesehen, dass diese Asylsuchenden zurückkehrten. Der Bund entschädigt die Kantone mit 1500 Franken pro Kopf und Monat. Das heisst, vom Baby bis zur 80- oder 90-jährigen Grossmutter oder zum Grossvater gibt es 1500 Franken für die Betreuung plus 3000 Franken für Deutschkurse, was natürlich in Anbetracht dieser Tatsache nicht viel ist.

Bis jetzt sind 15 Prozent dieser Schutzsuchenden im Arbeitsprozess, also von denjenigen, die auch in den Arbeitsprozess integriert werden können. Dies scheint eine relativ tiefe Zahl zu sein, doch wenn man sie mit den Zahlen der Flüchtlingswellen vergleicht, die es wegen des Krieges in Ex-Jugoslawien gab, sind diese 15 Prozent relativ hoch. Es ist also per se eine tiefe Zahl, aber es ist eine hohe Zahl, wenn man den Vergleich mit der Krise zieht, die wir während des Balkankriegs in den Neunzigerjahren hatten.

Dieses Thema wird uns weiterbeschäftigen. Wir wissen nicht, wie der Krieg in der Ukraine ausgehen wird, und Fragen rund um die Schutzsuchenden werden immer wieder Thema in unserer Subkommission sein.

Dann haben wir ein weiteres grosses Thema diskutiert: die Gewalt gegen Asylsuchende in den Bundesasylzentren. Hier lag uns ein Bericht von alt Bundesrichter Oberholzer vor, der darin auch zwölf Empfehlungen ausgesprochen hat. Hierzu werden wir in der Subkommission sicherlich weiterhin eine Aufarbeitung machen, insbesondere zum Beizug von privaten Sicherheitsdiensten und zur Frage: Wie sind diese Leute ausgebildet? Das sind grosse Themen, die uns beschäftigen. Natürlich wird die Problematik in den Bundesasylzentren mit der steigenden Zahl der Asylsuchenden, die wir letztes Jahr, unabhängig von der Situation in der Ukraine, hatten und die wir dieses Jahr erwarten, vermutlich nicht kleiner werden.

Eine grosse Frage ist auch die nach genügend Unterbringungsmöglichkeiten. Es ist natürlich so, dass eigentlich der Bund für den Asylbereich zuständig ist. Es ist Bundessache, zu entscheiden, wie viele Asylbewerber wir aufnehmen, wie wir die Grenze schützen, ob wir bereit sind, beispielsweise das Schengener Abkommen zu kündigen, wenn wir sehen, dass es nicht funktioniert. Dies scheint heute nicht der Fall zu sein, und am Schluss sind es natürlich die Kantone und die Gemeinden, die dann eigentlich die Politik des Bundes umsetzen oder auch ausbaden müssen, wenn man es ein bisschen pessimistischer ausdrücken will.

Also, Sie sehen, dass unserer Subkommission die Arbeit nicht ausgehen wird. Aber es ist uns wichtig, dass auch Asylbewerber - auch wenn wir nicht immer glücklich darüber sind - einen Anspruch auf eine korrekte Behandlung in den Unterbringungszentren haben. Dafür ist der Bund verantwortlich, und unsere Subkommission ist verantwortlich dafür, dass wir hier genau hinschauen.