Engler Stefan · Ständerat · 2023-03-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-07
Wortprotokoll
In der ganzen Diskussion, die wir jetzt während drei Jahren zum Sexualstrafrecht geführt haben, erstaunt mich bei der Verfeinerung der Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Delikte die Diskrepanz, wenn es um die Sanktionen, um den Strafrahmen geht. Eine Verschärfung der Strafsanktionen und damit auch die Anpassung des Strafrahmens bei den Sexualdelikten war gewollt, und zwar von Anfang an. Das zieht sich durch diese Vorlage hindurch. Es wurde mehrfach erklärt, dass es eine Kaskade, eine Verschärfung gibt, je nachdem, wie das Sexualdelikt wertemässig zu beurteilen ist.
Wir sprechen jetzt über die letzte Differenz. Der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und jenem der Minderheit liegt tatsächlich darin, dass die Minderheit den Strafrahmen so ansetzen will, dass eine bedingte Freiheitsstrafe nicht mehr möglich ist. Ein Vergewaltiger nach Absatz 2, mit den Tatbestandsmerkmalen der Gewalt, des physischen Drucks und der Nötigung, kann nicht mehr damit rechnen, mit einer Geldstrafe - das schon gar nicht - oder mit einer bedingten Freiheitsstrafe bestraft zu werden. Teilbedingte Strafen sind hingegen möglich. Das bedeutet, dass[NB]mindestens[NB]sechs[NB]Monate als unbedingt ausgesprochen werden.
Es ist aber nicht so, dass jeder, der eine sechsmonatige Gefängnisstrafe abzusitzen hat, das im Gefängnis tut. Man kennt verschiedene Vollzugsformen - Halbgefangenschaft, Electronic Monitoring usw. Diese Formen würde man wahrscheinlich auch hier berücksichtigen müssen. Es gibt eben Vollzugsformen, die eine Alternative zu einer in einem Gefängnis abzusitzenden Freiheitsstrafe sind.
Wir müssen entscheiden, ob ein Vergewaltiger mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkommt oder ob es der Vergewaltiger zu spüren bekommen soll, indem er eine teilbedingte Gefängnisstrafe erdulden muss. Letztlich ist es eine Frage, die selbstverständlich auch das Opfer betrifft. Von einer teilbedingten Gefängnisstrafe ist mehr präventive Wirkung zu erwarten als von Präventionskursen, die diese Vorlage jetzt vorsieht.
Deshalb unterstütze ich die Minderheit mit Überzeugung.