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AB 315442

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-07

Wortprotokoll

Die am 12. Dezember 2018 eingereichte parlamentarische Initiative Merlini verlangt, dass Vermietende den Eigenbedarf schneller geltend machen und umsetzen können. Die Ausschöpfung des Rechtswegs nach geltendem Recht könne dazu führen, dass die Wirksamkeit der Kündigung erst nach [PAGE 245] einigen Jahren einsetze. Die heute geltenden Voraussetzungen, die für die Geltendmachung von Eigenbedarf eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit vorsehen, sollen gelockert werden, sodass es für eine Eigentümerin oder einen Eigentümer einfacher wird, mit Hinweis auf den Eigenbedarf eine Kündigung auszusprechen und durchzusetzen.

Ebenso soll bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen dringenden Eigenbedarfs ein summarisches Verfahren zur Anwendung kommen, das eine Erleichterung des zivilrechtlichen Verfahrens innerhalb einiger Monate sicherstellt. Eine generelle Anwendung des summarischen Verfahrens auf die Frage der Zulässigkeit der Kündigung und die Erstreckung wurde als nicht zielführend erachtet. Darum wurde auf eine isolierte Anpassung im Verfahrensrecht verzichtet.

Unsere Kommission hat der Initiative am 14. November 2019 Folge gegeben. Am 10. August 2020 hat auch unsere Schwesterkommission zugestimmt. An unserer Sitzung vom 5. Februar 2021 wurde das Thema aufgenommen. Die RK hat sich entschieden, die vier parlamentarischen Initiativen Egloff, Merlini, Vogler und Feller in einem einzigen Verfahren, aber in verschiedenen Entwürfen umzusetzen. Am 24. Juni 2021 hat die RK-N den Vorentwurf bereinigt und mit 13 zu 9 Stimmen angenommen. An ihrer Sitzung vom 20. August 2021 verabschiedete sie den begleitenden Bericht und entschied gleichzeitig, zur Vorlage eine Vernehmlassung zu eröffnen. Am 8. April 2022 hat die Kommission von den Antworten aus der Vernehmlassung Kenntnis genommen.

An ihrer Sitzung vom 23. Juni hat die RK-N die Vorlage zur parlamentarischen Initiative Merlini beraten. Die Minderheit Dandrès beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil die Voraussetzungen für die Anrufung des Eigenbedarfs strenger formuliert werden müssten und nicht erleichtert werden sollten. Der Vorentwurf ging der Minderheit viel zu weit.

Der Antrag Dandrès ist mit 14 zu 9 Stimmen unterlegen. Ich bitte Sie darum im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.

Der Bundesrat, dem die Vorlage gemäss Usanz zur Stellungnahme unterbreitet worden ist, empfiehlt, nicht einzutreten. Er sieht darin einen Eingriff ins Gleichgewicht zwischen den Interessen der beiden Mietparteien. Statistisch sei die Notwendigkeit einer Erleichterung bei Eigenbedarf nicht gegeben. In mehr als 50 Prozent der Fälle würden Einigungen erfolgen und könnten Gerichtsverhandlungen vermieden werden.

Die Kommission hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 10.[NB]November darum nochmals behandelt. Sie ist mit 14 zu 10 Stimmen nicht auf den Rückkommensantrag eingetreten. Somit wurde die Vorlage fürs Plenum traktandiert.