Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-03-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Nein, Herr Hurni, ich schätze die konkreten Beispiele ja sehr, aber nach wie vor muss der Eigentümer - der Vermieter - einen aktuellen und bei objektiver Beurteilung bedeutenden Eigenbedarf geltend machen und nicht wie bisher, wo die Hürden sehr hoch waren, einen dringenden Eigenbedarf gemäss sachlicher und zeitlicher Hinsicht.
Ich muss Sie schon daran erinnern: Sehr oft haben Sie die Situation, gerade wenn Sie mit älteren Menschen argumentieren, dass diese ein Leben lang gespart haben, ihre Ersparnisse in eine Immobilie steckten, diese vermieten, und wenn sie dann selbst in diese Wohnung ziehen möchten, dann ist es dem Mieter mit den heutigen Verfahrensbestimmungen, aber auch mit den materiellrechtlichen Bestimmungen möglich, das Verfahren über Monate, wenn nicht gar Jahre, hinauszuzögern.
Ich selbst habe in der Kommission seinerzeit - ich glaube, da waren Sie noch nicht dabei - ein konkretes Beispiel erzählt, wie es geht, wenn man Eigenbedarf geltend macht und korrekt kündigt: Die Mieter sorgten mit dem Argument, es sei nicht zumutbar, dass sie zweimal umziehen müssten, weil ihr Haus erst später fertiggestellt würde, dafür, dass die Eigentümer am Schluss während der Renovation ihres eigenen Hauses im Keller wohnten. Ich meine, solche Zustände dürfen wir nicht zulassen, und deshalb ist diese kleine, moderate Anpassung wirklich nötig.